Der Qualitätssicherung in den Qualifizierungsnachweisen von Fort- und Weiterbildungen kommt eine große Bedeutung zu, denn Zertifikat ist nicht gleich Zertifikat und der Erhalt eines Zertifikats ist nicht zwingend eine Zertifizierung.
September 2019 / Von Sabine Schönherr. Alle am Bau Beteiligten kennen Zertifizierungen im Zusammenhang mit der Verwendung von Bauprodukten. Diese Zertifizierungen bestätigen die Leistungsmerkmale, über die ein zertifiziertes Produkt verfügt, und sagen aus, für welchen Einsatzzweck es geeignet ist. Zertifizierungsverfahren für Bauprodukte werden durch den Produkthersteller bei einer akkreditierten Zertifizierungsstelle (z.B. eine MPA) beauftragt. Die Zertifizierungsstelle prüft, inwiefern das Produkt den Anforderungen einer Norm bzw. technischen Regel entspricht.
Ist das Prüfergebnis positiv, wird ein Zertifikat ausgestellt und der Hersteller kann das Produkt in Verkehr bringen. Hersteller und Zertifizierungsstelle vereinbaren gleichzeitig, dass das Produkt und seine Fertigung fortlaufend überwacht werden. Zertifizierungen dokumentieren damit die Qualität und Zuverlässigkeit von Produkten und geben Planern, Ausführenden und Nutzern Sicherheit, Orientierung und Vertrauen. Ein ähnliches Verfahren kann auch für Personen und deren Dienstleistungen angewandt werden, z.B. für die Tätigkeit von Sachverständigen.
Aber welche Bedeutung haben Personenzertifizierungen im Brandschutz? Wie sind die gesetzlichen Regelungen zu Sachverständigen im Brandschutz? Was ist der Unterschied zwischen Zertifikat und Zertifizierung? Welche Rolle spielt die Akkreditierung? Um diesen Fragen für den Brandschutz nachzugehen, bedarf es einer offenen und sachbezogenen Betrachtung.
Der Artikel ist in Ausgabe 5.2019 des FeuerTrutz Magazins (September 2019) erschienen.
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Was heißt Zertifizierung?
Zertifizierung kommt vom lateinischen „certe“ (bestimmt, gewiss, sicher) und „facere“ (machen, schaffen, verfertigen).
Zertifizierung soll sicher machen, soll Gewissheit verschaffen über die Qualität oder die Sicherheit eines Produkts oder einer Dienstleistung. Gerade bei Dienstleistungen kann es dabei um die Gewissheit gehen, ob eine Person genügend Wissen und Sachverstand hat, um diese Dienstleistung zu erbringen. Verfahren, mit deren Hilfe die Einhaltung bestimmter Anforderungen an den Sachverstand einer Person geprüft wird, sind seit Langem auch im Baubereich üblich.
Als gesetzlich geregelte Zertifizierungsverfahren gibt es in Deutschland u.a. die öffentliche Bestellung und Vereidigung, z.B. durch die Industrie- und Handels- oder die Ingenieurkammern. Darüber hinaus ist für den Brandschutz in den Landesbauordnungen geregelt, dass Prüfsachverständige/Prüfingenieure (PS/PI) für Brandschutz privatrechtliche oder hoheitliche Aufgaben in der Prüfung von Brandschutznachweisen für bauliche Anlagen übernehmen. Diese PS/PI werden durch die obersten Bauaufsichten des jeweiligen Bundeslandes bestellt, nachdem sie ein i.d.R. mehrstufiges Anerkennungsverfahren durchlaufen haben.
Die Kompetenzen und Verantwortungen sowie das Anerkennungsverfahren der PS/PI sind gesetzlich definiert und verankert. Vergleichbare gesetzlich geregelte Zertifizierungsverfahren für die freien Sachverständigen fehlen im Brandschutz.

Zertifikate
Durch zielgerichtete Weiterbildung haben sich insbesondere Architekten und Ingenieure in den letzten Jahren bei Hochschulen, Kammern und privaten Instituten zu Fachplanern und Sachverständigen weitergebildet. Auf der Grundlage eines strukturierten Weiterbildungsprogramms und von Leistungsüberprüfungen werden Zeugnis und Zertifikat dafür ausgestellt. Doch trotz scheinbar gleicher Abschlussbezeichnungen gibt es Unterschiede in Bezug auf Inhalt, Umfang, Befähigungsziel, Zulassung, Prüfung und Anerkennung. Für alle Weiterbildungsangebote gilt: Die Abschlussbezeichnungen „Fachplaner“ und „Sachverständiger“ stellen keine geschützten Tätigkeitsbezeichnungen dar. Auch mit dem erfolgreichen Abschluss der Prüfungen ist keine automatische bauaufsichtliche Anerkennung oder öffentliche Bestellung und Vereidigung verbunden.
