Das DIBt hat bekannt gegeben, dass sich die Stillhaltefrist im Notifizierungsverfahren der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) 2019/1 bis zum 27. Dezember 2019 verlängert.
Das Vereinigte Königreich, Portugal , Spanien und die Kommission selbst haben ausführliche Stellungsnahmen eingereicht, die es nun zu prüfen gilt.
Eine Umsetzung der neuen MVV TB 2019/1 durch die Länder kann erst nach der Veröffentlichung beginnen. Die aktualisierte Fassung wird laut DIBt voraussichtlich Anfang 2020 erscheinen.
Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
www.dibt.de
Weiterführende Informationen der Europäischen Kommission:
Informationen zum Stand der Notifizierung der MVV TB Ausgabe 2019/1 , Entwurf Mai 2019
Erläuterung: Das Notifizierungsverfahren in Kürze