2015-06 DIBt Änderung der Bauregelliste infolge des Urteils des EuGH
Das DIBt hat einen Entwurf der vorgesehenen Änderungen der Bauregelliste B Teil 1 (Ausgabe 2015/1) veröffentlicht. (Bild: www.dibt.de)

Recht 2015-06-16T00:00:00Z Änderung der Bauregelliste infolge des Urteils des EuGH

Das Deutsches Insititut für Bautechnik (DIBt) hat einen Entwurf der vorgesehenen Änderungen der Bauregelliste B Teil 1 (Ausgabe 2015/1) veröffentlicht. Anlass ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16.10.2014 in der Rechtssache C-100/13.

2015-06 DIBt Änderung der Bauregelliste infolge des Urteils des EuGH
Das DIBt hat einen Entwurf der vorgesehenen Änderungen der Bauregelliste B Teil 1 (Ausgabe 2015/1) veröffentlicht. (Bild: www.dibt.de)

Juni 2015. Der Europäische Gerichtshof hat einen Verstoß der Bundesrepublik Deutschland gegen die Bauproduktenrichtlinie (Richtlinie 89/106/EWG) darin gesehen, dass die Bauregellisten zusätzliche Anforderungen für den wirksamen Marktzugang und die Verwendung in Deutschland stellen, obwohl die betroffenen Bauprodukte von harmonisierten Normen erfasst wurden und mit der CE-Kennzeichnung versehen waren. Das Urteil des EuGH bezieht sich auf Zusatzregelungen zu drei namentlich genannten Produkten in Bauregelliste B Teil 1. Dabei handelt es sich um Anforderungen der Dauerhaftigkeit der Dichtwirkung von Rohrleitungsdichtungen aus thermoplastischen Elastomeren, um die Eigenschaft des Glimmens von Dämmstoffen aus Mineralwolle und um das Brandverhalten von Toren ohne Feuer- und Rauchschutzeigenschaften. Das EuGH-Urteil ist ein Feststellungsurteil, das die betreffenden nationalen Regelungen, die nach Auffassung des EuGH gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen, nicht aufhebt, sondern den Mitgliedstaat verpflichtet, von sich aus und nach seiner Entscheidung die Maßnahmen zu ergreifen, die sich aus dem Urteil ergeben.

Die Ankündigung wird vom DIBt im Rahmen des Verfahrens zur Änderung der Bauregelliste B Teil 1 veröffentlicht, um den Herstellern, Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen, Händlern und Verwendern die Möglichkeit zu geben, sich rechtzeitig auf die neue Rechtslage einzustellen und ggf. zu den geplanten Änderungen Stellung zu nehmen.
Das DIBt weist auf das verkürzte Ankündigungsverfahren hin: Stellungnahmen zu den vorgesehenen Änderungen der Bauregelliste B können bis zum 9. Juli 2015 an das DIBt (Eingangsdatum beim DIBt) gerichtet werden.

Hier finden Sie die vollständige Ankündigung des DIBt mit den geplanten Änderungen .

Weitere Informationen zum Urteil des EugH finden Sie hier .
Auf http://curia.europa.eu finden Sie das Urteil im Volltext .

Das DIBt hat außerdem den Entwurf der vorgesehenen Änderungen der Bauregelliste A Teile 1 bis 3, der Bauregelliste B Teil 2 und der Liste C für die Ausgabe 2015/1 veröffentlicht. Hier können Stellungnahmen bis zum 4. August 2015 (Eingangsdatum beim DIBt) an das DIBt gerichtet werden.

Die Ankündigung des DIBt mit den geplanten Änderungen können Sie hier einsehen.

Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
www.dibt.de

zuletzt editiert am 27. April 2021
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