Ein prächtiger Innenraum einer Kunstgalerie mit roten Wänden, verziert mit zahlreichen Gemälden und einem kunstvollen Holzboden.
Abb. 1: Kulturgüter dokumentieren die geschichtliche, künstlerische und wissenschaftliche Entwicklung von Gesellschaften. Sie sind vielfältigen Gefahren ausgesetzt. (Quelle: Andrea De Santis auf Unsplash)

2026-02-18T09:09:00Z Schutz von Kulturgütern vor und bei Bränden: Sicht der Feuerwehr

Im Landkreis München hat sich der Kreisfeuerwehrverband München in seinem Fachbereich 4 Vorbeugender Brand-, Gefahren- und Umweltschutz schon vor mehr als zehn Jahren mit dem Thema Kulturgutschutz beschäftigt. Zusammen mit fachkundigen Architekten, Ingenieuren und Feuerwehrführungskräften wurde das „Konzept Kulturgutschutz für Einsatzkräfte der Feuerwehren und für Betreiber von Kunst- und Kulturstätten im Landkreis München“ erarbeitet und in den Kommunen, Kirchenorganisationen, privaten und staatlichen Museen und Schlössern bekannt gemacht. 

Kulturgüter sind das kollektive Gedächtnis der Menschheit. Sie dokumentieren die geschichtliche, künstlerische und wissenschaftliche Entwicklung von Gesellschaften und sind für kommende Generationen von unschätzbarem Wert. Doch diese Schätze sind vielfältigen Gefahren ausgesetzt: Brände, Wasserschäden, Naturkatastrophen, Vandalismus oder technische Defekte können unwiederbringliche Verluste verursachen. Ein umfassendes Schutzkonzept vor und während Schadensereignissen ist daher unerlässlich, um diese Kulturgüter zu bewahren.

Zudem scheint nachvollziehbar, dass im Falle des Falles kein Außenstehender genau wissen kann, welche dieser ausgestellten Gegenstände echte, erhaltenswerte Kulturgüter sind und, falls irgendwie möglich, gerettet werden sollten, bzw. welche Gegenstände oder Kunstwerke nur Kopien oder von minderem Wert sind.

Der Schutz von Kulturgütern hängt qualitativ ab von der Gebäudesicherheit, der Objektnutzung sowie dem gezielten und rechtzeitigen In-Sicherheit-Bringen der Kulturgüter durch die Einsatzkräfte.

Dieser Beitrag ist eine gekürzte Version und in  Ausgabe 1.2026 des FeuerTrutz Magazins  erschienen. Die ausführliche Fassung des Artikels, u.a. mit einem Muster einer Priorisierungsliste für Kulturgüter, erhalten Sie kostenlos als Download.

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Gebäudesicherheit

Die Verantwortung für die Gebäudesicherheit obliegt dem Betreiber. Im Rahmen von Feuerbeschau/Gefahrenverhütungsschau oder Bauinspektionen wird meistens auf brandgefährliche Zustände und Brandschutzmängel hingewiesen. Eine Bewertung der Gebäudesicherheit ist nicht Aufgabe der Feuerwehr. Neben dem Brandschutz sollten auch Ereignisse wie Einbruch, Diebstahl, Hochwasser etc. bei der Bewertung berücksichtigt werden.

Ein prunkvoll eingerichtetes Barockzimmer mit vergoldeten Verzierungen und einem großen Gemälde an der Wand.
Abb. 2: Das Foto zeigt das „Appartement des Königs“ im Neuen Schloss Schleißheim mit schützenswerten Kulturgütern. (Quelle: Konzept Kulturgutschutz für Einsatzkräfte der Feuerwehren und für Betreiber von Kunst- und Kulturstätten im Landkreis München)

Objektnutzung

Eine wesentliche Erhöhung des Risikos können Nutzungserweiterungen und ­-änderungen zur Folge haben. Insbesondere Sonderveranstaltungen mit einer hohen Personenzahl sowie Auf­- und Abbauten unter Zeitdruck werden hinsichtlich des Kulturgutschutzes kritisch bewertet. Aber auch von den Kunstgegenständen selbst können Gefahren ausgehen, wenn z. B. historische Raumausstattungen, Skulpturen oder Kunstwerke teilweise oder ganz aus leicht entflammbaren Stoffen bestehen. Ein umfassendes Schutzkonzept setzt sich u. a. aus baulichen, technischen, organisatorischen und personellen Maßnahmen zusammen.

