2014-08 FAQ zu einzelnen Vorschriften der EU-BauPVO
Das DIBt hat seine FAQ zur BauPVO aktualisiert. (Bild: www.dibt.de)

Recht 2014-09-02T00:00:00Z FAQ zu einzelnen Vorschriften der EU-BauPVO

Die Marktüberwachungsbehörden der Länder und das DIBt haben einen länderübergreifenden FAQ-Katalog zu einzelnen Vorschriften der EU-BauPVO erstellt, in dem auch Auslegungen enthalten sind. Die FAQs wurden nun aktualisiert und können auf der Homepage des DIBt als pdf-Dateien heruntergeladen werden.

Der Katalog gibt laut DIBt primär die Auffassung der deutschen Marktüberwachungsbehörden für den Bauproduktesektor wieder. Andere Auslegungshilfen, wie beispielsweise von der Europäischen Kommission, sind berücksichtigt.
Die FAQ finden Sie auf der Homepage des DIBt unter Fachbereiche/Referat P 3/Aktuelles/Wissenswertes oder direkt unter folgendem Link: www.dibt.de/de/Fachbereiche/Referat_P3_FAQ_BauPVO.html .

Das DIBt weist darauf hin, dass es "nach den Vorschriften der EU-BauPVO allerdings den Herstellern und den ihnen gleichgestellten Wirtschaftsakteuren wie Importeuren oder Händlern, die als Hersteller gelten, obliegt, in eigener Verantwortung festzustellen, ob ihr Produkt in den Anwendungsbereich der EU-BauPVO fällt und ob die Anforderungen an die Vermarktung von harmonisierten Bauprodukten erfüllt sind. Die FAQ-Liste entbindet Wirtschaftsakteure daher weder von ihrer eigenen Verantwortung im Rahmen der Vermarktung von Bauprodukten noch ersetzt sie eine der Eigenverantwortung entsprechende individuelle Rechtsberatung für den Einzelfall." Die Marktüberwachungsbehörden und das DIBt weisen außerdem darauf hin, "dass zu keiner der in dem Katalog aufgestellten Fragen Rechtsprechung vorliegt. Vielmehr handelt es sich daher, insbesondere bei Auslegungen, um die Auffassung der Marktüberwachungsbehörden".

Deutsches Institut für Bautechnik
www.dibt.de

zuletzt editiert am 27. April 2021
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