Ein orangefarbener Rauchabzug mit einem Schild "Außer Betrieb" an einer Betonwand.
Der TÜV-Verband hat seinen Baurechtsreport 2026 veröffentlicht: im vergangenen Jahr ergaben die Prüfungen hohe Mängelquoten bei sicherheitsrelevanter Gebäudetechnik. (Quelle: RM Rudolf Müller Medien GmbH & Co. KG)

Branche | Markt 2026-06-08T12:49:01.912Z TÜV Baurechtsreport 2026: Mängel bei sicherheitsrelevanter Gebäudetechnik auf Höchststand

Der TÜV-Verband hat seinen Baurechtsreport 2026 veröffentlicht: die technische Gebäudesicherheit verschlechtert sich über nahezu alle Anlagentypen hinweg. Bei einzelnen Sicherheitssystemen liegt der Anteil wesentlicher Mängel inzwischen bei über 40 Prozent. Der TÜV-Verband fordert mehr Fokus auf resiliente Gebäudetechnik.

Die sicherheits- und brandschutzrelevante Gebäudetechnik in Deutschland weist zunehmend gravierende Mängel auf. Laut dem aktuellen „TÜV Baurechtsreport 2026“ hatten im vergangenen Jahr gute jede dritte der wiederkehrend geprüften Anlagen „wesentliche Mängel“ (35,9 Prozent), ein deutlicher Anstieg von 9 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahr (2024: 26,9 Prozent). Weitere 37,2 Prozent der Anlagen wiesen geringfügige Mängel auf. Nur noch gut jede vierte Anlage war mängelfrei (26,9 Prozent).

Besonders hohe Mängelquoten zeigen sich bei Lüftungsanlagen, Feuerlöschanlagen und Sicherheitsstrom- und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen. Mehrere zentrale Sicherheitssysteme erreichen inzwischen Mängelquoten von deutlich über 30 Prozent. Gleichzeitig sinkt der Anteil mängelfreier Systeme in vielen Bereichen.

„Die Ergebnisse des aktuellen Baurechtsreports zeigen eine systemische Verschlechterung der technischen Gebäudesicherheit und des Brandschutzes“, erklärt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands. „Gerade in Sonderbauten wie Krankenhäusern, Schulen, Hochhäusern oder Veranstaltungsstätten müssen sicherheitsrelevante Anlagen im Ernstfall zuverlässig funktionieren. Wenn Mängelquoten in nahezu allen Anlagentypen steigen, ist das ein ernstzunehmendes Warnsignal.“

Die Mängel im Baurechtsreport 2026 im Überblick

Von insgesamt 66.023 Anlagen wies über jede dritte „wesentliche Mängel“ (35,9%) bei den wiederkehrenden Prüfungen auf. 37,2% der Anlagen wiesen geringfügige Mängel auf und nur noch gut jede vierte Anlage war mängelfrei (26,9%). 11.900 Anlagen wurden 2025 erstmalig geprüft: davon 26,3 % mit wesentlichen Mängeln und 37% mit geringfügigen Mängeln. 36,7% wiesen keine Mängel auf.

Bei fast jeder zweiten Lüftungsanlage (44,2%) wurden bei den wiederkehrenden Prüfungen wesentliche Mängel festgestellt. Rund jede vierte Anlage wies geringfügige Mängel auf (25,7%) und nur 30,1% blieben mängelfrei.

Bei 40,6% der geprüften Feuerlöschanlagen stellten die Sachverständigen wesentliche Mängel bei den wiederkehrenden Prüfungen fest (2024: 30,4%). Weitere 30,4% der Anlagen wiesen geringfügige Mängel auf, lediglich 29% waren mängelfrei.

Bei Sicherheitsstromversorgungsanlagen stieg der Anteil wesentlicher Mängel bei den wiederkehrenden Prüfungen auf 35,2% (30% im Vorjahr). Nur knapp jede fünfte Anlage war mängelfrei (18,2%), fast jede zweite Anlage wies dagegen geringfügige Mängel auf (46,6%).

