offene Kabel bei einem Brandversuch mit Flammen im Hintergrund
Symbolbild: Leitungen bei einem Brandversuch (Quelle: FeuerTrutz Network)

Planung | Ausführung

15. June 2021 | Teilen auf:

ZVEI-Faktenblatt zu Kabeln und Leitungen in der BauPVO

Kabel und Leitungen, die dauerhaft in Bauwerken installiert werden, fallen seit Juli 2017 unter die europäische Bauproduktenverordnung (BauPVO). Sie werden entsprechend ihrem Brandverhalten in einheitliche europäische Bandklassen eingeordnet. Ein ZVEI-Faktenblatt erläutert, wie mit Kabeln und Leitungen zu verfahren ist, die nicht in den Anwendungsbereich der BauPVO fallen.

Kabel und Leitungen fallen nur dann in den Anwendungsbereich der Bauproduktenverordnung (BauPVO), wenn sie dauerhaft in Bauwerken installiert werden, eine Auswirkung auf den Brandschutz des Bauwerks haben und wenn sie von einer harmonisierten Norm erfasst sind, die unter der Bauproduktenverordnung im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) gelistet ist.

Eine neue Fachinformation des Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI) erläutert, welche Anforderungen an Kabel und Leitungen gestellt werden, ob eine CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung notwendig sind und wie mit Kabeln und Leitungen außerhalb des Anwendungsbereichs der BauPVO umzugehen ist.

Das Faktenblatt "Kabel und Leitungen unter der Bauproduktenverordnung: Kabel und Leitungen außerhalb des Anwendungsbereichs der BauPVO" kann als pdf auf der Webseite des ZVEI kostenfrei heruntergeladen werden.

www.zvei.org

zuletzt editiert am 08.04.2022