Die Fassung der ASR von 2013 mit der DIN EN ISO 7010 ersetzte die bisherigen Sicherheitszeichen der ASR 1.3 von 2007 (nach DIN 4844). Muss die Beschilderung gegen die neuen Fluchtwegzeichen ausgetauscht werden? Nicole Laschinsky beantwortet diese Frage aus der Praxis.
Die Fassung der ASR vom 28.02.2013 ersetzte mit der Übernahme der in der DIN EN ISO 7010 beschriebenen und international bzw. europäisch abgestimmten Sicherheitszeichen die ASR A 1.3 von 2007. Alle Sicherheitszeichen der ASR A 1.3 wurden in ihrer Darstellung verändert. In den meisten Fällen ist dieser Unterschied jedoch nur bei genauer Betrachtung zu erkennen.

Angesichts der unwesentlichen Änderungen der Symbolik können bisherige Fluchtwegzeichen aufgrund der bereits jahrelangen Verwendung, der regelmäßigen Unterweisung der Beschäftigten bezüglich der Kennzeichnung sowie der Verwendung und Erläuterung der Symbole in Betriebsanweisungen auch weiterhin die beabsichtigte Wirksamkeit hinsichtlich der eindeutigen Kennzeichnung von Fluchtwegen erfüllen.
Ergibt eine Prüfung, dass in der Arbeitsstätte nur Zeichen mit geringen, kaum erkennbaren Änderungen verwendet werden, kann auf einen Austausch verzichtet werden. Wenn mit der Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung festgestellt werden kann, dass alle Mitarbeiter die bisherige Kennzeichnung auch weiterhin zuordnen können, kann der Arbeitgeber nachweisen, dass mit der alten Kennzeichnung weiterhin die gleiche Sicherheit gewährleistet und die Möglichkeit eines Schadens oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ausgeschlossen wird.
Damit wird ein Austausch der Beschilderung allein aufgrund der Einführung einer neuen Technischen Regel nicht notwendig. So kann auch bei lokalen Renovierungen oder einzelnen Reparaturen die bestehende Beschilderung durch "alte" Schilder ersetzt und fortgeführt werden.

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