Die Muster-Holzbau-Richtlinie (MHolzBauRL 2024) definiert brandschutztechnische Anforderungen an Holzbauteile und -bekleidungen für Gebäude der Klassen 4 und 5. Sie erlaubt neun grundlegende Konstruktionsvarianten, abhängig von Feuerwiderstandsdauer, Bauweise und Bekleidung, und bietet Sonderregelungen für Decken und Außenwände. Hanno Werning zeigt die Regelungen mit detaillierten Flussdiagrammen. Außerdem wurde der Beitrag um eine aktuelle Erläuterung ergänzt.
Die Richtlinie erlaubt in den Gebäudeklassen (GK) 4 und 5 insgesamt neun verschiedene grundlegende Ausführungsvarianten für Holzbauteile. Diese ergeben sich aus den Kombinationen der bauaufsichtlichen Anforderung (hochfeuerhemmend und abweichend hochfeuerhemmend mit 60 Min. oder abweichend feuerbeständig mit 90 Min. Feuerwiderstandsdauer FWD), der Bauweise (Holztafelbauweise HTB oder Massivholzbauweise MHB) und der brandschutztechnisch wirksamen Bekleidung dieser Bauteile.
Aufgrund von Sonderregelungen für Decken und Außenwände entstehen noch mehr Ausführungsvarianten. Aus der MHolzBauRL ergibt sich, welche Bekleidung wo erforderlich ist oder ob sogar auf sie verzichtet werden darf.
Ergänzender Hinweis
Nach Erscheinen des Beitrages in Ausgabe 6.2025 des FeuerTrutz Magazins hat die Arbeitsgruppe der Fachkommission Bautechnik zur MHolzBauRL der Bauministerkonferenz „Erläuterungen zur MHolzBauRL 2024“ mit Stand 16.02.2026 veröffentlicht . Autor Hanno Werning hat einige Besonderheiten darin entdeckt, die für Planerinnen und Planer in der Anwendung der Muster-Holzbaurichtlinie zu beachten sind und widersprüchlich sind.
Komplett lesen? Den vollständigen Beitrag aus Ausgabe 6.2025 des FeuerTrutz Magazins inklusive der nachträglichen ergänzenden Erläuterungen des Autors gibt es kostenlos zum Download.
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