Mit Ausgabedatum Oktober ist der Entwurf der VDI 3809 Blatt 2 „Prüfung gebäudetechnischer Anlagen – Feuerwehraufzüge“ erschienen. Die Möglichkeit zur Stellungnahme besteht bis Ende Januar 2026.
Feuerwehraufzüge unterliegen besonderen Anforderungen, da sie im Brandfall der Feuerwehr als Zugang und Rettungsweg dienen sollen. Von ihrer Betriebssicherheit und Wirksamkeit im Feuerwehrbetrieb hängen Leib und Leben der Einsatzkräfte ab. Anforderungen werden u.a. in DIN EN 81-72 festgelegt. Daneben existieren Bestandsaufzüge nach TRA 200 und verschiedene Anforderungskataloge lokaler Feuerwehren.
Die VDI-Richtlinie bietet eine spezifische vereinheitlichte Checkliste an, anhand derer Betreiber:innen von Aufzugsanlagen und Zugelassene Überwachungsstellen solche Aufzüge wiederkehrend prüfen lassen bzw. prüfen können. Die Überarbeitung integriert Anpassungen an aktualisierte Regelwerke sowie einen neuen Abschnitt zur Modernisierung von Bestandsanlagen.
Der 39-seitige Entwurf kann bei DIN Media bestellt werden. Stellungnahmen zum Richtlinienentwurf können bis zum 31. Januar 2026 über das VDI-Richtlinien-Einspruchsportal eingereicht werden.