Eine aufregende Achterbahn mit vielen Schleifen und Kurven in einem Freizeitpark an einem sonnigen Tag.
Abb. 1: Neue Achterbahn „Voltron Nevera“ im Europa-Park (Quelle: Europa-Park)

Planung | Ausführung 2024-11-19T12:59:20.041Z Herausforderungen bei der Brandschutzfachplanung in Freizeitparks

Eine schutzzielorientierte Brandschutzfachplanung ist von elementarer Bedeutung, wenn eine Selbstrettung der Besucher im Brandfall nicht möglich ist – z.B. bei einer Achterbahn in einem Freizeitpark. Der Beitrag gibt Hinweise, mit welcher Kombination von technischen, baulichen und organisatorischen Maßnahmen die Sicherheit der Besucher gewährleistet werden kann, ohne ihr Freizeitvergnügen zu beeinträchtigen.

Freizeitparks und Freizeiteinrichtungen sind Orte des Vergnügens, an denen jährlich Millionen von Menschen Abenteuer erleben. Für die Betreiber hat dabei die Sicherheit der Besucher oberste Priorität. Dies gilt vor allem in Bereichen, in denen eine Selbstrettung nicht möglich ist, etwa bei einer Achterbahnfahrt in einem geschlossenen Gebäude (Abb. 1).

Eine Achterbahnfahrt mit Passagieren, die in einer Kurve hoch in den Himmel fliegen.
Abb. 2: Looping der Achterbahn „Voltron Nevera“, Europa-Park (Quelle: Europa-Park)

Achterbahnen und ähnliche Hochgeschwindigkeitsfahrgeschäfte unterliegen besonderen sicherheitstechnischen Anforderungen. Diese Attraktionen sind grundsätzlich so konzipiert, dass die Fahrgäste auch bei rasanter Fahrt und Durchfahrt eines Loopings (Abb. 2) nicht aus dem Fahrgeschäft geschleudert werden oder fallen können. Dafür sind entsprechende Rückhaltesysteme wie Schutzbügel vorgeschrieben. Diese erforderlichen Sicherheitseinrichtungen verhindern jedoch meist auch eine Selbstrettung der Fahrgäste im Brandfall.

Die Schutzbügel, die die Passagiere während der Fahrt sichern, lassen sich nur von außen und meist auch nur unter Zuhilfenahme von entsprechenden Hilfsmitteln (z. B. tragbare Akkupacks oder Spezialschlüssel) öffnen. Ausschließlich an bestimmten Nothalteeinrichtungen, den sog. Blockbremsen, bzw. in Nothaltepositionen ist ein Aussteigen im Notfall möglich, und auch dort nur mit zusätzlicher personeller Unterstützung.

Diese Schutzmaßnahme macht eine Evakuierung im Notfall besonders komplex und erfordert eine maßgeschneiderte Brandschutzfachplanung, da herkömmliche Brandschutzkonzepte oft nicht ausreichen. Es besteht zudem der Anspruch der Betreiber, dass Brandschutzmaßnahmen nicht die optische Gestaltung und Thematisierung derart beeinflussen sollen, dass sie die Illusion und das Erlebnis der Besucher wesentlich stören, denn dafür zahlen sie.

Herausforderungen bei eingeschränkter Selbstrettung

In Freizeitparks und Freizeiteinrichtungen gibt es zahlreiche Attraktionen, bei denen die Besucher in Fahrzeugen, Kabinen oder auf Plattformen fixiert sind, was eine Selbstrettung erheblich erschwert oder unmöglich macht. Folglich müssen in Gebäuden, die derartige Fahrgeschäfte beherbergen, individuelle Vorkehrungen getroffen werden. Grundsätzlich wird das Gebäude aus Sicht des Brandschutzfachplaners entweder als ungeregelter Sonderbau oder als Versammlungsstätte bewertet. Allerdings stellt das Bauordnungsrecht keine speziellen Anforderungen an Fahrgeschäfte in Gebäuden.

Bild einer Nothalteeinrichtung (Blockbremse) einer Achterbahn.
Abb. 3: Nothalteeinrichtung (Blockbremse) einer Achterbahn (Quelle: Thomas Knecht)

Der Technikraum, in dem die Steuerung solcher Attraktionen untergebracht ist, muss brandschutztechnisch nicht zwingend vom Fahrgeschäft selbst abgetrennt werden. Infolge eines Brandes in der Steuerungstechnik kann es jedoch zu einem ungewollten Nothalt der Attraktion an den dafür vorgesehenen Stationen bzw. in festgelegten Stellungen (z. B. Blockbremsen) kommen (Abb. 3). Durch den bei einem Brand auftretenden Rauch werden die Fahrgäste akut gefährdet. Da die Selbstrettung in dieser Situation aus bereits geschilderten Gründen ausgeschlossen ist, ist es unerlässlich, diesen Umstand in der Brandschutzplanung besonders zu berücksichtigen. Eine gründliche Analyse der spezifischen Risiken und potenziellen Gefahrenquellen ist dabei entscheidend, um geeignete Maßnahmen zu entwickeln. [...]

Weiterlesen? Der vollständige Artikel ist in Ausgabe 5.2024 des FeuerTrutz Magazins (Oktober 2024) erschienen. Dort erläutert der Autor Maßnahmen zur Rauchableitung und Evakuierung sowie organisatorische Bandschutzmaßnahmen. Er geht außerdem auf die rechtlichen Rahmenbedingungen ein und stellt als Best Practice-Beispiel die Umsetzung im Europa-Park vor.

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zuletzt editiert am 14. November 2024