Aufbau verschiedener Brandschutzklappen
Quelle: VDMA

Planung | Ausführung 14. September 2022 VDMA-Einheitsblatt 24000 veröffentlicht

Funktionsprüfungen von Brandschutzklappen nach DIN EN 15650

Das VDMA-Einheitsblatt 24000 "Funktionsprüfungen von Brandschutzklappen nach DIN EN 15650" wurde vom Arbeitskreis Brandschutz und Entrauchung erstellt und im September 2022 veröffentlicht.

Zum Thema Funktionsprüfungen von Brandschutzklappen gab es viele Diskussionen, diverse Meinungen und Stellungnahmen. Auch Gerichte bestätigten die Forderung, dass Funktionsprüfungen an Brandschutzklappen ausgeführt werden müssen. Dies zeigt, wie groß der Informationsbedarf zum Thema ist. Zielsetzung des VDMA-Einheitsblatts ist es, die gesetzlichen, normativen und werkvertraglichen Anforderungen für Funktionsprüfungen von Brandschutzklappen – insbesondere in Deutschland – zusammenzufassen und die bestehenden zugehörigen Regeln der Technik darzustellen. Darüber hinaus werden Angaben zur Durchführung und zu erforderlichen Intervallen von Funktionsprüfungen gemacht. Das Einheitsblatt richtet sich an sämtliche betroffenen Zielgruppen wie Eigentümer, Betreiber, Errichter, Bauleiter, Wartungsfirmen, Prüfsachverständige, Planer und Hersteller.

VDMA 24000 gilt für Brandschutzklappen nach der harmonisierten Produktnorm DIN EN 15650 mit Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung, die in raumlufttechnischen Anlagen eingesetzt werden.

Sicherheitseinrichtungen wie Brandschutzklappen unterliegen allgemein einer Funktionsprüfungspflicht in Deutschland und Europa. Wichtig dabei ist die jeweilige Einhaltung der nationalen Anforderungen an bauliche Anlagen, beispielsweise für das Schutz- und Sicherheitsniveau von Bauwerken und daraus abgeleitet deren Bau und Betrieb. Da grundsätzlich die Festlegungen für das Schutz- und Sicherheitsniveau von Bauwerken in die Zuständigkeit der EU-Mitgliedstaaten fallen, können die Anforderungen national geregelt werden.

Dafür sind in Deutschland verschiedene gesetzliche Vorschriften und Regelwerke maßgebend, vor allem aus dem Bauordnungsrecht, dem Arbeitsschutzrecht und dem Werkvertragsrecht. Um diese einhalten zu können, müssen Brandschutzklappen nicht nur die allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.), sondern auch den Stand der Technik erfüllen. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften und Regeln kann gravierende Konsequenzen für die Beteiligten haben, beispielsweise aufgrund der zu gewährleistenden permanenten Betriebssicherheit oder des Personen- und Sachschutzes. Nach Werksvertragsrecht müssen Gewerke mängelfrei und dauerhaft funktionssicher ausgeführt sein. Die Nichtbeachtung führt u.a. zu Abnahmeproblemen, mangelhaften Inbetriebnahmen, Haftungsrisiken und deutlichen Kostensteigerungen.

Aufbau verschiedener Brandschutzklappen
Aufbau einer Brandschutzklappe: 1 = Gehäuse, 2 = Absperrelement ein- oder mehrteilig, 3 = Temperaturempfindlicher Messfühler (Schmelzlot), 4 = Manuelle Handauslösung/Stellantrieb (Quelle: VDMA e.V.)

