Im Mai 2018 wurde die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 über "Maßnahmen gegen Brände" überarbeitet und in einer neuen Fassung veröffentlicht. Sie ersetzt damit die Ausgabe von November 2012.
Im Fokus der Technischen Regel steht weiterhin das schnelle und zielgerichtete Handeln im Brandfall durch die vom Arbeitgeber zuvor festgelegten organisatorischen und technischen Maßnahmen. Im Wesentlichen wurden folgende Anpassungen vorgenommen:
- Konkretisierungen der Anforderungen bei erhöhter Brandgefährdung und zur Grundausstattung mit Feuerlöschern bei normaler Brandgefährdung,
- Konkretisierungen zu Löschmitteleinheiten,
- Erweiterungen von Regeln zu organisatorischen Maßnahmen
- Ergänzung praxisgerechter Beispiele.
Auf der Webseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (herausgegeben vom Ausschuss für Arbeitsstätten, ASTA) steht die Neufassung zum Download zur Verfügung: ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände "Technische Regel für Arbeitsstätten"
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
www.baua.de
