Die Aufschaltung von Funkwarnmeldernetzen auf Zentralen der Sicherheitstechnik eröffnet neue Funktionalitäten und ermöglicht die wirtschaftliche Absicherung von Liegenschaften mit Wohnbereichen. Die Planung sollte sorgfältig auf die Schutzziele im Objekt abgestimmt werden. Anforderungen aus der Gefahrenmeldetechnik lassen sich mit Rauchwarnmeldern nicht realisieren.
Der Markt für Rauchwarnmelder hat sich in den letzten Jahren stetig weiterentwickelt. Stand mit der Einführung der Rauchwarnmelderpflicht in den Bundesländern noch die Erstausrüstung von Wohnungen mit Einzel-Rauchwarnmeldern im Vordergrund, werden heute immer mehr funkvernetzte Systeme nachgefragt. Die Gründe dafür sind vielfältig: Sowohl die steigende Nachfrage nach barrierefreiem und altersgerechtem Wohnraum als auch der Wunsch nach mehr Sicherheit und Komfort sind hier maßgeblich. Darüber hinaus wachsen durch die zunehmende digitale Vernetzung ehemals getrennte Bereiche der Sicherheitstechnik zusammen.
Eins + Eins = Drei
Immer häufiger werden funkvernetzte Warnmeldersysteme an Zentralen der Brand- und Einbruchmeldetechnik gekoppelt, um Informationen aus dem Warnmeldernetz dort auszuwerten. An die Zentrale angeschlossene Peripherie wie Wählgeräte oder abgesetzte Bedienteile können dabei mitbenutzt werden. Bei Alarmen oder anderen Meldungen aus dem Warnmeldernetz lassen sich so auf einfache Weise zusätzliche Maßnahmen oder individuelle interne Alarmierungskonzepte realisieren. Die Kopplung kabellos verlegter Funknetze ist meistens wirtschaftlicher als die Erweiterung der entsprechenden Brand- und Einbruchmeldeanlagen selbst.
Gesetzliche Grundlagen
In deutschen Wohnungen ist der Einbau von Einzel-Rauchwarnmeldern über die Landesbauordnungen (LBO) gesetzlich vorgeschrieben. Die Geräte können als freiwillige Maßnahme des Betreibers zusätzlich per Funk oder Draht miteinander vernetzt werden, um das Schutzniveau zu erhöhen oder eine barrierefreie Bedienung zu gewährleisten.
Außerhalb klassischer Wohnbereiche können Rauchwarnmelder immer dann eingesetzt werden, wenn keine anderslautenden Forderungen zum anlagentechnischen Brandschutz gestellt werden. Darunter fällt – gefordert u.a. durch die LBO, anzuwendende Sonderbauverordnungen oder Auflagen der Baubehörde – beispielsweise der Einbau einer Brandmeldeanlage (BMA). Werden solche Forderungen nicht gestellt, können Rauchwarnmelder als freiwillige Maßnahme eingesetzt, miteinander vernetzt und an externe Anlagen der Sicherheits- und Gebäudetechnik gekoppelt werden. Projektierung und Anordnung der Rauchwarnmelder sowie die Beachtung der maximal zulässigen Überwachungsflächen sollten nach den Festlegungen der DIN 14676 [1] erfolgen. Informationen und Empfehlungen zur Anwendung von vernetzungsfähigen Rauchwarnmeldern sind im informativen Anhang C der Norm beschrieben.
Vorausschauende Planung
Ist der Einsatz von Rauchwarnmeldern grundsätzlich erlaubt, sollten Planer und Installateure deren Einsatz sorgfältig auf die zu erfüllenden Schutzziele im Objekt abstimmen. Da die Vernetzung von Warnmeldern normativ nicht geregelt ist, verfügen sie beispielsweise nicht über überwachte Signalwege im Sinne der EN 54-25 [2]. Eine Alarmierung der Feuerwehr oder anderer ständig besetzter Stellen im bauordnungsrechtlichen Sinne kann deshalb mit Rauchwarnmeldern nicht realisiert werden, ebenso wenig wie ein umfassender Sachschutz.
