Ein grünes Notausgangsschild mit einem weißen Pfeil nach unten und einer Figur, die durch eine Tür läuft, hängt an der Decke.
Für die ASR 2.3 in der Fassung von März 2022 wurden im November 2024 erste Änderungen veröffentlicht. (Quelle: NürnbergMesse / Heiko Stahl)

Recht 2024-11-14T10:14:03.784Z Änderungen der ASR veröffentlicht

Für verschiedene ASR (Technische Regeln für Arbeitsstätten) wurden im November 2024 Änderungen veröffentlicht. Diese betreffen die ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ sowie ASR A4.3 „Erste-Hilfe-Räume“ und ASR A4.4 „Unterkünfte“.

Die ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ gilt aktuell in der Ausgabe von März 2022. Im November wurden verschiedene Anpassungen und Ergänzungen vorgenommen:

  • Die Regelungen für dynamische optische Sicherheitsleitsysteme wurden mit Einführung einer Begriffsbestimmung in Abschnitt 3.21 konkretisiert.
  • Im Abschnitt 9 wurde die Gliederung formal angepasst und es wurden Ausnahmeregelungen für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen aufgenommen, die aus betriebstechnischen Gründen über ausschließlich mit Verbrennungsmotoren betriebene Netzersatzanlagen versorgt werden, z. B. für medizinisch genutzte Bereiche. Zudem wurde die bereits enthaltene Übergangsregelung für bereits vorhandene Sicherheitsbeleuchtungsanlagen beschränkt auf Gebäude, die bis zum 30.4.2025 errichtet worden sind oder deren Bauantragstellung bis zu diesem Termin erfolgt ist.
  • In den Literurhinweisen wurden zu den vorgenommenen fachlichen Anpassungen zwei Normen ergänzt.
  • Zusätzlich erfolgten im gesamten Text redaktionelle Anpassungen, z. T. mit Klarstellung des Gewollten.

Weitere Änderungen wurden in der ASR A4.3 „Erste-Hilfe-Räume“ sowie in der ASR A4.4 „Unterkünfte“ vorgenommen.

Auf der Webseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) stehen jeweils die geänderten Fassungen sowie Informationen zu den Änderungen zur Verfügung .

Was sind die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR)?

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV). Diese formuliert Schutzziele zur Vermeidung bzw. zur Minimierung von Gefährdungen in Arbeitsstätten. Die ASR werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gemacht.

www.baua.de

zuletzt editiert am 06. Februar 2025