Besonders in langgestreckten Räumen (z. B. Fluren) sollen Rettungszeichen in Laufrichtung jederzeit erkennbar sein. Aber wo ist festgelegt, in welche Richtung der Pfeil zeigen muss: nach oben oder nach unten? Nicole Laschinsky beantwortet diese Frage aus der Praxis.
In der Entwicklungsgeschichte der Fluchtwegkennzeichnung von der BGV A8 (bis 2012) über die von der ASR A 1.3 bis 2013 herangezogenen DIN 4844 bis zur derzeit gültigen Anwendung der DIN EN ISO 7010 gibt es keine Festlegung der Richtungsangabe „(weiter) geradeaus“. In der BGV A8 gab es noch keinen „Pfeil nach oben“. Üblicherweise hat man den Pfeil „nach unten“ mit den Schildern nach DIN 4844, dann nach DIN EN ISO 7010 meist fortgeführt.
Zusätzliche Informationen für die Anwendung der Sicherheitskennzeichnung enthält auch der Fachbericht DIN/TR 4844-4:2020-07 „Graphische Symbole - Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen - Teil 4: Leitfaden zur Anwendung von Sicherheitskennzeichnung“, z.B. eine Empfehlung für die Kennzeichnung der Fluchtwegrichtung „(weiter) geradeaus“ unter Verweis auf die DIN ISO 16069:2019-04 „Graphische Symbole - Sicherheitszeichen - Sicherheitsleitsysteme“.
Die DIN/TR 4844-4 (“TR” steht für “Technischer Report”) dient der Ergänzung der grundlegenden Normen zur Sicherheitskennzeichnung und beinhaltet Empfehlungen und Erläuterungen zur praktischen Anwendung der Sicherheitskennzeichnung. Dieser Fachbericht ist jedoch nur eine unverbindliche Ergänzung zur entsprechenden Norm, der nicht in einem geregelten Normungsverfahren erarbeitet wurde. Damit erlangt er keine Allgemeingültigkeit. Auch die DIN ISO 16069 selbst ist weder eingeführte Technische Baubestimmung, noch in der ASR A1.3 als Stand der Technik genannt.
Daher stellt der „Pfeil nach unten“ keine Abweichung von der ASR A1.3 dar.

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