Am 18. Dezember 2024 wurde die Novelle der Bauproduktenverordnung als Verordnung (EU) 2024/3110 des Europäischen Parlaments und des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht.
Die Verordnung tritt am 7. Januar 2025 in Kraft und wird bis auf einzelne Absätze zum 8. Januar 2026 gültig.
Ziel der Bauproduktenverordnung (BauPVO) ist es, die Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten zu harmonisieren und Hindernisse für den Handel mit Bauprodukten zwischen den Mitgliedstaaten zu beseitigen.
Ein Hersteller ist verpflichtet, für ein Bauprodukt, das unter eine harmonisierte technische Spezifikation fällt, eine Leistungserklärung zu erstellen, um dieses Produkt in Verkehr bringen zu können. Der Hersteller übernimmt die Verantwortung für die Konformität des Produkts mit dieser erklärten Leistung und den geltenden Anforderungen. Bei bestimmten Produkten sind Hersteller von dieser Verpflichtung ausgenommen.
Novelle der Bauproduktenverordnung in verschiedenen Sprachen
Auf der Webseite des DIBt finden Sie FAQ zur Bauproduktenverordnung und zur Marktüberwachung .
Unser Autor Peter Vogelsang hat außerdem ein Inhaltsverzeichnis zu BauPVO (85,57 KB - PDF) erstellt.
