Am 23.06.2021 hat das DIBt die "Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise – MHolzBauRL (Fassung Oktober 2020)" veröffentlicht. Sie löst die "Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an hochfeuerhemmende Bauteile in Holzbauweise – M-HFHHolzR" (Fassung Juli 2004) ab.
In der neuen Muster-Holzbaurichtlinie (M‐HolzBauRL) werden Anforderungen an feuerwiderstandsfähige Bauteile in Holzrahmen- und Holztafelbauweise für Standardgebäude der Gebäudeklasse 4 sowie an feuerwiderstandsfähige Bauteile in Massivholzbauweise für Standardgebäude der Gebäudeklassen 4 und 5 beschrieben.
Die Richtlinie darf dort angewendet werden, wo bauordnungsrechtliche Landesregelungen dies gestatten. Die entsprechenden bauordnungsrechtlichen Konkretisierungen werden mit der Veröffentlichung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen – Ausgabe 2020/2 erfolgen (z.Zt. im Notifizierungsverfahren).
Neben den neu hinzu gekommenen Anforderungen an Massivbauteile wurden auch Anforderungen an Außenwandbekleidungen aus Holz und Holzwerkstoffen bei Gebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5 ergänzt. Bei der Errichtung dieser feuerwiderstandsfähigen Bauteile handelt es sich um Bauarten, für die eine Übereinstimmungserklärung durch den Anwender der Bauart (Unternehmer) nach § 16 a Abs. 5 MBO (nach Landesrecht) gefordert wird.
Die Muster-Holzbaurichtlinie steht auf der Webseite des DIBt zum Download zur Verfügung.
Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
www.dibt.de