Objektdatenblatt zu einem Feuerwehrplan mit allgemeinen Gebäudedaten
Quelle: FeuerTrutz Network

Planung | Ausführung

23. August 2022 | Teilen auf:

Feuerwehrpläne nach DIN 14095

Anforderungen, Inhalte und Erstellung

Feuerwehrpläne dienen Einsatzkräften der Feuerwehr als Hilfsmittel zur schnellen Information und Orientierung an der Einsatzstelle. Die Grundlage für die Erstellung von Feuerwehrplänen bildet die DIN 14095. Der Beitrag fasst die Anforderungen an Feuerwehrpläne zusammen und erklärt, wann diese notwendig sind und welche Informationen enthalten sein müssen.

Pläne, die objektbezogene Informationen für die Feuerwehr enthalten, werden Feuerwehrpläne genannt. Diese sind Bestandteil einer objektbezogenen präventiven Einsatzplanung der Feuerwehr für den Brandfall.

Feuerwehrpläne ermöglichen der Einsatzleitung der Feuerwehr im Brandfall einen schnellen Überblick über das Objekt, so dass eine effektive Einsatztaktik für die Brandbekämpfung bzw. Personenrettung festgelegt und die vorhandenen Einsatzkräfte optimal koordiniert werden können.

Weiterhin dienen diese Pläne der Einsatzvorbereitung und der internen Schulung bzw. der Information der Feuerwehr im Vorfeld eines Brandereignisses.

Wann sind Feuerwehrpläne erforderlich?

Aufgrund ihrer besonderen Bedeutung für das Einsatzmanagement der Hilfe leistenden Feuerwehr sind Feuerwehrpläne grundsätzlich bei allen besonderen Objekten sinnvoll bzw. erforderlich. Oft werden sie deshalb vom Gesetzgeber in bauaufsichtlichen Regelwerken wie Sonderbauverordnungen vorgeschrieben.

Auch in den Fällen, in denen Feuerwehrpläne nicht in Sonderbauverordnungen vorgeschrieben sind (bzw. wenn entsprechende Verordnungen nicht eingeführt sind), können Feuerwehrpläne im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens für Gebäude besonderer Art oder Nutzung (Sonderbauten) von der Baubehörde als zusätzliche Auflage in der Baugenehmigung gefordert werden.

Zudem wird durch die örtliche Brandschutzdienststelle beim Vorhandensein einer Brandmeldeanlage regelmäßig die Erstellung und Vorhaltung von Feuerwehrplänen gefordert.

Feuerwehrpläne gehören nicht zu den Bauvorlagen im Baugenehmigungsverfahren. Sie müssen jedoch vor Inbetriebnahme des neu erstellten Gebäudes durch die Feuerwehr geprüft werden.

Anforderungen an Feuerwehrpläne nach DIN 14095

Die DIN 14095:2007-05 "Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen" dient dazu, die Inhalte der Pläne und der textlichen Erläuterungen zu definieren und die Feuerwehrpläne zu vereinheitlichen.

Die Norm gilt nicht für das Erstellen von Einsatzplänen der Feuerwehr. Feuerwehrpläne ersetzen nicht andere ggf. notwendige Pläne wie z.B. Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14675.

In der DIN 14095 sind alle aufzulistenden bzw. darzustellenden Inhalte sowie die grafische Gestaltung von Feuerwehrplänen festgelegt. In der Ausgabe von 2007 ist außerdem festgelegt worden, dass brandschutztechnische Einrichtungen, die üblicherweise für die Menschenrettung und den Löschangriff der Feuerwehr keine Rolle spielen, nicht in den Feuerwehrplänen darzustellen sind.

DIN 14095 in Überarbeitung (Stand August 2022)
Die DIN 14095 "Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen" (aktuell in der Version 2007:05) befindet sich in Überarbeitung. Für September 2022 wurde der Entwurf mit Frist zur Stellungnahme bis zum 9. Januar 2023 angekündigt. Gegenüber DIN 14095:2007-05 wurden verschiedene Änderungen vorgenommen - weitere Infos gibt es unter www.din.de.
Der Artikel wird nach Ablauf der Einspruchsfrist und Erscheinen der überarbeiteten Norm auf Aktualisierung geprüft.

Bestandteile eines Feuerwehrplans

Ein Feuerwehrplan gliedert sich in einen textlichen Informationsteil (Objektdatenblatt) mit

  • allgemeinen Objektinformationen
  • zusätzlichen textlichen Erläuterungen

sowie eine grafische Darstellung mit

  • Übersichtsplänen
  • Geschossplänen
  • Sonderplänen

1. Allgemeine Informationen zum Objekt

Jeder Feuerwehrplan muss gemäß DIN 14095 die folgenden allgemeinen Informationen zum Objekt enthalten:

