Mit Ausgabedatum Februar 2026 waren drei neue Normentwürfe der DIN 14210, 14220 und 14230 erschienen: diese enthalten Anforderungen an Löschwasserteiche, Löschwasserbrunnen und unterirdische Löschwasserbehälter. Im Juni 2026 wurden nochmal neue Entwürfe der DIN 14210 und 14220 veröffentlicht.
Die Normentwürfe wurden vom Arbeitsausschuss NA 031-03-05 AA „Anlagen zur Löschwasserversorgung einschließlich Wandhydranten“ im DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) erarbeitet.
Entwurf DIN 14210:2026-02: Künstlich angelegte Löschwasserteiche
Die DIN 14210 enthält Anforderungen an künstlich angelegte offene Löschwasser-Vorratsräume mit Löschwasserentnahmestelle.
Entwurf DIN 14220:2026-02: Löschwasserbrunnen
Die DIN 14220 legt Anforderungen an Löschwasserbrunnen für die Entnahme von Löschwasser aus dem Grundwasser fest und kategorisiert diese. Die Norm legt nicht die notwendige Entnahmemenge der Brunnen fest.
Entwurf DIN 14230:2026-02: Unterirdische Löschwasserbehälter
In der DIN 14230 sind Anforderungen an künstlich angelegte überdeckte Löschwasserbehälter mit Löschwasserentnahmestelle festgelegt.
Änderungen in den neuen Normentwürfen
Die Struktur der drei Normen wurde aneinander angeglichen, außerdem wurden in den neuen Entwürfen jeweils verschiedene Änderungen gegenüber den bisher gültigen Fassungen vorgenommen. Bis zum 9. März waren Stellungnahmen zu den drei Normentwürfen möglich.
Während der Kommentierungsphase wurden signifikante Änderungen bei den Entwürfen der DIN 14210 und 14220 eingearbeitet.
Für die überarbeiteten Entwürfe ist nun erneut eine Stellungnahme bis zum 5. August 2026 möglich:
