Das Innovations- und Gründerzentrum für Biotechnologie in Planegg-Martinsried ist eines der Top-Biotechnologiezentren in Europa. Um Wissenschaftlern und Firmenvertretern einen gedanklichen Austausch auch außerhalb der Labore zu bieten, ist die internationalem Standard verpflichtete Kommunikationszentrale IZB Residence CAMPUS AT HOME in modernem Design gebaut worden.
Von Alexander Dorn und Julian Kretner / Juni 2015. Zu einem der interessantesten Standorte für Wissenschaftler und Startup-Unternehmen aus dem Bereich der medizinischen Biologie hat sich das Innovations- und Gründerzentrum für Biotechnologie (IZB) in Planegg-Martinsried bei München entwickelt. Die Nähe zu biotechnologischen Instituten der Ludwig-Maximilians-Universität, zu Max-Planck-Instituten und zu den Instituten des Helmholtz Zentrums München ermöglicht einen einzigartigen Gedankenaustausch in der Forschung.
Wissenschaftler aus aller Welt haben dank des Neubaus der IZB Residence CAMPUS AT HOME nun die Möglichkeit, auch für mehrere Tage, Wochen oder Monate in einer modernen und zukunftsweisenden Architektur zu residieren und unmittelbar am Forschungsstandort mit anderen Wissenschaftlern verschiedenster Disziplinen in den Dialog zu gehen.
Konzept

Die Architektur des vom Architekturbüro Stark in München geplanten Gästehauses (auch Boardinghouse genannt) sollte zukunftsweisend und innovativ sein und den Geist des IZB als Markenzeichen in Europa manifestieren. Zur Umsetzung wurden in brandschutztechnischer Hinsicht verschiedene Ansätze geprüft, und nach intensiven Gesprächen mit dem beauftragten Prüfer für den vorbeugenden Brandschutz, Rassek & Partner Brandschutzingenieure, wurde als wirtschaftlichste Lösung schließlich folgende Konzeption entwickelt, die den innovativen Charakter der Architektur berücksichtigt:
- Das Boardinghouse in Martinsried wurde als Beherbergungsstätte für maximal 84 Personen ausgelegt und umfasst neben den Beherbergungszimmern weitere Bereiche, wie Lounge, Restaurant mit Küche, Faculty Club , Fitnessraum und eine modern gestaltete Lobby mit Rezeption. Die Geschosse folgen einer konventionellen Stapelung mit der Lobby und Rezeption im Erdgeschoss (EG), den Beherbergungsräumen im ersten bis fünften Obergeschoss (OG) und dem Faculty Club im sechsten OG.
- Der Grundriss des Gebäudes gleicht einem Dreieck mit stark abgerundeten Ecken.
- Die kompakte und organische äußere Form der Residenz sollte ungestört der Grundrissform gleichen. Hierzu wurde abweichend von der Standardlösung der BayBO [1] und der geltenden Beherbergungsstättenverordnung (BStättV) [2] anstelle zweier Treppenräume ein Sicherheitstreppenraum, mit einem entsprechenden Stichflur zu den angrenzenden Beherbergungszimmern in jedem Geschoss, gebaut.
Weitere Maßnahmen zur Umsetzung des Konzeptes:
- Der Faculty Club und die Technikzentrale auf dem Dach wurden ohne notwendige Flure ausgeführt und sind unmittelbar an den Treppenraum angeschlossen.
- Die Technikzentrale wurde dabei ohne Schleuse ausgeführt, dazu waren weitere Maßnahmen notwendig, die im Folgenden beschrieben werden.
- Das Untergeschoss (UG) wurde in den Bereichen, zu denen Gäste und Besucher keinen Zugang haben, ebenfalls ohne notwendigen Flur hergestellt.
- Um auch in der Anlagentechnik ein wirtschaftliches Konzept verfolgen zu können, wurden jeweils zwei Beherbergungsräume zu einer Nutzungseinheit zusammengeführt.
