2014-11 zfe 06.2014 Sünden der Brandschutzplanung – Das Brandschutzkonzept 2
Ist im Brandschutzkonzept der Ansatz falsch gewählt, kann das gewünschte Sicherheitsniveau nicht erreicht werden (Bild: Redaktion FeuerTRUTZ)

Planung | Ausführung 2014-11-20T00:00:00Z Sünden der Brandschutzplanung: Das Brandschutzkonzept

Das Brandschutzkonzept beschreibt ein im Zusammenwirken aller Einzelmaßnahmen entstehendes Sicherheitsniveau. Das Konzept orientiert sich im Wesentlichen an den Risikoschwerpunkten (Teil 3 in FeuerTRUTZ Magazin 4.2014) und soll diese neutralisieren. Ist der konzeptionelle Ansatz falsch gewählt, kann das gewünschte Sicherheitsniveau nicht erreicht werden, wie der folgende Beitrag zeigt.

Von Sylvia Heilmann. Wer plant, macht auch Fehler. Fehler sind menschlich. Um Fehler zu vermeiden, gehen wir bei der Planung strukturiert vor, arbeiten nach einem Konzept, entwerfen eine Strategie. Und dennoch: Nichts ist so falsch, insbesondere im Bauwesen, wie der Glaube an die Fehlerfreiheit. Auch wenn wir Fehler im Brandschutzkonzept nicht sogleich spüren, erkennen oder wahrnehmen, sind sie dennoch da. Die Frage ist, welche Auswirkungen die Fehler haben. Wohin führen sie uns? Was machen sie mit uns, wenn es w irklich brennt.

Die Antworten darauf sind ungewiss, denn die konkrete Handlungsebene im Brandschutz ist das Brandgeschehen. Und dieses ist weder konkret noch gegenwärtig. Zudem scheint die Anzahl der Brandfälle rückläufig. Die Schadenserfahrung der Menschen sinkt. Und damit auch der Respekt vor dem Brand. Es ist auch nicht beweisbar, dass die Planung einer Brandschutzmaßnahme und ihre Umsetzung in zwingender Kausalität zum Erfolg dieser Maßnahme stehen.
Machen wir uns nichts vor: im Positiven wie im Negativen bleibt der Fehlerbeweis im Brandschutzkonzept hypothetisch. Aber das ist wenig tröstlich, denn tatsächlich ist ein Konzeptfehler, der nicht zum Brandchaos führt, einfach nur Glück. Glück, das wir heute haben und das uns morgen mit allen Konsequenzen verlassen kann.
Es sind die Unwägbarkeiten, die unsere Brandschutzkonzepte (manchmal) so unwirklich und praxisfern erscheinen lassen. Die uns glauben lassen, alles richtig gemacht zu haben und uns trügerisch in Sicherheit wiegen.

Wir erwarten Sicherheit, wegen der Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Vorgaben. Die Bauordnung ist unser Garant, sie gibt uns Maß und Ziel, sie ist konkret, an ihr orientieren wir unsere Arbeit und messen unsere Fehler. Auch wenn die Landesbauordnungen immer wieder in der Kritik stehen, wenn deren allzu konkrete Vorgaben den funktionalen Bedürfnissen entgegenstehen oder wenn die Verwendung von Ingenieurmethoden die Bauordnung „in den Schatten stellt“, die Bauordnung zu verlieren oder gar alles Kasuistische in ihr in unkonkrete Schutzzielvorgaben zu wandeln, ist nicht im Interesse der Brandschützer!
Keinesfalls ist es empfehlenswert, in einem Rechtssystem, das den Brandschutzplanern im Werkvertragsrecht den Erfolg aufbürdet, auf das materielle, sehr konkrete und zumeist auf der sicheren Seite liegende Bauordnungsrecht (MBO 2002) zu verzichten. Die Bauordnung definiert in diesem Sinne den geschuldeten Erfolg und schützt so auch den Planer.

Was ist ein Brandschutzkonzept?

