Die Europäische Kommission hat am 27. Februar 2013 Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Die Begründung lautet, dass die Bundesrepublik gegen die Artikel 4 und 6 der Richtlinie 89/106/EWG verstoßen habe.
Mai 2013. Die Verwendung von Bauregellisten führe dazu, dass zusätzliche vorherige Zulassungen für den wirksamen Marktzugang und die Verwendung dieser Produkte verlangt würden. [...] In vielen Fällen seien nicht etwaige Anforderungen in Bezug auf neue Merkmale betroffen. Vielmehr werde an bereits vor der Harmonisierung festgelegten Anforderungen festgehalten, welche durch Aufnahme der erforderlichen Bewertungsmethoden und –kriterien in den harmonisierten Rahmen hätten abgedeckt werden können und müssen. Die Klage (Rechtssache C-100/13) wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und kann
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(Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union, 20.4.2013)