Publikation „Konzept Kulturgutschutz für Einsatzkräfte der Feuerwehren und für Betreiber von Kunst- und Kulturstätten im Landkreis München“

Die Information kann als PDF heruntergeladen werden unter: www.kfv-muenchen.de

Maßnahmen zum Schutz von Kulturgütern

Bauliche Maßnahmen

  • Brandabschnitte und Feuerschutzabschlüsse: Trennung sensibler Bereiche durch Brandschutzwände und -türen, um eine Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern
  • Flucht- und Rettungswege: Sicherstellung ausreichend dimensionierter und gekennzeichneter Wege für Personen und die Evakuierung von Kulturgütern
  • Lagerung: Schutz besonders wertvoller Objekte in feuersicheren Tresoren oder klimatisierten Depots
  • Gebäudetechnische Kontrolle: Regelmäßige Wartung der Elektrotechnik, Blitzschutzanlagen und Wasserinstallationen

Technische Maßnahmen

  • Brandmeldeanlagen: Installation von automatischen Rauch- und Wärmemeldern, die eine frühzeitige Alarmierung ermöglichen
  • Löschanlagen: Einsatz von geeigneten Löschsystemen wie Sprinkler- (mit speziellen Sprinklerköpfen), Gas- oder Wassernebelanlagen, die einen möglichst geringen Schaden bei Löschvorgängen verursachen
  • Klimatisierung: Steuerung von Temperatur und Luftfeuchtigkeit zur Vermeidung von Schimmel, Austrocknung oder Materialverfall
  • Videoüberwachung und Einbruchmeldeanlagen: Schutz vor Vandalismus und Diebstahl

Organisatorische Maßnahmen

  • Notfall- und Evakuierungspläne: Erstellung von detaillierten Notfallplänen für unterschiedliche Szenarien, inklusive Evakuierungslisten für Objekte, Rettungswege und Verantwortlichkeiten
  • Objektverzeichnis: Führen eines aktuellen Inventars mit Fotos, Standortangaben und Notfallinformationen für jedes Kulturgut
  • Schulungen: Regelmäßige Unterweisung des Personals in Brandschutz, Erste-Hilfe- und Notfall-Maßnahmen
  • Regelmäßige Übungen: Durchführung von Evakuierungs- und Rettungsübungen für Personal und Feuerwehr

Personelle Maßnahmen

  • Brandschutzbeauftragte: Bestellung verantwortlicher Personen für die Überwachung und Koordination der Brandschutzmaßnahmen
  • Kulturgutschutz-Beauftragter bzw. Kulturgutschutz-Fachberater als Verantwortlicher und Ansprechpartner für die Planung und Organisation der Kulturguträumung in einem Objekt/einer Einrichtung, einer Organisation oder der Feuerwehr bzgl. der Feuerwehr-Einsatztaktik
  • Sensibilisierung: Förderung der Aufmerksamkeit aller Mitarbeitenden für Risiken und Gefahrenquellen
Das Bild zeigt Symbole für Kulturgüter mit niedriger, mittlerer und höchster Priorität sowie Feuerwehr-Gefahrengruppen I, II und III.
Abb. 3: Kennzeichnung für die Priorisierung der Kulturgüter (wie Feuerwehralarmstufen und Gefahrensteigerung bei ABC-Einsätzen) (Quelle: Deschermeier)

Maßnahmen zur Rettung von Kulturgütern

Im Schadensfall kommt der Feuerwehr eine zentrale Rolle zu. Ihr Auftrag besteht nicht nur im Löschen von Bränden und der Rettung von Personen, sondern ausdrücklich auch im Schutz und in der Rettung von Sachwerten, also Kulturgütern. Je nach Eilbedürftigkeit, dem erforderlichen Personalaufwand und einer möglicherweise erforderlichen Schutzausrüstung werden die Räumungsmaßnahmen meist nur durch Feuerwehrpersonal realisierbar sein.

Bereits im Vorfeld ist deshalb eine Räumungsplanung für Kulturgüter erforderlich. Dazu bedarf es der umfänglichen Objektinformationen, z. B. der Übergabe von Notfallplänen, Objektverzeichnissen und relevanten Bauplänen an die Feuerwehr. Ergänzend sollten Begehungen und Abstimmungen gemeinsam am Objekt mit dem Betreiber stattfinden. Dabei sollten Besonderheiten und Risiken identifiziert sowie taktische Maßnahmen abgesprochen werden.

