Der ZVEI hat ein Faktenblatt zur Bauproduktenverordnung (BauPVO) veröffentlicht, das auf die grundsätzlichen Anforderungen an Photovoltaik-Anlagen sowie auf die Brandschutzanforderungen an Kabel und Leitungen im Gebäude eingeht.
Juli 2018. Kabel und Leitungen, die dauerhaft in Bauwerken installiert werden, fallen seit dem 1. Juli 2017 unter die europäische Bauproduktenverordnung. Sie werden entsprechend ihrem Brandverhalten in einheitliche europäische Brandklassen eingeordnet.
Das Faktenblatt von Mai 2018 geht auf die grundsätzlichen Anforderungen an Photovoltaik-Anlagen ein sowie auf die Brandschutzanforderungen an Kabel und Leitungen im Gebäude.
Das Faktenblatt "Kabel und Leitungen unter der Bauproduktenverordnung: Hinweise zu Photovoltaik-Leitungen" kann kostenlos auf der
Webseite des ZVEI heruntergeladen werden
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Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V.
www.zvei.org