Bei den wiederkehrenden Prüfungen wurden bei rund jeder dritten Sicherheitsbeleuchtungsanlage wesentliche Mängel (35,0%) festgestellt (Vorjahr: 25,2%). Weitere 45,1 % der Anlagen hatten geringfügige Mängel und nur 19,9% blieben mängelfrei.

Bei Alarmierungsanlagen ergab das Ergebnis der wiederkehrenden Prüfungen 35,3% mit wesentlichen Mängeln (2024: 26,4%) und 44,7% mit geringfügigen Mängeln. Lediglich jede fünfte Anlage (20%) war ohne Mängel.

Die wiederkehrenden Prüfungen bei Brandmeldeanlagen ergab, dass 30,4% wesentliche Mängel (2024: 20,5%) und 45% geringfügige Mängel aufwiesen. Nur jede vierte BMA (24,6%) war mängelfrei.

Bei den Rauch- und Wärmeabzugsanlagen wiesen bei den wiederkehrenden Prüfungen 33,1% wesentliche Mängel auf (27,5% im Vorjahr). Bei 25,4% der RWA wurden geringfügige Mängel festgestellt und 41,5% hatten keine Mängel.

Mängel bei Lüftungs- und Feuerlöschanlagen nehmen deutlich zu

Besonders kritisch ist die Entwicklung bei Lüftungsanlagen. Bei fast jeder zweiten geprüften Anlage (44,2 Prozent) stellten die Sachverständigen wesentliche Mängel fest. Rund jede vierte Anlage wies zudem geringfügige Mängel auf (25,7 Prozent) und nur 30,1 Prozent blieben mängelfrei. Damit erreichen Lüftungsanlagen im Jahr 2025 den höchsten Anteil erheblicher Mängel unter allen geprüften Anlagentypen. Im Vorjahr lag die Quote wesentlicher Mängel noch bei 34,8 Prozent.

Auch Feuerlöschanlagen entwickelten sich auffällig negativ. Bei vier von zehn geprüften Anlagen (40,6 Prozent) stellten die Sachverständigen wesentliche Mängel fest. Damit stieg die Quote innerhalb eines Jahres um mehr als 10 Prozentpunkte (2024: 30,4 Prozent). Weitere 30,4 Prozent der Anlagen wiesen geringfügige Mängel auf, lediglich 29,0 Prozent blieben ohne Beanstandung. Feuerlöschanlagen gehören zu den zentralen Sicherheitssystemen eines Gebäudes und sollen Brände bereits in der Entstehungsphase eindämmen oder löschen.

„Die hohen Mängelquoten zeigen, dass Defizite bei der Wartung, Instandhaltung und Abstimmung sicherheitsrelevanter Anlagen erhebliche Auswirkungen haben können“, sagt Bühler. „Gerade zentrale Brandschutzsysteme müssen im Ernstfall zuverlässig funktionieren. Fallen Lüftungs- oder Feuerlöschanlagen aus, kann sich ein Brand schneller ausbreiten und Flucht- und Rettungswege beeinträchtigen.“

Sicherheitsstromversorgung und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen: Zuverlässigkeit sinkt

Bei Sicherheitsstromversorgungsanlagen stieg der Anteil wesentlicher Mängel innerhalb eines Jahres von 30,0 auf 35,2 Prozent. Gleichzeitig war nur noch knapp jede fünfte Anlage mängelfrei (18,2 Prozent), während fast jede zweite Anlage geringfügige Mängel aufwies (46,6 Prozent). „Wie wichtig eine verlässliche Notstromversorgung für Kliniken, Pflegeheime, Schulen, Notunterkünfte oder Einkaufszentren ist, hat der Stromausfall in Berlin gezeigt“, sagt Bühler. „Hier sind die Betreiber gefordert, in die Wartung und Pflege der Anlagen zu investieren.“ 

Besonders deutlich verschlechtert hat sich auch die Situation der Sicherheitsbeleuchtungsanlagen. Bei rund jeder dritten geprüften Anlage (35,0 Prozent) wurden wesentliche Mängel festgestellt, ein Anstieg um fast 10 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr. Weitere 45,1 Prozent der Anlagen hatten geringfügige Mängel, nur 19,9 Prozent blieben mängelfrei.