Für die Planung einer gezielten Räumung der Kunst­- und Kulturgüter ist zunächst eine Rettungs- und Priorisierungliste der Kunstwerke erforderlich. Dabei bestimmt der Betreiber, in welcher Reihenfolge das Kulturgut aus dem Gefahrenbereich transportiert wird. Der Betreiber muss dabei die kunsthistorische Bedeutung und den Sachwert der Kunstgegenstände berücksichtigen.

Ein Lageplan des Neuen Schlosses in Schleißheim mit einem Gemälde im Rahmen.
Abb. 4 + 5: Muster für Kulturgutschutzplan (Vorderseite und Rückseite) (Quelle: Konzept Kulturgutschutz für Einsatzkräfte der Feuerwehren und für Betreiber von Kunst- und Kulturstätten im Landkreis München)

Der Kulturgutschutzplan wird durch den Betreiber des jeweiligen Objekts freiwillig und in Absprache mit der zuständigen Feuerwehr bzw. der Kreisbrandinspektion erstellt. Im Feuerwehr­-Einsatzplan nach DIN 14095 des jeweiligen Objekts wird auf den Kulturgutschutzplan hingewiesen. Der Kulturgutschutzplan wird am betreffenden Objekt durch den Betreiber den Einsatzkräften zur Verfügung gestellt bzw. durch ihn bereitgehalten.

Im Fall von Kulturgütern werden die Rettungsmaßnahmen durch den Inhalt des Kulturgutschutzplans im Wesentlichen bestimmt.

Der Inhalt kann u. a. unterstützen bei:

  • Priorisierung: Nach Sicherung von Menschenleben (Personenrettung) wird nach Prioritätenliste durch die Feuerwehr vorgegangen. Besonders wertvolle oder unersetzliche Objekte haben Vorrang.
  • Spezielle Rettungstechniken: Einsatz von geschultem Personal für den schonenden Transport und die Sicherung sensibler Objekte
  • Vermeidung von Folgeschäden: Verzicht auf übermäßigen Wassereinsatz, Nutzung alternativer Löschmittel, gezieltes Absperren betroffener Bereiche
  • Provisorische Sicherung: Abdecken, Verpacken und Auslagern von Objekten zum Schutz vor Rauch, Wasser oder mechanischen Beschädigungen
  • Dokumentation: Lückenlose Protokollierung der geretteten und beschädigten Kulturgüter

Nach einer durchgeführten Kulturgutrettung und der Übergabe der Objekte an Restauratoren oder Spezialpersonal zur Erstversorgung und Konservierung übernehmen die Fachleute auch die Schadensbewertung. Nach dieser Bewertung zusammen mit einer Dokumentation und umfangreichen Auswertung sollte gemeinsam eine Nachbereitung des Einsatzes der Kulturgutrettung zur Evaluation erfolgen. Dabei sollen die Erkenntnisse zu Präventions- und Rettungsmaßnahmen in die Planung und Fortführung der Kulturgutschutzplanung einfließen.

Fazit

Der Schutz von Kulturgütern ist eine Aufgabe des Kulturgutbetreibers. Zusammen mit verschiedenen Fachleuten wie Architekten, Ingenieuren, Kulturgutfachleuten, den Versicheren und Einsatzkräften können durch ein abgestimmtes Konzept, das Prävention, Vorbereitung und professionelle Rettung vereint, die kostbaren Zeugnisse der Menschheitsgeschichte auch für kommende Generationen bewahrt werden. Die konsequente Umsetzung der Maßnahmen und die stetige Weiterentwicklung der Strategien sind für den nachhaltigen Kulturgutschutz unerlässlich.

[1] Konzept Kulturgutschutz für Einsatzkräfte der Feuerwehren und für Betreiber von Kunst- und Kulturstätten im Landkreis München, Herausgegeben: Fachberater für Kulturgutschutz, Kreisbrandinspektion Landkreis München, Stand: Februar 2024

[2] Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen, Schloss Nymphenburg, Eingang 16, 80638 München

]3] Einsatzhandbuch Kulturgut, Verband der Restauratoren (VDR) e.V., Bonn

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