Aufzugsschachtentrauchung und -entlüftung unter Berücksichtigung der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist unter Planern, Behördenvertretern, Fachfirmen und Betreibern ein viel diskutiertes Thema. Der Beitrag aus Ausgabe 4.2014 des FeuerTRUTZ Magazins stellt den Einsatz eines wirtschaftlichen elektrischen Aufzugsschachtentrauchungssystems in der Europäischen Zentralbank (EZB) im EUROTOWER in Frankfurt vor.
Juli 2014 / Von Kurt Seifert. Wer in einem Aufzug fährt, befindet sich in einem Gebäudebereich mit erheblichem Energieverschwendungspotential. In Zeiten der intensiv geführten Energieeffizienz-Diskussionen sollten auch Aufzüge einen nicht unerheblichen Beitrag zur Energieeinsparung leisten. Ein gelungenes Beispiel für den Einsatz eines wirtschaftlichen elektrischen Aufzugsschachtentrauchungssystems mit Verschluss der dauerhaft angebrachten Entrauchungsöffnungen ist die Europäische Zentralbank (EZB) im EUROTOWER in Frankfurt. Hier ist ein System zum Einsatz gekommen, das die Aufzugsschachtentrauchung mit natürlicher Lüftung kombiniert.
Bauordnungsrechtliche Vorschriften bei der Entrauchung von Aufzugsschächten
In den Landesbauordnungen (LBO) ist die Lüftung und Entrauchung von Aufzugsschächten bauordnungsrechtlich vorgeschrieben. Die Öffnungsgrößen richten sich nach den gegebenen Schachtflächen. Die Musterbauordnung (MBO) fordert im § 39 Abs. 3 für Aufzugschächte, dass sie zu lüften und mit Rauchabzugsvorrichtungen versehen sein müssen. Dabei soll die Rauchabzugsöffnung im Fahrschacht eine Größe von mindestens 2,5 % der Grundfläche des Fahrschachtes haben, mindestens jedoch von 0,10 m². Diese Forderung ist in die LBOs übernommen worden. In der Vergangenheit wurde dieser Problemstellung wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Gerade in Hochhäusern, wie z. B. bei dem Gebäude der EZB mit einer Höhe von fast 150 m, entsteht jedoch eine enorme Thermik in den Aufzugsschächten, die erwärmte Luft aus dem Gebäude zieht.
Umdenken ist erforderlich!

Die Luftnachführung erfolgt i.d.R. über die Türschlitze des Aufzugsschachtes. Technisch wurde meist durch eine dauerhaft angebrachte Öffnung am Aufzugsschachtkopf ein Rauchabzugsquerschnitt hergestellt (s. Abbildung 2 und 3), der dann mit einem Vogelschutzgitter gegen eindringende Vögel oder andere Fremdkörper geschützt wurde. Die Vergeudung von Heizenergie durch die dauerhaft im Baukörper angebrachte Öffnung wurde kaum beachtet, zumal sie ja angeblich behördlich gefordert ist. Mit der Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist zu dieser Problematik ein grundlegendes, schnelles Umdenken erforderlich geworden. In der EnEV fordert der Gesetzgeber, dass alle Gebäude so auszuführen sind, dass die Umfassungsfläche eines Gebäudes dauerhaft luftundurchlässig ist.
Der vollständige Artikel ist in Ausgabe 4.2014 des FeuerTRUTZ Magazins (Juli 2014) erschienen.
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Aufzugsschachtentrauchungssystem

Das bei der EZB eingesetzte System (LIFTSMOKE-FREE) ermöglicht Funktionen, die eine nahezu täuschungsalarmsichere Detektierung von Brandrauch, eine intelligente Aktivierung der Aufzugssteuerung und eine Öffnung der baurechtlich geforderten Rauchabzugsöffnungen einfach und sicher gewährleisten. Um die Forderungen nach einer luftundurchlässigen UmfasLIFTsungsfläche des Gebäudes zu erfüllen, werden die Öffnungen mit zugelassenen Entrauchungsgeräten verschlossen und erst im Bedarfsfall geöffnet. Im Brandfall ist hierbei neben der manuellen Alarmauslösung durch einen RWA-Taster (s. Abbildung 4) auch eine sehr schnelle automatische Branddetektion mithilfe eines anerkannten Detektionsverfahrens möglich. Durch einen manuellen Notauslöseschalter mit der Beschriftung „Aufzugsschachtentrauchung“ ist das System auch manuell auslösbar.

Dieser Notauslöseschalter ist das wichtige Anzeigedisplay für Alarm- und Störmeldungen des Gesamtsystems. Ein System-Reset wird hier durchgeführt, so dass der Bediener nicht in die Systemsteuerung eingreifen muss. Die Betätigungstaster für Alarm und Reset sowie die Anzeige-LED für Betrieb, Alarm und Störung befinden sich geschützt hinter einer Glasscheibe, die im Alarmfall eingeschlagen wird. [...]
Autor: Kurt Seifert (Geschäftsführer der BTR-Firmengruppe; Referententätigkeit mit Planer-, Errichter- und Instandhalterthemen aus dem gesamten Brandschutzbereich mit dem Schwerpunkt Entrauchung; Mitglied des Normungsausschusses DIN 14677 NA 159-01-16 GA Gemeinschaftsarbeitsausschuss NADL/DKE; Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen)
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