2014-07 Minol Ferninspektion von Rauchwarnmeldern
Der Funk-Rauchwarnmelder Minoprotect 3 radio soll sich aus der Ferne inspizieren lassen und den Hausbewohnern damit Terminabsprachen ersparen. (Bild: Minol)

Branche | Markt 2014-07-10T00:00:00Z Ferninspektion von Rauchwarnmeldern

Mittlerweile gilt in 13 Bundesländern eine Rauchwarnmelderpflicht, in zwei weiteren, Berlin und Brandenburg, ist sie in Planung. Neben der Ausstattung der Wohnungen ist die jährliche Überprüfung der Rauchwarnmelder fester Bestandteil der Pflicht. Mit dem Funk-Rauchwarnmelder "Minoprotect 3 radio" will Minol die Möglichkeit bieten, die Geräte ohne Betreten der Wohnung zu prüfen.

Juli 2014. "Mit dem Minoprotect 3 radio erfüllen Vermieter ihre rechtliche Verpflichtung. Gleichzeitig ist es für Hausbewohner eine besonders komfortable Lösung, weil Terminabsprachen rund um den jährlichen Prüftermin entfallen", sagt Eberhard Wendel, Produktmanager für Rauchwarnmelder bei Minol.

Gemäß der Anwendungsnorm für Rauchwarnmelder DIN 14676 ruft Minol die relevanten Geräteparameter einmal jährlich per Funk ab. Dazu ist der Minoprotect 3 radio mit Sensoren ausgestattet, die eine Verschmutzung oder Verstopfung der Rauchkammer melden. Das Gerät erkennt laut Herstellerangaben darüber hinaus, ob sich innerhalb eines Mindestabstands von 50 Zentimetern Gegenstände befinden, die im Brandfall den Raucheintritt behindern könnten. Auch der Status der fest eingebauten Zehn-Jahres-Batterie ist aus der Ferne ablesbar. Sollte der Melder im Einzelfall bei ungefährlicher Rauch- und Dampfentwicklung Alarm schlagen, können die Hausbewohner das Gerät stumm schalten, indem sie den großen Testknopf drücken. Zudem zeigt eine LED-Kontrollleuchte in regelmäßigen Abständen an, ob der Melder funktionsfähig ist. Die Funktion der Nachtabsenkung dimmt die LED-Leuchte über Nacht und unterdrückt Störungsmeldungen, die sicherheitstechnisch nicht unmittelbar relevant sind. Optional bietet Minol auch eine Diebstahlsicherung an.

Die Funkauslesung kann die jährliche Sichtprüfung vor Ort inzwischen ersetzen, erklärt Minol. Denn nach der Novelle der DIN 14676 im September 2012 lässt die Anwendungsnorm für Rauchwarnmelder zur Funktionsprüfung auch technische Maßnahmen zu, die einer Sichtprüfung vor Ort gleichwertig sind. Voraussetzung für die Ferninspektion sollte die Ausstattung aller Wohnräume, ausgenommen von Küche und Bad, mit Funk-Rauchwarnmeldern sein. Zwar müssen laut Landesbauordnung lediglich Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungswege dienen, einen Melder haben - aus der Ferne lässt sich jedoch nicht erkennen, ob etwa ein Arbeitszimmer in ein Kinderzimmer umgewandelt wurde und deshalb einen eigenen Melder braucht.

Den neuen Funk-Rauchwarnmelder bietet Minol künftig auch als Variante Minoprotect 3 radio NET mit Alarmvernetzung an. Dieses Modell kann gruppenweise mit anderen Meldern innerhalb eines Gebäudes verbunden werden. Im Brandfall schlagen die vernetzten Geräte gleichzeitig Alarm und warnen auf diese Weise alle Bewohner.
Beide Rauchwarnmelder-Modelle lassen sich in das Funksystem von Minol integrieren: "Wer bereits funkfähige Heizkostenverteiler, Wärme- und Wasserzähler von Minol hat, kann so die Verbrauchswerte für die Betriebskostenabrechnung und die Funktionsparameter der Rauchwarnmelder mit einer Lösung zentral auslesen lassen", erklärt Produktmanager Eberhard Wendel von Minol.

Minol Messtechnik W. Lehmann GmbH & Co. KG
www.minol.de/rauchmelder-minoprotect-3-radio.html

Anmerkung der Redaktion:
Auf der Sitzung des NA 031-02-01 AA "Brandmelde- und Feueralarmanlagen" am 3. April 2013 wurde beschlossen, das Projekt DIN 14676 Änderung A1 zu Anforderungen an technische Maßnahmen zur Inspektion von Rauchwarnmeldern aus der Ferne einzustellen.
Im 6. Absatz des Vorworts der DIN 14676:2012-09 wird auf dieses Änderungsvorhaben noch wie folgt hingewiesen:
„…Gleichwertige Maßnahmen werden in einer zukünftigen Änderung A1 der Norm spezifiziert, um diese gleichwertigen Maßnahmen als allgemein anerkannte Regeln der Technik zu etablieren.“
Aufgrund der Projekteinstellung gibt der NA 031-02-01-05 AK "Rauchwarnmelder" folgenden Hinweis:
Die Spezifikation der gleichwertigen Maßnahmen zu den Sichtprüfungen wird nicht mittels einer Änderung DIN 14676/A1 erstellt. Sobald eine Spezifikation zu gleichwertigen Maßnahmen von anderen Regelsetzern festgelegt wurde und öffentlich zugänglich ist, wird das Vorwort der DIN 14676 entsprechend angepasst. (Quelle: www.fnfw.din.de )

zuletzt editiert am 27. April 2021