Brandschutzklappen schließen im Brandfall mechanisch selbsttätig durch das Bewegen des Absperrelements in die Sicherheitsstellung „vollständig geschlossen“ und stellen den bauordnungsrechtlich vorgeschriebenen Raumabschluss zwischen zwei Brandabschnitten her. Funktionsprüfungen bei der Inbetriebnahme und im laufenden Betrieb müssen dieses Schließverfahren zum Nachweis der Funktionssicherheit der Brandschutzklappe und deren Wirksamkeit und Betriebssicherheit umfassen. Schon in den amtlichen Brandprüfungen muss über eine Lebenszyklenprüfung der Nachweis erfolgen, dass Brandschutzklappen im eingebauten Zustand wiederkehrend geprüft werden können.

Diese Produkteigenschaft ist bei Brandschutzklappen nach DIN EN 15650 eine mandatierte Leistung und Bestandteil der Leistungserklärung.

Brandschutzklappen nach DIN EN 15650 wurden 2012 eingeführt. Die Bauregellisten in Verbindung mit den Listen der Technischen Baubestimmungen und die darauf nachfolgende Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) 2017/1 stellten die Anforderung auf, dass die Überprüfung der Funktion alle sechs Monate erfolgen muss. Ergeben zwei aufeinander folgende Funktionsprüfungen keine Mängel, kann die Funktionsprüfung jährlich stattfinden. Seit der MVV TB 2019/1 ist diese Vorgabe aus rechtssystematischen Gründen entfallen. Begründet wurde dies damit, dass in der Produktnorm DIN EN 15650 eine wiederkehrende Funktionsüberprüfung alle sechs Monate gefordert ist, sollten keine nationalen Gesetze Anforderungen stellen.

Brandschutzklappen, die nicht unter die Produktnorm DIN EN 15650 fallen und keine CE-Kennzeichnung haben, arbeiten nach demselben Funktionsprinzip und werden identisch geprüft. Sie benötigen aber weiterhin allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) beziehungsweise allgemeine Bauartgenehmigungen (aBG), die fordern, dass eine Überprüfung der Funktion alle sechs Monate erfolgen muss. Ergeben zwei aufeinander folgende Funktionsprüfungen keine Mängel, kann die Funktionsprüfung jährlich stattfinden.

Zurzeit fehlt die eindeutige Aussage, ob eine Funktionsprüfung bei Brandschutzklappen nach DIN EN 15650 verpflichtend alle sechs Monate auszuführen ist oder ob ein davon abweichendes Intervall ebenfalls die nationalen Anforderungen in Deutschland erfüllen kann. Dazu spricht das Einheitsblatt entsprechende Empfehlungen aus. Der VDMA hält die Vorgabe, dass eine Überprüfung der Funktion zweimal in Folge alle sechs Monate und danach jährlich erfolgen muss, für bewährt.  Darüber hinaus hält der VDMA die Vorgabe zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen und auch hinsichtlich der Regeln der Technik für ausreichend.

Zusätzlich besteht über die ab 2023 gültige, neue MVV TB, Anhang 14, die Vorgabe, dass Brandschutzklappen nach dem Einbau generell einer Funktionsprüfung durch Schließen und Öffnen des Absperrelements unterzogen werden müssen. Entsprechend muss diese Anforderung schon jetzt bei Planungen berücksichtigt werden.

Insgesamt bietet das VDMA-Einheitsblatt 24000 einen sehr guten Überblick über die vielfältigen und zu beachtenden Vorgaben zu Funktionsprüfungen an Brandschutzklappen und damit zu deren rechtssicherem Betrieb. Zudem sind im Anhang A Brandschutzklappen mit den jeweiligen Verwendbarkeitsnachweisen aufgeführt. Eine Zusammenfassung zeigt die Tabelle des VDMA-Einheitsblatts 24000.

VDMA-Mitglieder können das Einheitsblatt VDMA 24000:2022-09 in der Datenbank VDMA-Einheitsblätter kostenfrei herunterladen. Alternativ kann es beim Beuth Verlag bestellt werden.

www.vdma.org/brandschutz-entrauchung

Übersicht zu Inhalten des VDMA-Einheitsblattes 24000
Quelle: VDMA
zuletzt editiert am 14.09.2022