Am 4. Oktober 2019 erscheint die neue Gesamtausgabe der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Mit der neuen Ausgabe 2019 werden Änderungen in Teil A (Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen - DIN 1960) und Teil C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen) gültig.
Oktober 2019. Das Grundlagen- und Nachschlagewerk für die Vergabe von Bauleistungen in Deutschland ist traditionell Maßstab für gute Bauverträge und solide bauvertragliche Abmachungen.
Mit der neuen Ausgabe 2019 werden Änderungen in Teil A (Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen - DIN 1960) und Teil C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen) gültig. Teil B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen) wurde unverändert aus der VOB 2016 übernommen.
Die Änderungen in der VOB Teil A sind bereits in Kraft getreten: Teil 1 am 1. März 2019 und die Teile 2 und 3 am 18. Juli 2019. Die restlichen Inhalte gelten ab dem Erscheinungstag (04. Oktober 2019) und sind ab dann verbindlich anzuwenden. Ab diesem Zeitpunkt ersetzt die VOB 2019 die bisher gültige VOB 2016.
FAQ zur Gesamtausgabe VOB 2019
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