Ein Merkblatt des bvfa beschäftigt sich mit der Regulierung von PFAS und gibt Hinweise zur Umstellung für stationäre Löschanlagen auf fluorfreie Schaumlöschmittel. Das Merkblatt wurde aktualisiert und ist kostenlos als Download verfügbar.
Die Europäische Kommission hat in der Vergangenheit bereits verschiedene Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) reguliert. Darüber hinaus gibt es weitere Gesetzgebungsinitiativen, die die Verwendung von PFAS weiter einschränken werden. Dies hat insbesondere auch Auswirkungen auf die Verwendung von fluorierten Schaumlöschmitteln (AFFF). Man muss davon ausgehen, dass fluorhaltige Schaummittel mittel- und langfristig in der EU nur noch sehr beschränkt oder gar nicht mehr eingesetzt werden dürfen.
Das Merkblatt erläutert die einzelnen Schritte zur Umstellung stationärer Löschanlagen auf fluorfreie Schaumlöschmittel und gibt Hinweise zu Reinigungs- bzw. Umbaumaßnahmen. Die bisherige Fassung wurde nun überarbeitet und um die jetzt bekannten Übergangsfristen zur Verwendung von Perfluorhexansäure (PFHxA) ergänzt. Neu aufgenommen wurde ein Hinweis zu unterirdisch verlegten einwandigen Premixleitungen.
Das Merkblatt „Schaumlöschanlagen und PFAS-/Fluorverbot“ (Stand August 2025) wurde von der Fachgruppe Wasser-Löschanlagen im bvfa – Bundesverband Technischer Brandschutz e. V. erstellt und ist auf der Webseite des bvfa kostenlos als pdf zum Download verfügbar.