Aus Sicht des TÜV-Verbands wird die Resilienz von Gebäuden angesichts hybrider Bedrohungen immer wichtiger. Wie anfällig zentrale Sicherheitssysteme schon heute sind, zeigen die hohen Mängelquoten bei Anlagen für die Bereitstellung von Sicherheitsstrom und Sicherheitsbeleuchtung. „Sicherheitsrelevante Anlagen müssen auch unter außergewöhnlichen Bedingungen zuverlässig funktionieren“, so Bühler. „Die aktuellen Zahlen zeigen, dass die technische Resilienz vieler Gebäude nicht mit den wachsenden Anforderungen Schritt hält. Wenn zentrale Systeme im Ernstfall nicht zuverlässig arbeiten, stoßen Sicherheitskonzepte schnell an ihre Grenzen.“

Gebäudesicherheit ganzheitlicher denken

Auffällig ist zudem die Entwicklung bei den erstmaligen Prüfungen vor Inbetriebnahme. Nachdem sich der Anteil wesentlicher Mängel in den vergangenen Jahren auf vergleichsweise konstantem Niveau bewegte (2021: 17,0 Prozent; 2024: 19,7 Prozent), stieg er im Jahr 2025 deutlich auf 26,3 Prozent an.

„Der deutliche Anstieg wesentlicher Mängel bei erstmaligen Prüfungen zeigt, dass viele Probleme schon in der Planungs- und Errichtungsphase entstehen“, sagt Bühler. „Sicherheitsrelevante Anlagen müssen deshalb über den gesamten Gebäudelebenszyklus hinweg stärker in den Fokus rücken, von der Planung über die Inbetriebnahme bis zum laufenden Betrieb. Nur so lassen sich Gebäude langfristig sicher und resilient betreiben. Besonders in Einrichtungen der Kritischen Infrastruktur ist eine funktionierende Gebäudetechnik im Ernstfall entscheidend.“

Was sind die Gründe für die steigenden Mängelquoten?

Die steigenden Mängelquoten haben aus Sicht des TÜV-Verbands mehrere Ursachen. Moderne Gebäude werden technisch immer komplexer, gleichzeitig geraten Wartung und Instandhaltung vielerorts unter Kostendruck. Hinzu kommt, dass der Betrieb sicherheitstechnischer Anlagen zunehmend spezialisiertes Fachwissen erfordert. Fehler an Schnittstellen zwischen verschiedenen technischen Systemen, unzureichende Wartung oder fehlende personelle Ressourcen können dazu führen, dass Mängel entstehen oder über längere Zeit bestehen bleiben.

Der TÜV-Verband leitet aus den Ergebnissen des diesjährigen Baurechtsreports drei zentrale Handlungsempfehlungen ab:

1. Prüfung und Wartung verbindlich stärken
Sicherheitsrelevante Anlagen müssen bundesweit nach einheitlichen Standards geprüft, gewartet und dokumentiert werden.

2. Mängel konsequent beseitigen
Festgestellte erhebliche Mängel dürfen nicht folgenlos bleiben. Betreiber müssen sicherstellen, dass sie zeitnah behoben und anschließend unabhängig nachgeprüft werden.

3. Gebäude besser auf Krisen vorbereiten
Betreiber müssen die Resilienz ihrer Gebäude stärker in den Blick nehmen. Dazu gehören funktionierende Notstromsysteme, klare Zuständigkeiten für den Ernstfall und regelmäßig überprüfte Notfall- und Betriebskonzepte.

Baurechtsreport zum Download

Der komplette Baurechtsreport 2026 wurde im Juni 2026 veröffentlicht und steht auf der Webseite des TÜV-Verbands zum Download zur Verfügung. Dort sind auch die  Reporte der vergangenen Jahre   verfügbar.

Der Baurechtsreport des TÜV-Verbands dokumentiert die von den Bauordnungen der Bundesländer vorgeschriebenen Prüfungen, die durch TÜV-Sachverständige an gebäudetechnischen Anlagen in Sonderbauten durchgeführt werden. Diese Prüfungen umfassen unter anderem Brandschutztechnik, sicherheitskritische Elektroanlagen sowie Lüftungs- und Klimasysteme.

www.tuev-verband.de

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zuletzt editiert am 08. Juni 2026
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