Zwei neue WTA-Merkblätter sind im September 2025 als Entwürfe erschienen. Diese thematisieren den Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen für Sonderbauten sowie die Klassifizierung von Bestandsbauteilen.
WTA-Merkblätter präsentieren den aktuellen Stand der Technik und dessen Umsetzung in der Praxis. Sie werden von Arbeitsgruppen innerhalb der WTA International erarbeitet.
Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA IV: Sonderbauten (Entwurf WTA Merkblatt E-11-7)
Sonderbauten unterscheiden sich aufgrund ihrer Geometrie und Nutzungsart hinsichtlich des Brandschutzes von sog. Standardgebäuden wie Wohn- oder Bürogebäuden. Sie können meist nicht vollständig nach den jeweiligen Landesbauordnungen bewertet werden, insbesondere bei Bestands- und denkmalgeschützten Gebäuden. Hier bestehen oft Konflikte zwischen aktuellen Anforderungen und bestehenden Gegebenheiten, etwa bei historischer Bausubstanz, offenen Treppenanlagen oder unzureichenden Brandmeldeeinrichtungen.
Die Brandschutzplanung für Sonderbauten im Bestand oder bei denkmalgeschützten Gebäuden variiert je nach Ausgangssituation und Zielsetzung, z. B. Fortführung der Nutzung, Modernisierung oder Umbau. Dabei muss stets ein der besonderen Art oder Nutzung entsprechendes Sicherheitsniveau gewährleistet sein. Dieses Merkblatt erläutert die typischen Ausgangslagen und wesentlichen Aspekte der Brandschutzplanung – baulich, anlagentechnisch, organisatorisch und abwehrend – und veranschaulicht diese mit Praxisbeispielen.
Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA VII: Klassifizierung von Bestandsbauteilen (Entwurf WTA Merkblatt E-11-4)
Das Merkblatt baut auf den bisherigen WTA-Merkblättern „Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA“ auf und behandelt Möglichkeiten zur brandschutztechnischen Klassifizierung tragender, aussteifender und raumabschließender Bauteile im Bestand. Es zeigt, wie sich die Brandschutzanforderungen seit 1934 entwickelt haben und erläutert dies anhand häufiger Praxisbeispiele. Zusätzlich bietet es einen Überblick über alternative Methoden zur Erfassung und Bewertung der Brandschutzqualität von bestehenden Bauteilen.
Das Merkblatt unterstützt die Erstellung von Brandschutzkonzepten, die bestehende Bausubstanz berücksichtigen und dadurch Abbrüche vermeiden sowie Ressourcen schonen. Es betont die frühzeitige Zusammenarbeit von Brandschutz- und Tragwerksplanenden, unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Zuständigkeiten.
Einspruchsfrist für beide WTA-Merkblätter bis Ende März
Für beide Entwurfsfassungen der WTA-Merkblätter besteht die Möglichkeit zum Einspruch bis zum 31. März 2026. Die Entwürfe können kostenlos über die Webseite der WTA heruntergeladen werden. Dort besteht auch die Möglichkeit zum Einspruch über ein Formular.
