2014-12 Rauchmelderpflicht für Wohngebäude in Baden-Württemberg und Hessen
Die Übergangsfristen für die Ausstattung von Wohngebäuden im Bestand mit Rauchmeldern läuft in Baden-Württemberg und Hessen am 31.12.2014 ab. (Foto: FeuerTRUTZ)

Branche | Markt 2014-12-16T00:00:00Z Rauchmelderpflicht für Wohngebäude in Baden-Württemberg und Hessen

In Baden-Württemberg und Hessen laufen zum Jahresende die Übergangsfristen für die Ausstattung mit Rauchmeldern in Wohngebäuden ab: Bis zum 31. Dezember 2014 müssen u.a. bestehende Wohngebäude mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Für Neu- und Umbauten gilt die Rauchmelderpflicht bereits.

Dezember 2014. Bis zum 31. Dezember 2014 müssen in Baden-Württemberg u.a. bestehende Wohngebäude mit Rauchmeldern ausgestattet sein, denn an diesem Tag endet die gesetzliche Übergangsfrist. Für Neu- und Umbauten gilt die Rauchmelderpflicht bereits seit dem 10. Juli 2013. Die Landesbauordnung bestimmt die Ausstattung aller Schlafräume, egal ob in Wohnungen oder z.B. Heimen, Hotels oder Kliniken. Das bedeutet auch für Eigentümer bzw. Vermieter einer Privatwohnung, dass alle Kinder- und Schlafzimmer sowie angrenzende Flure, die Rettungswege sind, über Rauchmelder verfügen müssen. Die aktuelle Situation gibt jedoch laut Forum Brandrauchprävention e.V. vielen Experten Anlass zur Sorge, ob die flächendeckende Ausstattung bis zum Ablauf der vergleichsweise kurzen Nachrüstpflicht auch nur annähernd erreicht werden kann.

Bis Jahresende müssen auch in Hessen alle Wohngebäude mit Rauchmeldern ausgestattet sein, denn auch hier endet die gesetzliche Übergangsfrist am 31.12.2014. Für Neu- und Umbauten gilt die Rauchmelderpflicht in Hessen bereits seit dem 24.06.2005.

Für den Einbau der Rauchmelder ist der Eigentümer zuständig. Das Forum Brandrauchprävention e.V. ("Rauchmelder retten Leben") gibt zu bedenken, dass vor allem viele Haus- oder Wohnungsbesitzer, die in der eigenen Immobilie leben, nicht ausreichend über die Rauchmelderpflicht aufgeklärt sind. Vermieter hingegen müssen Installationstermine mit den Mietern und den meist externen Dienstleistern abstimmen, so dass es hier zu erheblichen Verzögerungen kommen kann.
Formelle Kontrollen durch den Gesetzgeber sind zwar keine geplant. Kommt jedoch ein Mensch bei einem Wohnungsbrand gesundheitlich zu Schaden oder gar ums Leben, stellt sich laut Forum Brandrauchprävention die Frage, ob eine frühzeitige Warnung durch Rauchmelder dieses verhindert hätte. Spätestens zu diesem Zeitpunkt könne der verantwortliche Eigentümer mit unangenehmen Haftungsfragen durch die Staatsanwaltschaft konfrontiert werden.
Damit Einbau und Wartung fehlerfrei erfolgen, sollten sie auf die Qualifikation des Dienstleisters achten. Dabei und auch bei der Auswahl des Rauchmelders empfiehlt das Forum Brandrauchprävention, sich am Qualitätszeichen „Q“ zu orientieren.
Mieter, denen der Eigentümer die Wartung der Rauchmelder übertragen hat, sollten sich die Bedienungsanleitung der installierten Melder aushändigen lassen, damit sie die mindestens jährliche Prüfung korrekt durchführen können.
Eine Übersicht der aktuellen Gesetzgebung in den Bundesländern gibt es hier: www.rauchmelder-lebensretter.de/home/gesetzgebung/aus-den-bundeslaendern/

Forum Brandrauchprävention e.V.
www.rauchmelder-lebensretter.de

zuletzt editiert am 27. April 2021