Zertifizierung bedeutet Sachkunde, Eignung, Berufsausübung
Die qualifizierende Weiterbildung zum Fachplaner oder Sachverständigen trägt ohne Zweifel dazu bei, sich Fachwissen und Sachkunde anzueignen, um die anspruchsvollen Aufgaben der Planungspraxis im Brandschutz zu bewältigen. Für viele ist es auch ein Einstieg in die Spezialdisziplin Brandschutz und der Beginn der eigenen Sachverständigentätigkeit. Eine besondere Sachkunde liegt jedoch erst dann vor, wenn erheblich über dem Durchschnitt liegende Fachkenntnisse und praktische Erfahrungen sowie die Fähigkeit, Gutachten zu erstatten, vorliegen. Diese Überprüfung der besonderen Sachkunde in Verbindung mit der regelmäßigen Überprüfung der Berufsausübung wird jedoch nur in Zertifizierungsverfahren vorgenommen. An dieser Stelle unterscheiden sich Zertifikatslehrgänge von Zertifizierungsverfahren.

Akkreditierung bestätigt die Kompetenz von Zertifizierungsstellen
Akkreditieren kommt vom lateinischen „accredere“ für Glauben schenken. Die Akkreditierung ist die Bestätigung durch eine dritte Seite, dass eine Konformitätsbewertungsstelle die Kompetenz besitzt, Konformitätsaufgaben durchzuführen.
Analog zum Verfahren der Produktzertifizierung durch akkreditierte Prüfstellen wird die Personenzertifizierung auch im Brandschutz durch akkreditierte Zertifizierungsstellen durchgeführt. Mit der Akkreditierung wird eine Qualitätskontrolle für Zertifizierungsstellen sichergestellt. Diese Qualitätskontrolle erfolgt in Deutschland ausschließlich durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS).
Im Akkreditierungsverfahren weist die Zertifizierungsstelle nach, dass sie ihre Tätigkeiten fachlich kompetent, unter Beachtung gesetzlicher sowie normativer Anforderungen und auf international vergleichbarem Niveau erbringt. Die Akkreditierung der Personenzertifizierungsstellen nach DIN EN/ISO IEC 17024 bestätigt damit die Kompetenz der Zertifizierungsstelle.
Fazit
Um Irrtümern vorzubeugen: Zertifiziert werden weder Lehrgänge noch Abschlüsse, sondern nur Personen; und akkreditiert werden nur die Zertifizierungsstellen.
Sachverständige mit einer Personenzertifizierung durch eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Zertifizierungsstelle sind in Deutschland noch wenig bekannt, insbesondere im Bereich des Brandschutzes. Die Zertifizierung ist jedoch ein klarer Beitrag dazu, Kunden mehr Sicherheit, Gewissheit und Transparenz auf dem Brandschutzdienstleistungsmarkt für Planung, Beratung und Bewertung zu geben. Es liegt nun auch in der Hand der interessierten Fachöffentlichkeit, die Kompetenz der zertifizierten Sachverständigen anzuerkennen und die Akkreditierung der Zertifizierungsstellen als Qualitätsmerkmal zu betrachten.
Autorin
Dipl.-Ing. Sabine Schönherr: Geschäftsführerin EIPOS GmbH
EIPOSCERT
EIPOSCERT ist eine akkreditierte Personenzertifizierungsstelle für Sachverständige in den Bereichen Immobilienbewertung, Schäden an Gebäuden und Vorbeugender bzw. Gebäudetechnischer Brandschutz. Von EIPOSCERT wird entsprechend der europäischen Norm DIN EN ISO/IEC 17024 als Sachverständiger zertifiziert, wer über die erforderlichen persönlichen Voraussetzungen verfügt und sich den anspruchsvollen Prüfungen erfolgreich unterzieht. Seit Mitte 2018 ist die EIPOSCERT GmbH hundertprozentige Tochter der EIPOS GmbH.
EIPOS und EIPOSCERT arbeiten eng zusammen, um die Qualitätsstandards einerseits in der Weiterbildung und andererseits in der Berufsausübung von Sachverständigen in den wichtigsten Gebieten des Bauwesens voranzubringen.
Der Artikel ist in Ausgabe 5.2019 des FeuerTrutz Magazins (September 2019) erschienen. Hier finden Sie weitere Informationen zum FeuerTrutz Magazin Ausgabe 5.2019