An Technische Isolierungen werden neben den Anforderungen an den Wärme- und Schallschutz insbesondere auch Anforderungen an das Brandverhalten gestellt. Neben der Bauordnung ergeben sich diese Anforderungen durch Technische Baubestimmungen wie MLAR und M-LüAR und insbesondere der MVVTB. Das Online-Seminar zeigt, was Sie bei technischen Isolierungen hinsichtlich der Anforderungen zum Brandverhalten beachten müssen.
Technische Isolierungen unterliegen als Wärmedämmstoffe für die technische Gebäudeausrüstung und für betriebstechnische Anlagen in der Industrie harmonisierten Produktnormen. Neben den Anforderungen an Wärme- oder Schallschutz stellt das deutsche Bauordnungsrecht insbesondere Anforderungen an das Brandverhalten der verwendeten Bauprodukte.
Technische Isolierungen tragen die CE-Kennzeichnung nach der europäischen Bauprodukte-Verordnung. Die Konkretisierung der bauaufsichtlichen Anforderungen erfolgt durch die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen. Mit der Fassung der MVV TB 2019 hat sich in den Zuordnungstabellen die Mindestanforderung an die Schwerentflammbarkeit geändert. Die Praxis zeigt, dass diese Änderung bei den am Bau Beteiligten häufig nicht angekommen ist. Auch die Anwendung der Zuordnungstabellen aus Anhang 4 der MVV TB ist vielen nicht bekannt.
Das Intensivseminar informiert Sie über diese Änderungen im Bauordnungsrecht: Wie werden die Zuordnungstabellen angewendet und was ist bei der Leistungserklärung zu beachten? Der Referent erläutert die Auswirkungen der Änderungen für das Brandverhalten – und insbesondere die Schwerentflammbarkeit - von Technischen Isolierungen.
Sie erfahren, was Sie als Planer:in und Errichter:in nach Inkrafttreten der MVV TB nun berücksichtigen müssen und erhalten zudem wertvolle Tipps, was Sie bei der Auswahl von Produkten besonders beachten sollten und welche Nachweise erforderlich sind.
Folgende Fragen beantwortet Ihnen der Referent Thomas Krause-Czeranka:
- Was müssen Fachplaner, Sachverständige und ausführende Unternehmen beachten?
- Welche Dokumentationspflichten bestehen?
- Welche Nachweise sind erforderlich?
- Was muss bei der Auswahl von Produkten berücksichtigt werden?
An wen richtet sich das Seminar?
Das Seminar richtet sich hauptsächlich an TGA-Fachplaner:innen, Fachbauleiter:innen, Behörden, Sachverständige und ausführende Unternehmen.
Anerkennung der Kammern
Die Veranstaltung wird als Fortbildung von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen mit 4 Fortbildungspunkten, der Architektenkammer Baden-Württemberg und der Ingenieurkammer Hessen mit 4 Unterrichtsstunden für Mitglieder (nicht Architekten/Stadtplaner im Praktikum) und der Bayerischen Ingenieurkammer-Bau mit 4 Fortbildungspunkten anerkannt.
Durchführung und Abschlusszertifikat
Das Intensivseminar beinhaltet interaktive Kommunikationsformen und bietet durchgehend Gelegenheit für individuelle Teilnehmerfragen und Diskussionen mit den Referenten. Für die Ausstellung einer qualifizierten Teilnahmebestätigung werden Präsenzkontrollen durchgeführt. Nach erfolgreicher Überprüfung Ihrer webbasierten Anwesenheit und nach Abschluss des Intensivseminars erhalten Sie ein Zertifikat, mit dem Sie Ihre Teilnahme an der Fortbildung belegen können.
Den Zugang zum Livestream bekommen Sie vor der Veranstaltung als Link per E-Mail. Voraussetzungen zur Teilnahme sind ein aktueller Browser (Chrome, Edge) sowie ein Audioausgang für Kopfhörer oder Lautsprecher. Während des Online-Seminars besteht im Chat die Möglichkeit, Fragen an die Referierenden zu stellen.