Dipl.-Ing. Architekt Thomas Ziegler berichtet von aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen des Brandschutzes insbesondere im bayerischen Schulbau. Dabei geht er auch auf den Neubau des Gymnasiums Trudering ein, das als erste Schule in München einem Konzept mit offenen Lernlandschaften folgt.
Wie hat sich der Schulbau in den letzten Jahrzehnten verändert und wie muss der Brandschutz darauf reagieren?
Ziegler: Früher kannten wir die klassischen Flur-/Klassenraumschulen und die Hallenschulen aus den 1970er-Jahren mit der größeren Offenheit rund um eine zentrale Aula bzw. Pausenhalle. Heute reden wir von Lernlandschaften mit maximaler Offenheit und Transparenz, bei denen die Kommunikation und der notwendige Rückzug im Fokus der Planer stehen. Hier ist es essenziell, in einer sehr frühen Planungsphase die Kenntnisse des vorbeugenden Brandschutzes einfließen zu lassen. Bereits in der Wettbewerbs-/Vorentwurfsphase müssen mindestens Lage, Dimension und bauliche Ausprägung von Zugängen, Erschließung und Treppenräumen definiert werden. Ebenso wichtig ist die Festlegung von Brandabschnitten.
Welche Rolle spielen dabei die Bauordnung und die Schulbau-Richtlinie?
Ziegler: Die Bayerische Bauordnung (BayBO) bildet die Grundlage der weiteren Planung. Sie wird durch die Schulbau-Richtlinie ergänzt. In Bayern ist diese jedoch keine eingeführte technische Baubestimmung, sondern kann nur als sogenannte allgemeine Regel der Bautechnik herangezogen werden, wenn es um Erleichterungen bzw. Abweichungen von der BayBO geht.
Wir unterscheiden bei nutzungsspezifischen Funktionen und besonderen baulichen Ausprägungen nicht nur zwischen Grund-, Haupt-, Mittel- bzw. Realschulen und Gymnasien, sondern auch zwischen Sonderschulformen, z.B. für Menschen mit Behinderungen, für Inklusion und diverse Formen der Erwachsenenbildung. Hier ist es unabdingbar, die Bauordnung als Grundlage der Planung sinnvoll zu interpretieren, Erleichterungen und Abweichungen zu beantragen und diese durch Kompensationsmöglichkeiten gemäß Art. 63 BayBO auch genehmigungsfähig zu machen. Dies bedeutet die Aufstellung eines schutzzielorientierten Brandschutzkonzeptes mit entsprechender Gefahrenbewertung und Risikobetrachtung.
Worauf ist beim Erstellen eines Brandschutzkonzeptes für Sonderbauten zu achten?
Ziegler: Eine besondere Herausforderung bei der Planung ist häufig das Fehlen von brandlastfreien notwendigen Fluren gemäß der Bauordnung als erste Flucht- und Rettungswege. Die Lösung kann hier nur durch das Zusammenspiel von baulichem, anlagentechnischem und betrieblich-organisatorischem Brandschutz gelingen. Dabei stellen sich folgende Fragen: Wo bzw. wie können Elektroanlagen mit den zugehörigen Trassen und Verteilungen sinnvoll eingeplant werden? Wie ist der Umgang mit Lüftungstechnik/Überströmklappen z.B. im Passivhausstandard? Wie und wo werden Arbeitsergebnisse präsentiert und welches Informationssystem, analog oder digital, kommt zum Einsatz?
Wie werden zweite Fluchtwege realisiert?
Ziegler: Der zweite Fluchtweg ist bei Sonderbauten i.d.R. baulich auszubilden. Es sind somit mindestens zwei voneinander unabhängige Treppenräume erforderlich, die bei Abweichungen von den Anforderungen an den notwendigen Flur nicht über selbigen erreichbar sein dürfen. Daraus resultieren Kompensationsmöglichkeiten mittels Bypass-Fluchtwegen mit nicht verschließbaren Türen, evtl. Fluchtbalkonen oder situationsbedingt mittels eines erhöhten anlagentechnischen Brandschutzes durch den Einbau von Brandmeldeanlagen.
Das Interview finden Sie in Ausgabe 4.2016 (erschienen im Juli 2016) des FeuerTRUTZ Magazins. Hier erhalten Sie weitere Informationen zum FeuerTRUTZ Magazin.