  • Bezeichnung des Objektes (entsprechend der während der Nutzung des Objektes üblichen Bezeichnung, die z.B. von der Bezeichnung während der Planungs- und Bauphase abweichen kann)
  • postalische Anschrift
  • Art der Nutzung des Objektes (z.B. Kindergarten, Industriebetrieb Stahlverarbeitung, Verkaufsstätte usw.)
  • Ansprechpartner mit Telefonnummern (z.B. Pförtner, Geschäftsführung, Betriebsleiter)
  • Inhaltsverzeichnis des Feuerwehrplans
  • Planstand und Aktualisierungsverzeichnis (Auflistung der zurückliegenden Überarbeitungen und Angabe der nächsten inhaltlichen Überprüfung) des Feuerwehrplans
  • Art der Nutzung des Objektes (z.B. Kindergarten, Industriebetrieb Stahlverarbeitung, Verkaufsstätte)

2. Ergänzende textliche Angaben

Über diese Inhalte hinaus können von Seiten der Feuerwehr ergänzende textliche Angaben verlangt werden. Diese zusätzlichen Angaben dienen dazu, im Einsatzfall auf Besonderheiten des Objektes hinzuweisen. Hierzu können gemäß DIN 14095 die folgenden Informationen gehören:

  • Nummer der Brandmeldeanlage
  • Spezifikationen zur Firma, den Betriebsabläufen oder der Nutzung im Allgemeinen
  • Angaben über den Betreiber einer Anlage, den Verantwortlichen, den Sicherheitsingenieur bzw. den Sicherheitsbeauftragten, den Werkschutz usw.
  • Personalbestand und Arbeitszeiten
  • Kurzinformation zur Gebäudekonstruktion (z.B. Industriehalle ohne Feuerwiderstand des Tragwerkes gemäß MIndBauRL, Gussstützen ohne definierten Feuerwiderstand in Denkmälern usw.)
  • Hinweise auf die Standorte, das Gefährdungspotential und die Menge von Gefahrstoffen
  • Hinweise auf besondere betriebstechnische Anlagen (z.B. Hochspannungstransformatoren, Labore, Metallgießanlagen usw.)
  • Löschanlagen und -einrichtungen
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
  • Energieversorgung
  • Aufzüge
  • Server-Anlagen (EDV)
  • weitere wichtige technische Besonderheiten

Im Interesse des Betreibers sollte beim Erstellen der Feuerwehrpläne mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt werden, wie mit besonders schützenswerten Gegenständen und Anlagen umgegangen wird (z.B. Kennzeichnung besonderer Werkzeugmaschinen oder Kunstgegenstände in Museen und Ausstellungsräumen).

3. Übersichtsplan

Ein Übersichtsplan als zusätzlicher Plan ist in den Fällen erforderlich, in denen die Darstellung der baulichen Anlage auf einem Plan nicht möglich ist (z.B. die Darstellung verschiedener Geschosse). Die DIN 14095 regelt, welche Angaben im zusätzlichen Übersichtsplan enthalten sein müssen (wird kein Übersichtsplan erstellt, müssen diese Angaben im Geschossplan enthalten sein).

4. Geschosspläne

Geschosspläne beziehen sich – im Gegensatz zu den Übersichtsplänen – nur noch auf die jeweilige Ebene bzw. das jeweilige Geschoss, ohne die Außenbereiche des Gebäudes zu berücksichtigen. Sie werden erforderlich, wenn ein Objekt über mehrere Geschosse verfügt. Je nach Größe des Objektes und dessen Ausdehnung kann auch eine Teilung der Geschosspläne erforderlich werden. In diesem Fall muss – wie nachfolgend auch für Detailpläne beschrieben – auf jedem der einzelnen Pläne erkennbar sein, auf welchen Gebäudeteil sich der Teilplan bezieht. Auch hier ist in der DIN 14095 geregelt, welche Inhalte berücksichtigt werden müssen.

5. Sonderpläne

Zum besseren Verständnis des Objektes können von der Feuerwehr gemäß DIN 14095 weitergehende Pläne, wie Umgebungs-, Detail- und Abwasserpläne, gefordert werden.

Grafische Gestaltung des Feuerwehrplans

In der DIN 14095 ist neben den Inhalten auch die grafische Gestaltung des Feuerwehrplans festgelegt. Dazu gehören beispielsweise folgende Anforderungen:

Format:

  • DIN A4 im Hochformat oder DIN A3 im Querformat. Bei ausgedehnten Objekten maximal 84 cm breit.
  • Gefaltet im DIN-A4-Hochformat

Maßstab und Raster:

  • Geschoßpläne in einheitlichem Maßstab
  • Raster oder Maßstabsleiste zur Abschätzung von Entfernungen und Abständen auf dem Feuerwehrplan, Abstände von 10 m kenntlich machen
  • Rasterlinien primär im Außenbereich und im Bereich von Straßen, Gebäuden und Geschossen unterbrechen

Kartografische Richtung:

  • Jeder Plan mit Nordpfeil für die kartografische Richtung
  • Hauptzufahrt bzw. die Hauptzugänge am unteren Rand des Planes (in Ausnahmefällen ist eine frühzeitige Abstimmung mit der Feuerwehr sinnvoll)

Schriftfeld und Legende:

