Brandmelderzentrale
Brandmeldeanlagen umfassen verschiedene Komponenten wie Brandmelderzentrale und Brandmelder (Quelle: Heiko Stahl / NürnbergMesse)

Planung | Ausführung 2023-10-17T07:03:08.757Z Brandmeldeanlagen

Aufbau, Funktion und rechtliche Grundlagen

Im Brandfall kommt der Brandmelde- und Alarmierungstechnik bei der Erreichung der Schutzziele im vorbeugenden Brandschutz ein hoher Stellenwert zu. Entsprechend wichtig ist die kompetente Planung, Errichtung und Wartung der Anlagen. Der Beitrag erläutert Aufbau, Funktion und rechtliche Grundlagen von Brandmeldeanlagen.

Brandmeldetechnik dient der schnellen Alarmierung der Feuerwehr und dem frühzeitigen Warnen von Personen im Brandfall. Brandmeldeanlagen (BMA) nehmen dabei eine zentrale Rolle ein.

Was sind Brandmeldeanlagen?

Brandmeldeanlagen gehören normativ zur Gruppe der Gefahrenmeldeanlagen. BMA verfügen über die notwendigen Komponenten, um Brände möglichst im Frühstadium zu erkennen und Alarme optisch und/oder akustisch zu melden bzw. weiterzuleiten sowie weitere Brandschutzeinrichtungen zu steuern.

Mit der Errichtung von Brandmeldeanlagen werden entsprechend DIN 14675-1 die folgenden Ziele verfolgt:

  • Entdeckung von Bränden in der Entstehungsphase
  • Lokalisieren des Gefahrenbereichs und detaillierte Anzeige/Darstellung
  • Alarmweiterleitung zur Feuerwehr und/oder zu anderen hilfeleistenden Stellen
  • automatische Ansteuerung von Brandschutzeinrichtungen
  • Alarmierung der Gebäudenutzer

Was die Früherkennung des Brandes durch die Brandmeldeanlage konkret bewirken soll, muss im Brandschutzkonzept beschrieben werden. Standard ist, die Feuerwehr zu informieren. Dies geschieht i. d. R. über die öffentliche Alarmierungsstelle des Landkreises (z. B. integrierte Leitstelle) oder spezielle Einsatzzentralen von Werkfeuerwehren.

Hinweis: Reine Intern-Alarmierungen sind keine BMA, sondern Alarmierungsanlagen. Diese können allerdings durch die BMA angesteuert werden.

BMA können außerdem verwendet werden, um andere Anlagen oder Funktionen im Gebäude anzusteuern. Dazu gehören beispielsweise:

  • Löschanlagen,
  • Aufzüge,
  • Lüftungsanlagen,
  • Entrauchungsanlagen oder
  • Brandfallsteuerungen.

I. d. R. ermöglicht die BMA der Feuerwehr auch einen schnellen Zugang zum Gebäude und eine Lokalisation des Brandes (z. B. durch Ansteuerung der Feuerwehr-Schlüsseldepots und Feuerwehr-Anzeigetableaus).

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Wann ist eine Brandmeldeanlage erforderlich?

Der Entscheidung zum Einbau einer BMA können drei Sachverhalte zugrunde liegen:

  • baurechtliche Forderung,
  • Vereinbarung mit dem Versicherer oder
  • besonderes Schutzbedürfnis des Betreibers.

Eine gesetzliche Forderung nach einer Brandmeldeanlage ist (bei bestimmten Konstellationen) z. B. in folgenden Sonderbauvorschriften enthalten:

  • Muster-Versammlungsstättenverordnung
  • Muster-Beherbergungsstättenverordnung
  • Muster-Verkaufsstättenverordnung
  • Muster-Hochhaus-Richtlinie
  • Muster-Industriebau-Richtlinie

Auch im Rahmen von Abweichungen kommen BMA oft als Kompensationsmaßnahmen zur Anwendung.

Eine BMA ist dann erfolgversprechend, wenn eine begrenzte Brandausbreitungsgeschwindigkeit zu erwarten ist, die Meldung zeitnah erfolgt und leistungsfähige Interventionskräfte schnell vor Ort sind.

Rechtliche Grundlagen für Brandmeldeanlagen

Die Grundlage für BMA bildet die DIN 14675-1:2020-01 „Brandmeldeanlagen – Teil 1: Aufbau und Betrieb“ in Verbindung mit der DIN VDE 0833-2:2017-10 „Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen“, die sich ergänzen und zusammen anzuwenden sind. DIN 14675-1 beschreibt im Wesentlichen Aufbau und Betrieb von BMA. DIN VDE 0833-2 beschreibt Projektierung, Anordnung und Anwendungsgrenzen der Melder.

