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Neue Richtlinie VDI 2263 Blatt 8.2 „Staubbrände und Staubexplosionen; Gefahren – Beurteilung – Schutzmaßnahmen; Explosionsunterdrückung und Kombination von konstruktiven Schutzmaßnahmen an Elevatoren“. (Bild: FSA Mannheim)

Recht 2014-03-04T00:00:00Z Explosionsschutz an Elevatoren

Bei Explosionsunterdrückung an Elevatoren können bei bestimmungsgemäßer Verwendung brennbare Staub-Luft-Gemische vorhanden sein oder entstehen. Die neue Richtlinie VDI 2263 Blatt 8.2 beschreibt vorbeugende Schutzmaßnahmen zur Explosionsunterdrückung an Elevatoren.

März 2014. Sie unterstützt Hersteller und Betreiber von Elevatoren, die solche Maßnahmen ergreifen wollen. Die Richtlinie 2263 Blatt 8.2 ergänzt das Blatt 8 der Richtlinienreihe VDI 2263, das prinzipielle Schutzmaßnahmen zum Explosionsschutz an Elevatoren beschreibt, und das Blatt 8.1, das praktische Beispiele dazu behandelt. Sie ist Teil der Richtlinienreihe VDI 2263 „Staubbrände und Staubexplosionen; Gefahren, Beurteilung, Schutzmaßnahmen“, die aus 15 Blättern besteht. Die einzelnen Blätter der Richtlinienreihe behandeln spezielle fachliche Themen zur Vermeidung von Staubbränden und Staube xplosionen.

Herausgeber der Richtlinie VDI 2263 Blatt 8.2 „Staubbrände und Staubexplosionen; Gefahren – Beurteilung – Schutzmaßnahmen; Explosionsunterdrückung und Kombination von konstruktiven Schutzmaßnahmen an Elevatoren“ ist die VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt (VDI-GEU). Die Richtlinie kann als Entwurf zum Preis von EUR 35,90 beim Beuth Verlag (Telefon +49 30 2601-2260) bestellt werden. Die Einspruchsfrist endet am 31.05.2014. Einsprüche sind möglich unter www.vdi.de/einspruchsportal .

Verein Deutscher Ingenieure e.V.
www.vdi-richtlinien.de

zuletzt editiert am 27. April 2021
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