Beflammung einer Kabelanlage auf Kabelrinnen bei einer Brandprüfung
Quelle: OBO Bettermann Group

Planung | Ausführung 27. June 2023 Funktionserhalt für sicherheitsrelevante elektrische Anlagen

Anforderungen an Elektroinstallationen im Brandfall

Verschiedene sicherheitsrelevante elektrische Anlagen müssen mit speziellen Leitungen und Verlegesystemen ausgeführt werden, damit sie im Brandfall für einen bestimmten Zeitraum funktionstüchtig bleiben. Der Beitrag erläutert die Anforderungen an den Funktionserhalt bei technischen Einrichtungen.

Im Brandfall müssen Flucht- und Rettungswege nutzbar und wichtige technische Einrichtungen wie Notbeleuchtungen, Brandmeldesysteme, Rauchabzugsanlagen usw. funktionstüchtig bleiben. Darüber hinaus sollen gewisse technische Anlagen die Feuerwehren bei der Brandbekämpfung über einen ausreichend langen Zeitraum unterstützen.

Um die Stromversorgung und somit den Funktionserhalt für diese technischen Einrichtungen und Anlagen im Brandfall sicher zu stellen, müssen die entsprechenden Installationen mit speziellen Leitungen und Verlegesystemen ausgeführt werden.

Für welche Gebäude und Anlagen werden Elektroinstallationen mit Funktionserhalt gefordert?

Technische Einrichtungen mit Funktionserhalt werden für folgende Gebäude und Anlagen gefordert:

  • Krankenhäuser,
  • Hotels,
  • Gaststätten,
  • Hochhäuser,
  • Versammlungsstätten,
  • Geschäftshäuser,
  • geschlossene Großgaragen,
  • U-Bahn-Anlagen,
  • chemische Industrie,
  • Kraftwerke
  • und Tunnel.

Diese Bauten werden regelmäßig von vielen Menschen frequentiert, woraus sich ein erhöhtes Sicherheitsrisiko für Menschenansammlungen ergibt. Aber auch der Sach- und Umweltschutz muss bei gewissen Anlagen beachtet werden.

Wo sind Elektroinstallationen mit Funktionserhalt geregelt?

Die Forderung nach einer Elektroinstallation mit Funktionserhalt ist Bestandteil der Baugesetze. Dabei bezieht sich der Funktionserhalt ausschließlich auf die Bereiche, die der Stromversorgung sicherheitsrelevanter elektrischer Anlagen wie Notbeleuchtung, Alarmsysteme, Brandmeldeanlagen, automatische Löschanlagen, Rauchabzugseinrichtungen etc. dienen.

Hier verlangen die Vorschriften, dass die Energieversorgung auch im Falle eines Brandes für einen bestimmten Zeitraum sichergestellt sein muss.

Grundlage für den elektrischen Funktionserhalt sind die Anforderungen der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) in Verbindung mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Die MLAR ist als Technische Regel in der MVV TB Abschnitt A2.2, laufende Nummer A 2.2.1.8 aufgeführt. In dem Abschnitt A2.2 werden die Technischen Anforderungen hinsichtlich Planung, Bemessung und Ausführung und Technische Anforderungen an Bauteile gemäß § 85a Abs. 2 MBO gelistet.

Die mögliche Anforderung, dass eine "elektrisch" betriebene sicherheitstechnische Anlage im Brandfall funktionsfähig bleiben muss, ergibt sich im Wesentlichen aus der projektspezifischen Baugenehmigung, dem Brandschutzkonzept/-nachweis oder einer Sonderbauverordnung bzw. Sonderbaurichtlinie. Wenn eine solche Anlage zum Erreichen der Schutzziele erforderlich ist, ergeben sich die grundlegenden Anforderungen aus der in den Bundesländern eingeführten Technischen Baubestimmung der Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR).

In der MLAR werden im Abschnitt 5.2 "Funktionserhalt" Möglichkeiten beschrieben, wie für die Kabel und Leitungen der Funktionserhalt im Brandfall erreicht werden kann. Ziel ist es, dass die benötigte Stromversorgung der Anlagen auch unter Brandeinwirkung auf die Kabel und Leitungen funktionsfähig bleibt. Dies kann es erforderlich machen, dass die eingesetzten Kabel und Leitungen je nach Dauer des geforderten Funktionserhalts 30 bzw. 90 Minuten die Prüfanforderungen der DIN 4102-12 in den Funktionserhaltsklassen E30 bis E90 erfüllen müssen oder gleichwertig klassifiziert sind.

Erreichung des elektrischen Funktionserhalts: Welche Möglichkeiten gibt es?

Nach MLAR Abschnitt 5 stehen folgende Ausführungen zur Verfügung:

  • Verlegung von Kabeln und Leitungen auf Rohdecken unterhalb des Fußbodenestrichs mit einer Dicke von mindestens 30 mm
  • Verlegung von Kabeln im Erdreich
  • Schutz der Kabel und Leitungen vor Brandeinwirkungen durch bauliche Maßnahmen, z. B. Abtrennung, Brandschutzkanäle und -schächte
  • Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt, die die Anforderungen der DIN 4102 Teil 12 erfüllen

Der Nachweis des Funktionserhalts muss durch eine Brandprüfung in einer unabhängigen Materialprüfanstalt erbracht werden.

Funktionserhaltsklasse E30 und E90: Was bedeutet das?

Funktionserhalt E30:
30 Minuten Funktionserhalt für die Rettung und eine sichere Evakuierung

Die ersten 30 Minuten nach Ausbruch eines Feuers spielen eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, das betroffene Gebäude zu räumen.

Der Funktionserhalt muss in dieser Zeitspanne für folgende Einrichtungen sichergestellt sein:

  • Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
  • Personenaufzüge mit Brandfallsteuerung
  • Brandmeldeanlagen
  • Anlagen zur Alarmierung und Erteilung von Anweisungen
  • Rauchabzugsanlagen

Funktionserhalt E90:
90 Minuten Funktionserhalt zur wirksamen Brandbekämpfung und aufwendigen Evakuierung

Zur Unterstützung der Brandbekämpfung ist angestrebt, dass bestimmte technische Einrichtungen 90 Minuten nach Ausbruch eines Feuers in einem Gebäude noch ausreichend mit Strom versorgt werden.

Zu diesen Einrichtungen zählen:

  • Automatische Löschanlagen
  • Wasserdruckerhöhungsanlagen zur Löschwasserversorgung
  • Maschinelle Rauchabzugsanlagen und Rauchschutz-Druckanlagen
  • Feuerwehraufzüge
  • Bettenaufzüge in Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen
zuletzt editiert am 27.06.2023