Das Brandschutzkonzept ist Ergebnis eines kognitiven Entscheidungsprozesses mit begrifflicher Zusammenstellung von Strategien und Maßnahmen, deren komplexes Zusammenwirken ein bestimmtes Sicherheitsniveau ergibt. Ein Brandschutzkonzept im Baugenehmigungsverfahren kann so die Schutzzielerfüllung, also die Einhaltung der Grundsatzforderungen zur Gefahrenabwehr, nach MBO nachweisen.

Bei diesem konzeptionellen Planungsansatz können folgende Fehlerquellen auftreten:

1. Fehler: Unrealistischer Planungsoptimismus

Ein einfaches Beispiel zur Risikosenkung aus einem Brandschutzkonzept: „Zunächst teilen wir unser Gebäude in kleinteilige Feuerschutzabschnitte. Danach überwachen wir diese mit einer automatischen Brandmeldeanlage und komplettieren zum Schluss mit einer vom Nutzer organisierten Überprüfung der Brandlast.“
Das Konzept klingt als Planungsansatz vernünftig. Doch können wir auf die Kausalität der Schadensabläufe und ihre wirkungsvolle Neutralisierung durch die geplanten Schutzmaßnahmen vertrauen? Erlauben Sie mir dazu einen Vergleich, besser eine Metapher, denn in jedem Märchen steckt ein Stückchen Weisheit: Heute brau´ ich, morgen back´ ich, übermorgen hol´ ich der Königin ihr Kind. [1] Auch das ist ein Konzept. Ein Handlungskonzept, das unserem beispielhaften Brandschutzkonzept nicht unähnlich ist.

Allerdings sehen wir hier eine Handlungsfolge, die bekanntermaßen nicht aufging. Warum? Weil dem Handlungskonzept ein unrealistischer Planungsoptimismus zugrunde lag. Auch im Brandschutz planen wir zwar im Bewusstsein der konkreten Handlungsebene, ohne sie aber real zu kennen (jedenfalls die meisten von uns). Damit ist zu befürchten, dass Entscheidungen unrealistisch sind. Sie können dabei entweder zu optimistisch oder aber auch zu pessimistisch ausfallen (im Brandschutzkonzept eher selten der Fall).
Wir konzipieren die Brandsicherheit auf der Basis der günstigsten Voraussetzungen und unter der Annahme eines optimalen Verlaufes. Dass aber alle positiven Gegebenheiten tatsächlich und gleichzeitig eintreten, ist nicht wahrscheinlich. Somit provozieren wir in einem von der Bauordnung abweichenden Konzept, sozusagen inhärent vorhanden, einen Irrglauben an Sicherheit, der nicht existiert.

Der renommierte Psychologe Gerd Gigerenzer sieht eine grundlegende menschliche Tendenz in der Illusion der Gewissheit [3]. Störungen, Hindernisse, Unglücke, schlicht Unwägbarkeiten übersehen wir, kalkulieren wir nicht ein. Übrigens decken die materiellen Brandschutzforderungen der Bauordnungen diese Unwägbarkeiten, zum großen Teil ab. Weichen wir also von der Bauordnung ab, bedienen wir uns alternativer Sicherheitsmodelle oder bemühen wir sogar Ingenieurmethoden zum Nachweis der ausreichenden Sicherheit, müssen diese Unwägbarkeiten wieder Berücksichtigung finden!

2. Fehler: Thematisches Vagabundieren

Defizite zu erkennen, im Weiteren konkret zu beschreiben, um sie dann einer spezifischen Lösung zuzuführen, wobei deren komplexes Zusammenwirken gekonnt zu kalkulieren ist (z. B. Sprinkler kontra RWA), erfordert einen ausgeprägten Planungsverstand.
Dagegen verführt das Thematische Vagabundieren zu unkonkreten Problemdiskussionen und mangelnder Darstellung der Auswirkungen. Letztlich ist das Brandschutzkonzept verbal gefüllt, ohne jedoch die Probleme tatsächlich im Gesamtsystem gelöst zu haben.