Wie sind aus brandschutztechnischer Sicht Schulen mit Lernlandschaften zu beurteilen?
Ziegler: Diese Schulen sind geprägt von Offenheit, Transparenz, viel Tageslicht und multifunktionalen Flächen, die ggf. den Flurzonen zuordenbar sind. Hier spielt die Aufstellung eines qualifizierten und schutzzielorientierten Brandschutzkonzeptes eine wesentliche Rolle, um die Architektur zu unterstützen. Es ist notwendig, eine Gefahrenbewertung und Risikobetrachtung vorzunehmen, um die Entwurfsideen des planenden Architekten zur Genehmigung und Ausführungsreife zu bringen.

Wie ist dies beim Neubau des Gymnasiums Trudering in München abgelaufen?
Ziegler: Bei diesem Projekt wurde ich bereits bei der Erstellung des Vorentwurfs mit der Fachplanung Brandschutz durch das Baureferat beauftragt und habe das Bauvorhaben bis zur Übergabe begleitet. Dieses Gymnasium für 1.200 Schüler ist das erste in München, das der neuen Schultypologie mit offenen Lernlandschaften folgt. In diesem Gebäude sind darüber hinaus ein Versammlungsraum/eine Aula auch für externe Nutzungen sowie eine über mehrere Stockwerke offene Pausenhalle mit anschließender Mensa und Küche enthalten. Weitere Funktionsstellen sind eine Dreifach-Sporthalle mit Tribünenanlage für Vereinssport und eine Tiefgarage.

Welche Brandschutzlösung wurde für das Gymnasium Trudering entwickelt?
Ziegler: Der Vorentwurf zeigte bereits Möglichkeiten zur Aufteilung in einzelne Brandabschnitte. Die Treppenräume wurden geschickt zwischen die Lernhäuser eingeschoben. Ein wesentlicher Entwurfsgedanke war die Offenheit in den Flurbereichen teilweise über Stockwerke hinweg.
Die Hauptaufgabe bestand darin, Fluchtwege so zu organisieren, dass die bauliche Flexibilität und Transparenz nicht eingeschränkt werden. Für die offene Gestaltung der sogenannten Spielflure und die Einbauten von Lehrer- und Schülercafés im Erdgeschoss mussten Kompensationen gefunden werden, die den wirtschaftlichen und funktional sinnvollen Einsatz von Elementen des anlagentechnischen Brandschutzes berücksichtigen.
Welche Kompensationen waren das genau?
Ziegler: Das Gebäude erhielt eine Brandmeldeanlage zur Früherkennung von Bränden und daraus resultierender rechtzeitiger Räumung und Brandbekämpfung. Der Einsatz selbstständiger Löschanlagen wurde auf Räume mit besonderer Brandgefährdung begrenzt, u.a. auf die offenen Lehrer- und Schülercafés ohne brandschutztechnischen Raumabschluss und den Kochbereich der Küche. Hier kamen lokale Feinsprühlöschanlagen zum Einsatz. Rauchschutzvorhänge können bei den offenen Treppen, auch Himmelsleitern genannt, die Rauchausbreitung über mehrere Geschosse verhindern, da sie nicht für Fluchtwege zur Verfügung stehen. Beim betrieblich-organisatorischen Brandschutz ist die Mitwirkung der Nutzer unabdingbar. Die Mitwirkungspflicht ist in einer umfangreichen Beschreibung zur Brandschutzordnung festgelegt.
Zum Gesprächspartner
Thomas Ziegler: Thomas Ziegler entwickelt seit 2009 für das Baureferat der Landeshauptstadt München Brandschutzkonzepte für verschiedene Schularten. Im Architekturbüro pbr zz, ehemals Ziegler Zirngibl Architekten, bearbeitet er seit 20 Jahren schwerpunktmäßig Planungsaufgaben aus dem Schul- und Krankenhausbau. 2005 spezialisierte er sich mit einer Ausbildung zum Fachplaner Brandschutz und nachfolgend zum Sachverständigen für den vorbeugenden Brandschutz (EIPOS)
Das Interview ist in Ausgabe 4.2016 des FeuerTRUTZ Magazins (Juli 2016) erschienen.
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