Mit dem Urteil vom 4. Juli 2019 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) nicht mehr verbindlich vorgeschrieben werden dürfen, sondern die Honorare zukünftig frei zu vereinbaren seien.
Juli 2019. Der Gerichtshof begründet seine Entscheidung mit der 2006 verabschiedeten EU-Dienstleistungsrichtlinie. Gemäß dieser Richtlinie soll in einem freien europäischen Binnenmarkt der Wettbewerb grundsätzlich auch über den Preis möglich sein. Etwas anderes gilt nur, wenn das verbindliche Preisrecht zwingend erforderlich ist, um höherrangige Güter wie Leben oder Gesundheit zu schützen.
Die Leistungsphasen und Honorarsätze der HOAI sind seit Jahrzehnten als Grundlage für das Planen und Bauen in Deutschland etabliert und bildenden den Rahmen für Bauherren, Planer und Bauausführende. Die Präsidentin der Bundesarchitektenkammer (BAK), Barbara Ettinger-Brinckmann, sagt dazu : „Sowohl für unseren Berufsstand als auch für die Auftraggeber bedeutet diese Entscheidung einen bedeutsamen Einschnitt, da die wissenschaftlich ermittelten Honorarsätze zukünftig nicht mehr verpflichtend gelten, und wir neben Leistung und Qualität verstärkt auch über den Preis verhandeln müssen.“ Die BAK strebt nun an, „die Leistungsbilder und Honorarsätze der HOAI mit Zustimmung der Bundesländer zumindest als abgeprüften Referenzrahmen .. erhalten.“
Das Urteil finden Sie auf der Webseite der Bundesarchitektenkammer als pdf .
Die Bundearchitektenkammer informiert in einer Übersicht zur HOAI über den aktuellen Stand und beantwortet die wichtigsten Fragen in einem FAQ. Dort finden Sie außerdem ein Informationsschreiben des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie , das das Urteil nun im Detail prüfen wird.
Bundesarchitektenkammer
www.bak.de