Gesetzliche Grundlagen
Das Gebäude entspricht aufgrund der Höhe über Gelände des höchsten möglichen Aufenthaltsraums der Gebäudeklasse (GK) 5 und ist wegen der geplanten Gaststätte mit mehr als 40 Gastplätzen und der Beherbergungsstätte mit mehr als zwölf Gastbetten sowie des Faculty Clubs mit ca. 140 Plätzen gemäß Art. 2 Abs. 4 Nrn. 6 und 8 BayBO ein Sonderbau. Infolge der mehr als 30 Gastbetten war zudem neben der BayBO die BStättV anzuwenden.
Für den erforderlichen anlagentechnischen Brandschutz wurden im Untergeschoss Technikräume geschaffen, die den Eingeführten Technischen Baubestimmungen (ETB), der Leitungsanlagenrichtlinie (LAR) [3], der Lüftungsanlagenrichtlinie (LüAR) [4] bzw. der Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (EltbauV) [5] unterliegen.
Für den Sicherheitstreppenraum und dessen beabsichtigte Ausführung mussten jedoch in einem schutzzielbezogenen Konzept weitere, zum Teil nur in anderen Bundesländern vorhandene Regelungen herangezogen werden. So wurde als Basis für die Beurteilung des Sicherheitstreppenraums die Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR) [6] sowie für die Beurteilung der Schleusensituation die Verwaltungsvorschrift zur NRW-Landesbauordnung (VV BauO NRW) [7] herangezogen, in der es Aussagen zur Ausführung von Sicherheitstreppenräumen auch unterhalb der Hochhausgrenze gibt.
All diese Regelwerke mussten bei der Entwicklung des Brandschutzkonzeptes beachtet und in einem schutzzielorientierten Nachweis zusammengeführt werden.
Baulicher Brandschutz
Sicherheitstreppenraum

Die vertikale Erschließung des Gebäudes erfolgt durch einen an der Außenwand liegenden Sicherheitstreppenraum, der durchgehend vom UG bis ins achte OG (ein für Gäste nicht zugängliches reines Technikgeschoss) führt. Im EG befindet sich ein direkter Ausgang ins Freie. Der Sicherheitstreppenraum verfügt über eine vorgelagerte Schleuse mit einer rauchdichten und selbstschließenden Tür und wird mit einer Überdruckbelüftung rauchfrei gehalten. Dieser überdruckbelüftete Sicherheitstreppenraum ist die Kernmaßnahme und damit das Besondere an dem Brandschutzkonzept für die IZB Residence CAMPUS AT HOME .
In dem relativ kleinen Gebäude gibt es damit nur eine Möglichkeit, bei einem Brandfall ins Freie zu gelangen. Es stehen also nicht, wie bei Standardkonzepten nach Sonderbauverordnung üblich, zwei Fluchtwege zur Verfügung. Rettungsgeräte der Feuerwehr scheiden für eine Evakuierung von Beherbergungsstätten mit über 60 Gastbetten aus; zudem wäre auch der Faculty Club im siebten OG mit bis zu 140 Besuchern über Rettungsgeräte der Feuerwehr nicht zu evakuieren.
Zieht man die Bayerische Richtlinie über die bauaufsichtliche Behandlung von Hochhäusern (HHR) [8] zurate, finden sich nur Regelungen für Gebäude, die die Hochhausgrenze überschreiten. Dort wird keine mit dem geplanten Gebäude vergleichbare Situation (Sicherheitstreppenraum) beschrieben. Daher wurde in analoger Betrachtung die Nr. 37.432 der Verwaltungsvorschrift (VV) zur BauO NRW herangezogen. Bei Gebäuden, die niedriger als 22 m sind, ist der Eintritt von Rauch in Treppenräume nicht ausgeschlossen, wenn z. B. Türen zum Brandgeschoss offen stehen. Die Aussagen der Verwaltungsvorschrift schlugen sich deshalb wie folgt nieder:
- Dem Sicherheitstreppenraum wurde eine Sicherheitsschleuse mit Wänden in der Bauart von Brandwänden vorgelagert. Die Mindestgröße der Schleuse beträgt 3 m², der Abstand zwischen den Flurtüren (T 30-RS nach VV BauO NRW) und den Rauchschutztüren zum Treppenraum beträgt mindestens 2,50 m, damit sich die erste Tür weitgehend schließen kann, bevor die zweite Tür geöffnet wird .
