2015-03 Euralarm Euralarm schlägt EU-Richtlinie zu Brandschutz und Sicherheit vor Logo
Euralarm vertritt nationale Verbände und Einzelunternehmen der elektronischen Brandschutz- und Sicherheitsbranche. (Bild: Euraralarm)

Recht 2015-03-02T00:00:00Z Euralarm schlägt EU-Richtlinie für Touristenunterkünfte vor

Euralarm, die Vereinigung europäischer Hersteller der elektronischen Brandschutz- und Sicherheitsbranche, ist der Überzeugung, dass wirksame Maßnahmen auf europäischer Ebene erforderlich sind, um sicherzustellen, dass die Sicherheitsmaßnahmen in Touristenunterkünften einheitlicher reguliert sowie effektiver und ordnungsgemäß umgesetzt werden.

März 2015. Im Jahr 2013 sind über 560 Millionen internationale Touristen nach Europa gereist, somit ist Europa das Urlaubsziel Nummer 1 der Welt. All diese Touristen erwarten die höchsten Sicherheitsstandards, egal für welche Unterkunft oder welchen Zielort in der EU sie sich entscheiden. Dies könne laut der Vereinigung Euralarm jedoch im Moment nicht garantiert werden, da keine spezifischen horizontalen Rechtsvorschriften auf EU-Ebene existieren und auf nationaler Ebene kein Standardansatz im Hinblick auf die Sicherheit von Touristenunterkünften vorhanden ist. Euralarm ist der Überzeugung, dass die europäische Tourismusbranche Sicherheitsstandards auf Weltklasseniveau einführen muss, die auf europäischer Ebene durchgesetzt und reguliert werden müssen.
Dominique Taudin, Vizepräsident und Vorsitzender des Brandschutzbereichs von Euralarm: „Momentan sind die nationalen Brandschutzmaßnahmen in Europa uneinheitlich und nicht harmonisiert. Zum Beispiel ist in einigen Ländern die Installation von Brandmeldern in Schlafzimmern und Fluren vorgeschrieben, wohingegen in anderen Ländern lediglich deren Installation in Hotelfluren erforderlich ist. Auch die Häufigkeit von Brandschutzinspektionen, die von der örtlichen Feuerwehr durchgeführt werden, variieren von Land zu Land und sogar von Stadt zu Stadt in demselben Land.“ Euralarm ist der Überzeugung, dass wirksame Maßnahmen auf europäischer Ebene erforderlich sind, um sicherzustellen, dass die Sicherheitsmaßnahmen in Touristenunterkünften einheitlicher reguliert sowie effektiver und ordnungsgemäß umgesetzt werden.

Die derzeitige Marktüberwachung ist laut Euralarm unzureichend. Dies werde durch die hohe Anzahl an Bränden in Touristenunterkünften aufgrund von Verstößen gegen Brandschutzvorschriften belegt. Die Geschwindigkeit der Ausbreitung eines Feuers sowie die Höhe der Schäden bei einem Brand sind gestiegen, was mit den modernen Materialien in Zusammenhang gebracht werden könne, die in der Ausstattung verwendet werden. Darüber hinaus sei der Zeitraum, in dem man das Gebäude sicher verlassen kann, kürzer als vor 20 Jahren, da sich Feuer schneller ausbreiten. Taudin weiter: „Um den Brandschutz zu verbessern, ist es nach Euralarms Überzeugung erforderlich, dass eine Richtlinie der Europäischen Kommission eingeführt wird, die vorsieht, dass die Mitgliedstaaten nationale Vorschriften zu Brandschutz und Sicherheit in Hotels umsetzen, die die Mindestanforderungen, die auf EU-Ebene festgesetzt wurden, erfüllen.“

Der Schwerpunkt dieser Richtlinie sollte auf den folgenden drei Aspekten liegen:

  • Konformität der Brandschutzprodukte / -systeme mit EN-Standards, die mit EU-weiter Genehmigung extern nachgewiesen wird.
  • Notwendigkeit qualifizierter Unternehmen für Planung / Design, Installation, Inbetriebnahme und Wartung, die gemäß den jeweiligen europäischen Standards arbeiten.
  • Obligatorische Standortinspektionen durch unabhängige externe Parteien in festgelegten Abständen, je nach Art, Größe und Höhe der Einrichtung.
2015-03 Euralarm Euralarm schlägt EU-Richtlinie zu Brandschutz und Sicherheit für Touristenunterkünfte vor Taudin
Dominique Taudin, Vizepräsident und Vorsitzender des Brandschutzbereichs von Euralarm. (Bild: Euralarm)

Nicht nur die Sicherheitsmaßnahmen seien in den Mitgliedstaaten uneinheitlich, sondern auch die Definitionen der Unterkunftsart, der Zimmerhöhe, der Größe usw. Dies macht die Vereinheitlichung von Standards äußerst schwierig und nur schwer umsetzbar. Taudin erläutert: "Euralarm ist der Überzeugung, dass die Definitionen zu Zwecken der Sicherheitsvorschriften innerhalb der EU vereinheitlicht werden müssen. Momentan fallen Gästewohnungen und -bungalows, Ferienhäuser, Unterkünfte ohne Housekeeping-Dienste sowie Unterkünfte mit Bed & Breakfast unter privaten Wohnraum. Sie sollten als ‚Touristenunterkünfte‘ kategorisiert werden und über maßgeschneiderte Brandschutzvorschriften verfügen." Diese neue Kategorisierung werde die Sicherheit in allen Unterkunftsarten verbessern und sicherstellen.

