2014-08 Instandhaltung und Betrieb von Feuerlöschanlagen
Die Fachgruppe Steuerungstechnik für Löschanlagen im bvfa hat das Positionspapier „Instandhaltung und Betrieb von Feuerlöschanlagen“ erstellt. (Bild: bvfa)

Branche | Markt 2014-09-02T00:00:00Z Instandhaltung und Betrieb von Feuerlöschanlagen

Wer Feuerlöschanlagen nicht ordnungsgemäß instand hält oder nicht-zertifizierte Firmen mit der Wartung beauftragt, haftet für die Folgen. In dem neuen Positionspapier „Instandhaltung und Betrieb von Feuerlöschanlagen“ hat die Fachgruppe Steuerungstechnik für Löschanlagen im bvfa – Bundesverband Technischer Brandschutz e. V. die rechtlichen Grundlagen und notwendigen Maßnahmen zusammengestellt.

September 2014. Feuerlöschanlagen erfüllen nur dann ihren Zweck, wenn sie funktionstüchtig sind. Dennoch missachten laut bvfa viele Eigentümer bzw. Betreiber die nötigen Maßnahmen der Instandhaltung. Ein Versäumnis, für dessen Folgen die Betreiber dann selbst haften. Wird bspw. bei einem Feuer ein Mitarbeiter verletzt, muss der Arbeitgeber mit einer strafrechtlichen Verfolgung wegen fahrlässiger Körperverletzung rechnen. Zudem kann die Brandschutzversicherung die Leistungen des Versicherungsschutzes verweigern, wenn Mängel bei der Instandhaltung der Brandschutzanlage aufgedeckt werden. Das neue Positionspapier „Instandhaltung und Betrieb von Feuerlöschanlagen“ von der Fachgruppe Steuerungstechnik für Löschanlagen im bvfa zeigt auf, was zu beachten ist, um größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten.

Die Landesbauordnungen, die Arbeitsstättenverordnung oder die Betriebssicherheitsverordnung fordern vom Betreiber von Gewerbe- und Industriebetrieben, für funktionsfähige Brandschutzmaßnahmen zu sorgen. Dazu zählt auch die fachgerechte Montage von geeigneten Löschanlagen wie Wasser- oder Gas-Löschanlagen sowie deren regelmäßige Instandhaltung in Form von Inspektion, Wartung, Instandsetzung und Verbesserung. Die VdS-Merkblätter schreiben die Kontrollfristen sowie die nötigen Maßnahmen fest. Der VdS empfiehlt dazu dringend die Beauftragung der Errichterfirma, dennoch wenden sich viele Betreiber an nicht-zertifizierte Firmen, was Gefahren bei der Wartung mit sich bringt. Generell gilt: Kommt der Betreiber von stationären Löschanlagen seinen Instandhaltungspflichten nicht nach, muss er im schlimmsten Fall für den Schaden selbst haften.

Hinweis der Redaktion:
Das Merkblatt wurde 2019 aktualisiert - hier geht es zum Artikel:
Aktualisiertes Positionspapier des bvfa zu Feuerlöschanlagen

bvfa – Bundesverband Technischer Brandschutz e. V.
www.bvfa.de

zuletzt editiert am 27. April 2021