3. Fehler: Multiples Risikoempfinden

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Der Einsatz der Rettungsgeräte der Feuerwehr bei 140 Kindern pro Geschoss sowie die geplanten neuen T 90+RS-Türen auf F 30-B-Decken sind kein wirksamer und sinnhaltiger konzeptioneller Ansatz. (Plan: Heilmann)

Auch das im Bestandsbau nicht selten auftretende multiple Risikoempfinden führt zu einem gehetzten und wirren Wechsel der Problemdiskussion, so dass die Zuordnung der Kompensation und die Lösungsfindung schwer werden. Risiken werden aufgerufen, aber mit dem konzeptionellen Ansatz nicht beseitigt. Dieser Aktionismus führt zu unmotivierten und absichtslosen Brandschutzkonzepten, denen es dann, so zeigt die Erfahrung, auch an Überzeugungs- und Durchsetzungskraft und nicht selten auch an Wirksamkeit mangelt. Weniger ist hier oft mehr, insbesondere dann, wenn Risikoschwerpunkte zu behandeln sind.
Ein Beispiel: Die Aspirintablette wirkt gegen Kopfweh, gegen Gliederschmerzen und auch gegen Bluthochdruck und verstopfte Venen. In diesem Sinne wirkt Aspirin gegen vielerlei, aber eben nicht gegen alles. Vergleichen wir die Aspirintabletten mit der Brandmeldeanlage (BMA), stellen wir fest, dass auch eine BMA als Kompensation gegen viele Probleme ins Feld geführt werden kann.

Wie Aspirin wirkt auch eine BMA bei mehreren Risikoschwerpunkten „lindernd“. Aber wir müssen im Blick behalten, dass es Grenzen der Wirksamkeit gibt. Und so wie ein Aspirin zwar bei Gliederschmerzen und bei Kopfweh hilft, hilft sie nicht, wenn der Patient Krebs hat. Dann ist die Aspirinstrategie sicher das falsche Mittel.
Die BMA kann zwar alarmieren, aber sie verkürzt keine Rettungsweglängen und sie vergrößert auch keinen Feuerwiderstand und sie hat auch keinen Einfluss auf eine optimale Rauchabführung. [...]

Der vollständige Beitrag ist in Ausgabe 6.2014 (November 2014) des FeuerTRUTZ Magazins erschienen.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zum FeuerTRUTZ Magazin 6.2014

Fazit

Sind alle vorgenannten Sünden vermieden oder tapfer überwunden und ist das Brandschutzkonzept nun praktikabel, sicher und allgemein akzeptiert, steht für den geplagten Brandschutzplaner schon die nächste Hürde bereit, die wieder ein reichhaltiges Sündenpotential bietet. Im nächsten Teil widmen wir uns der Bauausführung, also den Fehlern bei der baulichen Umsetzung des vorgegebenen Brandschutzkonzeptes.

Autorin
Dipl.-Ing. Sylvia Heilmann: Prüfingenieurin und öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für baulichen Brandschutz
www.ibheilmann.de

Literatur

[1] Harald Schaub: „Störungen und Fehler beim Denken und Problemlösen“. In: Band C/II/8 der Enzyklopädie der Psychologie „Denken und Problemlösen”. Hogrefe, Göttingen 2005.
[2] Dietrich Dörner: „Die Logik des Misslingens“. Reinbek, Rowohlt 1989.
[3] Gerd Gigerenzer: „Das Einmaleins der Skepsis“. Piper, Berlin 2013. [4] Frank Detje: „Sprichwörter und Handeln“. Lang, Bern 1996.
[5] Stefan Strohschneider, Rüdiger von der Weth: „Ja, mach nur einen Plan“. Huber, Bern 2002.

Den vollständigen Artikel finden Sie in Ausgabe 6.2014 des FeuerTRUTZ Magazins. Der Beitrag ist Bestandteil der Reihe „Sünden der Brandschutzplanung“ von Sylvia Heilmann, der in mehrerern Ausgaben des Magazins erscheint. Hier erhalten Sie weitere Informationen zum FeuerTRUTZ Magazin .

zuletzt editiert am 26. Januar 2024
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