Neben dem Brandschutz unterstützt Euralarm nachdrücklich EU-weite Vorschriften, die mit CO in Verbindung stehende Risiken abdecken. Taudin: "Im Gegensatz zu Feuer ist Kohlenmonoxid bereits bei sehr geringen Konzentrationen ein tödliches Gift. Da es unsichtbar und geruchlos ist, wird es von den Gästen nicht bemerkt. Es haben sich tragische Vorfälle ereignet, bei denen Geräte mit fossilen Brennstoffen involviert waren und CO ausströmte, vor allem in zu Urlaubszwecken gemieteten Unterkünften. Diese hätten mit einem minimalen Maß an Brandschutzvorrichtungen verhindert werden können. Deren Einsatz in Wohnräumen hat bewiesen, dass mit ihnen eine bedeutende Anzahl an Leben gerettet werden kann."

Zusätzlich zu den grundlegenden Sicherheitsvorschriften müsse vor allem auch älteren Menschen, Kindern und körperlich eingeschränkten Personen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Es wird erwartet, dass im Jahr 2020 20 % der Bevölkerung über 65 Jahre alt sein wird. Diese Bevölkerungsgruppe hat eine große Kaufkraft und viel Freizeit, weshalb sie ein bedeutendes Marktpotenzial aufweist. "Einige EU-Mitgliedstaaten haben bereits Anforderungen an Barrierefreiheit in ihren nationalen Vorschriften berücksichtigt. Eine engere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten wird dabei helfen, Best Practices effizienter auszutauschen", erklärt Taudin. Intelligente Evakuierungssysteme, die sowohl visuelle als auch Audio-Alarmmeldungen verwenden, könnten die Leben der Menschen retten, die am gefährdetsten sind. Die 30 Millionen EU-Bürgerinnen und Bürger, die unter einer Sehstörung leider oder sogar blind sind, können das Gebäude bei einer Evakuierung nicht verlassen, wenn nur visuelle Alarmsysteme installiert sind. Es gibt sogar noch mehr Menschen zwischen 18 und 80 Jahren, die unter einer Hörminderung von 25 dB leiden, nämlich insgesamt 70 Millionen Menschen in den EU-Mitgliedstaaten. Sie benötigen spezifische visuelle Alarmmeldungen, damit sie nicht verletzt werden.

Um das aktuelle Sicherheitsniveau von Touristenunterkünften in ganz Europa zu bewerten, sind laut Euralarm effiziente und harmonisierte Messinstrumente und Statistiken erforderlich. Diese praktischen Informationen fehlten bisher, und in den Ländern, in denen Daten existieren, sind die Quellen nicht vereinheitlicht und können nicht kumuliert werden. Taudin erläutert: "Euralarm unterstützt die Erstellung europäischer harmonisierter Brandstatistiken. Genaue Branddaten und eine exakte Berichterstattung durch die nationalen Behörden sind unerlässlich, um den aktuellen Stand der Brandgefahr in Touristenunterkünften zu verstehen." Es besteht die Notwendigkeit, statistische Methoden zu standardisieren. Er fährt fort: „Ein möglicher Ansatz könnte darin bestehen, die Daten von den Feuerwehren und Rettungsdiensten zu sammeln, wenn eine EU-weite zentrale Datensammlung umgesetzt werden würde.“ Transparenz sei notwendig, um verlässliche Daten zu erhalten, um zukünftige Maßnahmen umzusetzen und Instrumente einzuführen. Die EU und internationale Reisende können zu Recht eine solche Transparenz erwarten.

Euralarm unterstützt die Einführung EU-weiter Standards, sofern dies angebracht ist, und ist bereit, seinen technischen Ausschüssen CEN und CENELEC Expertise und Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Taudin: "Wir sind der Meinung, dass die Erarbeitung europäischer Standards und Leitlinien durch die europäischen Normungsgremien der einzige realistische Weg ist, einen Konsens über die Sicherheitsmaßnahmen zu finden, die in allen europäischen Touristenunterkünften umgesetzt werden." Der Skaleneffekt eines europäischen anstelle eines nationalen Ansatzes könnte zudem die Kosten der europäischen Tourismusbranche minimieren. Euralarm ist der Ansicht, dass die Frage der Durchsetzung nicht getrennt von der Regulierung von Standards behandelt werden kann. "Wir fordern verbindlichere EU-weite Regelungen, die angemessene Durchsetzungsmaßnahmen und Marktüberwachungsprozesse vorsehen, die von den einzelnen Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen", so Taudin.
Euralarm bezieht klar Position für ein EU-weites verbindliches Instrument. Keine effektiven Maßnahmen umzusetzen, wäre eine verpasste Gelegenheit, zahlreiche vermeidbare Todesfälle und Verletzungen zu verhindern.

Euralarm vertritt europäische Hersteller der elektronischen Brandschutz- und Sicherheitsbranche. Die Mitglieder von Euralarm sind nationale Verbände und Einzelunternehmen aus über 17 europäischen Ländern.

Euralarm
www.euralarm.org

zuletzt editiert am 27. April 2021
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