  • Schriftfeld für Registriernummer in der oberen rechten Ecke (30 mm breit und 10 mm hoch)
  • Schriftfeld für Benennung des Objektes, Erstellungsdatum und Namen des Planerstellers sowie Änderungsvermerke (Änderungsdatum und Ersteller) in der rechten unteren Ecke (max. 80 mm breit und 30 mm hoch)
  • Jeder Plan muss eine Legende mit den Bezeichnungen und Erläuterungen der verwendeten Symbole enthalten

Farben und Symbole:

  • Symbole müssen DIN 14034-6, GUV-V A 8 bzw. DGUV Vorschrift 9 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" entsprechen
  • unterlegte Farben dürfen die Leserlichkeit von Schrift oder die Erkennbarkeit grafischer Symbole nicht beeinträchtigen
  • Brandwände gemäß durch eine breite und rote Volllinie und mit Symbol nach DIN 14034-6 deutlich hervorheben

Tabelle: Farben für Feuerwehrpläne nach DIN 14095

Farbe Bezeichnung nach RAL Verwendung für
Blau RAL 5005 Signalblau Löschwasser (Behälter und offene Entnahmestellen)
Rot RAL 3001 Signalrot Räume und Flächen mit besonderen Gefahren, Gefahrstoffe, Brandwände
Gelb RAL 1003 Signalgelb nicht befahrbare Flächen
Grau RAL 7004 Signalgrau befahrbare Flächen nach DIN 14090
Weißgrün RAL 6019 Weißgrün horizontale Rettungswege (Flure oderRettungstunnel)
Grün RAL 6024 Verkehrsgrün vertikale Rettungswege (Treppenräume)
Schwarz RAL 9004 tragende und raumabschließende Bauteile (vollflächig ausfüllen)

Beschriftungen und Kennzeichnungen:

  • Angaben zum Inhalt im Klartext
  • textliche Angaben eindeutig formuliert und klar lesbar (Mindestschriftgröße 2 mm, Mindestkantenlänge von Symbolen 7 mm)
  • Anzahl der Geschosse werden mit einer Zahlen-/Buchstabenkombination dargestellt

Viele örtliche Brandschutzdienststellen verfügen über eigene Standards für die Gestaltung von Feuerwehrplänen. Deshalb ist es empfehlenswert, vor Beginn der Erstellung von Feuerwehrplänen Kontakt zur zuständigen Genehmigungsbehörde, der Brandschutzdienststelle und der zuständigen Feuerwehr herzustellen.

Auch die erforderliche Anzahl der Plansätze und deren Empfänger sind mit den zuständigen Stellen abzustimmen. Im Allgemeinen wird ein Plansatz der Feuerwehrpläne im Objekt an einer ständig besetzten Stelle vorgehalten (z.B. am Feuerwehr-Informations- und Bediensystem der Brandmeldeanlage). Zusätzlich erhält die Brandschutzdienststelle bzw. die zuständige Feuerwehr eine im Vorfeld abgestimmte Anzahl an Plansätzen zur eigenen Verwendung.

Wer darf Feuerwehrpläne erstellen?

Die Erstellung von Feuerwehrplänen erfolgt in der Regel im Auftrag des Bauherrn oder Betreibers und kann in Absprache mit der Brandschutzdienststelle bzw. Genehmigungsbehörde von einer sachkundigen Person durchgeführt werden.

Hierunter ist eine Person zu verstehen, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse, Erfahrungen und Tätigkeiten die ihr übertragenen Prüfungen der in den Feuerwehrplänen darzustellenden Inhalte sachgerecht durchführen kann und in der Lage ist, mögliche Gefahrenstellen für den Einsatz der Feuerwehr zu erkennen und sachgerecht zu beurteilen.

Änderung und Aktualisierung von Feuerwehrplänen

Feuerwehrpläne müssen stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Deshalb ist es erforderlich, dass bedeutsame Änderungen im baulichen und betrieblichen Bereich, z.B. Änderung der Flucht- und Rettungswege, zusätzliche Lagerung von Gefahrstoffen oder Änderungen der Ansprechpartner, unverzüglich angezeigt und in die Feuerwehrpläne eingetragen werden.

Feuerwehrpläne müssen laut DIN 14095 mindestens alle zwei Jahre durch die oben genannte sachkundige Person geprüft und ggf. aktualisiert werden. Die geänderten und aktualisierten Pläne müssen dann an die Feuerwehr und an die zuständigen Stellen beim Auftraggeber weitergeleitet werden. Verantwortlich hierfür ist der Betreiber des Gebäudes.

Der Artikel ist ein Auszug aus Kapitels "Feuerwehrpläne und Feuerwehrlaufkarten" des Brandschutzatlas. Das umfangreiche Kapitel enthält zusätzlich detaillierte Erläuterungen zur Erstellung von Feuerwehrplänen und Feuerwehrlaufkarten sowie zahlreiche Planbeispiele, Legenden und Symbole. Sie erhalten außerdem hilfreiche Tipps für die Planerstellung in der Praxis.

zuletzt editiert am 23.09.2022