VdS hat ein Merkblatt zur Planung, Einbau und Instandhaltung von Anlagen zur Aufzugsschachtentrauchung veröffentlicht. Das Merkblatt 2895 ist kostenlos als Download erhältlich.
"Fahrschächte müssen zu lüften sein und eine Öffnung zur Rauchableitung mit einem freien Querschnitt von mindestens 2,5 v. H. (5 % entsprechend LBO Brandenburg) der Fahrschachtgrundfläche, mindestens jedoch 0,10 m² haben. Die Lage der Rauchaustrittsöffnungen muss so gewählt werden, dass der Rauchaustritt durch Windeinfluss nicht beeinträchtigt wird" lautet ein Auszug aus der Musterbauordnung (MBO).
Diese in die einzelnen Landesbauordnungen (LBO) übernommenen Anforderungen wurden in der Vergangenheit durch dauerhaft angebrachte Öffnungen zur Lüftung und Rauchableitung sichergestellt.
Planung, Einbau und Instandhaltung von Anlagen zur Aufzugsschachtentrauchung
Das Merkblatt geht auf die wichtigsten Themen zu den rechtlichen Grundlagen sowie zu Planung, Einbau und Instandhaltung von Aufzugsschachtentrauchungsanlagen ein.
Aus dem Inhalt:
- Einleitung
- Allgemeines
- Geltungsbereich und Gültigkeit
- Planung
- Branderkennung
- Einbau
- Steuerung
Das Merkblatt VdS 2895 "Einbau von Anlagen zur Aufzugsschachtentrauchung" ist kostenlos als Download erhältlich oder kann als Printversion bestellt werden.