- Der Treppenraum erhielt eine Rauchüberdruckanlage, die so gesteuert ist, dass kein Rauch aus den Stichfluren über die Schleuse in den Treppenraum eindringen kann, wobei die Türöffnungskräfte so reduziert wurden, dass eine Öffnung der Türen jederzeit möglich bleibt. Ganz oben im Treppenraum gibt es eine separate Rauchableitungsöffnung, die zur Steuerung der Druckverhältnisse herangezogen werden kann.
[...]
Den vollständigen Artikel finden Sie in Ausgabe 3.2015 des FeuerTRUTZ Magazins (Mai 2015).
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Brandmeldeanlage
Die Brandmeldeanlage wurde in das Gesamtkonzept der Brandmeldeanlagen des IZB bzw. der bestehenden Gebäude integriert und als aufgeschaltete Brandmeldeanlage zur Kompensation der verschiedenen Abweichungen vollflächig im Gebäude installiert. Durch die Kombination der Überdruckbelüftung des Sicherheitstreppenraums mit der Brandmeldeanlage, die über die Anforderungen der BStättV hinausgeht, konnte die angestrebte Architektur verwirklicht werden.
Abwehrender und organisatorischer Brandschutz
Zur Sicherstellung wirksamer Löscharbeiten wurde eine trockene Steigleitung in das Gebäude integriert. Damit ist es den Rettungskräften möglich, „am nassen Schlauch“ in den Geschossen nach Personen zu suchen und die kurzen Stichflure sicher zu betreten. Des Weiteren wurden eine Brandschutzordnung, Feuerwehrpläne sowie Flucht- und Rettungswegpläne erstellt.
Zusammenfassung
Das Boardinghouse stellte an alle beteiligten Planer große Herausforderungen. Vor allem in brandschutztechnischer Hinsicht gab es viele Fragestellungen und daraus resultierende Sonderlösungen, um den bauordnungsrechtlichen Anforderungen zu entsprechen bzw. diese schutzzielgerecht zu kompensieren. Die Zusammenarbeit mit den Architekten, den Prüfern und nicht zuletzt dem Bauherrn führte zu einem zukunftsweisenden Projekt. Das Gebäude konnte im September 2014 fristgerecht den Nutzern übergeben und in Betrieb genommen werden.
Literatur
[1] Bayerische Bauordnung (BayBO), Stand 2011
[2] Bayerische Beherbergungsstättenverordnung (BStättV), Stand 07.2009
[3] Bayerische Leitungsanlagenrichtlinie (LAR), Stand 11.2005
[4] Bayerische Lüftungsanlagenrichtlinie (LüAR, Stand 07.2010
[5] Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (EltbauV), Stand 12/1997
[6] Muster-Hochhaus-Richtlinie MHHR, Stand 02.2012
[7] Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung NRW (VV BauO NRW), Stand 10.2000
[8] Bayerische Richtlinie über die bauaufsichtliche Behandlung von Hochhäusern (HHR), 1983
[9] Gutachten GA 10-08-2014, Kotthoff, Fassadenanschlüsse
[10] Gutachterliche Stellungnahme 2014-09-11, Johannes Steinhauser
[11] DIN 18095: 1988-10 „Türen; Rauchschutztüren; Begriffe und Anforderungen“
Autoren
Dipl.-Ing. (FH) Architekt Alexander Dorn: Geschäftsführender Gesellschafter der DAI Dorn Architekten Ingenieure GmbH München; tätig auf den Fachgebieten Hochbauplanung und Brandschutz; berät als Fachplaner und Sachverständiger in allen Fragen des vorbeugenden Brandschutzes; Gründungsmitglied der Vereinigung der Brandschutzplaner e. V. (VdBP) M.A. (Ing.)
Julian Kretner: Seit 2012 tätig bei der DAI Dorn Architekten Ingenieure GmbH München; plant und berät als Projektingenieur Bauherren, Architekten und Fachplaner in Fragen des vorbeugenden Brandschutzes und bei der Umsetzung von Brandschutzsanierungen
Den vollständigen Artikel finden Sie in Ausgabe 3.2015 des FeuerTRUTZ Magazins (Mai 2015).
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