Rauchwarnmelder warnen anwesende Personen frühzeitig vor einem Brand und geben diesen damit die Gelegenheit, sich selbst in Sicherheit zu bringen. Bei der Planung von Rauchwarnmeldersystemen sollte deshalb immer auch die Selbstrettungsfähigkeit der Anwesenden mit einbezogen werden (s. Abbildung 1). Ist diese unzureichend und kann im Brandfall eine Fremdrettung nicht durch Personal oder Mitbewohner unterstützt werden, ist die frühzeitige Alarmierung der Feuerwehr oder einer anderen ständig besetzten Stelle in Betracht zu ziehen. Rauchwarnmelder dürfen und sollen keine BMA ersetzen.
Werden diese grundsätzlichen Überlegungen beachtet, steht einem wirtschaftlichen Einsatz von Rauchwarnmeldern nichts im Wege. Vernetzte und aufgeschaltete Systeme werden deshalb gerne in Kindertagesstätten, Einrichtungen des betreuten Wohnens, kleineren Beherbergungsbetrieben sowie in großen Wohnungen bzw. Häusern und in angrenzenden Wohnbereichen von Sonderbauten eingesetzt.

Info: Zuverlässige Datenübertragung
Voraussetzung für die Weitergabe von Informationen von Rauchwarnmeldern an externe Anlagen ist eine zuverlässige Datenübertragung im Funkwarnmeldernetz. Da die Vernetzung von Rauchwarnmeldern normativ nicht geregelt ist, kommt es bei der Produktauswahl besonders auf das Fachwissen von Planern und Installateuren an.
So arbeiten verantwortungsvolle Hersteller z.B. mit bidirektional vernetzten Meldern, die Alarmsignale nicht nur empfangen, sondern an alle verbundenen Warnmelder weiterleiten. Diese Multisignal-Technologie stellt redundante Übertragungswege zur Verfügung. Meldungen werden zuverlässig übermittelt, solange wenigstens ein Signalweg zu jedem Netzwerkteilnehmer existiert. Die Funkmodule überprüfen darüber hinaus regelmäßig die Verbindung zu ihren Nachbarn. Eine gestörte Verbindung wird ebenso bemerkt und gemeldet wie das unbefugte Entfernen eines Melders.
Voraussetzungen für eine störungsfreie Kopplung
Informationen der vernetzten Rauchwarnmelder können nur dann zuverlässig an übergeordnete Anlagen weitergegeben werden, wenn die Kommunikation zwischen den Meldern auch im Gefahrfall störungsfrei verläuft. Am besten dafür geeignet ist die Datenübertragung über Netzwerke mit hoher Zuverlässigkeit und Übertragungssicherheit (s. Infokasten). Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestfunktionen, nämlich das frühzeitige Erkennen von Brandrauch bei ständiger Betriebsbereitschaft und die Warnung anwesender Personen, müssen zu jedem Zeitpunkt gewährleistet bleiben. Die Kopplung an externe Systeme muss über geeignete Schnittstellen und rückwirkungsfrei erfolgen, sodass sowohl die Funktion der übergeordneten Anlage als auch die des Funkwarnmeldernetzes unter keinen Umständen gestört wird. Eine einfache und robuste Möglichkeit dazu ist die Verwendung potenzialfreier Kontakte. Ihre Nutzung ist an fast allen Anlagen der Sicherheits- und Gebäudetechnik sowie an den meisten Smart Home-Systemen problemlos möglich. Dabei werden zwar nur wenige Informationen übertragen, diese reichen jedoch in den meisten Fällen zur Einleitung weiterer Maßnahmen völlig aus. […]
Weiterlesen? Der vollständige Artikel ist in Ausgabe 1.2017 des FeuerTrutz Magazins (Januar 2017) erschienen und als kostenloser Download verfügbar. Der Artikel beschäftigt sich zusätzlich mit Anwendungsbeispielen (Kita, Pflegeheim, Handwerksbetriebe).
Quellen
[1] DIN 14676:2012-9: Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung – Einbau, Betrieb und Instandhaltung
[2] Normenreihe DIN EN-54 Teile 1 – 31: Brandmeldeanlagen
[3] Applikationshandbuch „Funkvernetzte Warnmelder“, www.eielectronics.de/downloads
[4] Sichere Integration funkvernetzter Warnmelder in Smart Home-Systeme, www.eielectronics.de/ratgeber
[5] DIN 14675:2012-4: Brandmeldeanlagen – Aufbau und Betrieb