Schutzumfang der Überwachung nach DIN 14675-1

Vor der Projektierung der BMA muss ihre erforderliche Funktion definiert werden. Zudem ist der Schutzumfang nach folgenden Kategorien (DIN 14675-1 Anhang E) festzulegen:

Vollschutz: Sämtliche Bereiche im Gebäude, in denen Brände entstehen können, werden überwacht. Ausnahmen für bestimmte Bereiche mit geringem Brandrisiko sind im Rahmen der in DIN VDE 0833-2 genannten Anforderungen möglich.

Teilschutz: Sämtliche Bereiche im Gebäude, in denen Brände entstehen können, werden überwacht. Ausnahmen für bestimmte Bereiche mit geringem Brandrisiko sind im Rahmen der in DIN VDE 0833-2 genannten Anforderungen möglich.

Schutz der Flucht- und Rettungswege: Dazu werden i. d. R. Flure überwacht und bei Auftreten von Rauch die Alarmierungsanlage angesteuert. Dabei sollte eine so rechtzeitige Alarmierung ermöglicht werden, dass Personen die Flucht- und Rettungswege vor ihrer Blockierung durch Brand oder Rauch noch benutzen können. Von einer derartigen Anlage kann nicht der Schutz von Personen erwartet werden, die sich im Bereich der Brandentstehung befinden; es soll nur die Fluchtmöglichkeit für solche Personen sichergestellt werden, die nicht direkt am Brandgeschehen beteiligt sind.

Hinweis: Entsprechende Anlagen kommen z. B. in der MBeVO zur Anwendung, werden jedoch in der Fachwelt sehr kritisch betrachtet.

Einrichtungsschutz: Dieser kann spezielle Bereiche mit hohem Risiko bzw. Maschinen mit Meldern innerhalb seines Gehäuses überwachen. Der Überwachungsbereich des Einrichtungsschutzes kann innerhalb des Bereichs eines Voll- oder Teilschutzes liegen. Ein ausschließlicher Einrichtungsschutz gewährt aber einen geringen oder keinen Schutz gegen Brände, die außerhalb des überwachten Bereichs entstehen.

Ist in öffentlich-rechtlichen Vorschriften eine BMA (ohne eine entsprechende Zusatzangabe) gefordert, ist von einem Vollschutz auszugehen.

Schematische Darstellung einer Brandmeldeanlage
Schematische Darstellung einer Brandmeldeanlage (Quelle: Battran)

Aufbau und Bestandteile einer Brandmeldeanlage

Eine Brandmeldeanlage kann aus verschiedenen Komponenten bestehen:

  • Brandmelderzentrale (BMZ)
  • automatische Brandmelder: punktförmige Rauchmelder, punktförmige Wärmemelder, Rauchansaugsysteme, Lichtstrahlrauchmelder, Flammenmelder usw.
  • nichtautomatische Brandmelder (Handfeuermelder)
  • Alarmierungseinrichtungen (optische und akustische Signalgeber)
  • Energieversorgungseinrichtungen
  • Feuerwehrperipherie-Geräte (z. B. Feuerwehr-Bedienfeld, Feuerwehr-Anzeigetableau, Schlüsseldepot)
  • angeschlossene Gebäudetechnik und Brandschutzeinrichtungen: Türsteuerung, Fahrstuhlsteuerung, Einrichtungen zur Entrauchung usw.

BMA müssen aus Komponenten bestehen, die den Normen der Reihe DIN EN 54 „Brandmeldeanlagen“ – soweit vorhanden – entsprechen (für wesentliche Merkmale siehe MVV TB Anhang 14 Abschnitt 2.2). Es dürfen nur Geräte und Teile eingesetzt werden, die von einer akkreditierten Stelle (z. B. VdS) geprüft und anerkannt bzw. auf Normenkonformität geprüft und zertifiziert sind. Damit ist nachgewiesen, dass die einzelnen Bestandteile der BMA zusammen funktionieren.

Brandmelderzentrale (BMZ)

Im Zentrum einer BMA steht die Brandmelderzentrale (BMZ), auch Brandmeldezentrale genannt. BMZ sind in DIN EN 54-2:1997-12 „Brandmeldeanlagen – Teil 2: Brandmelderzentralen“ genormt. In der BMZ laufen alle Signale zusammen, und die meisten Komponenten werden mit Energie versorgt. Dort ankommende Signale werden ausgewertet und Alarme, Brandmeldungen, Störmeldungen sowie Steuersignale generiert. Des Weiteren können Geräte angesteuert werden, die die Feuerwehr bei ihrem Einsatz unterstützen. An der BMZ werden Alarme, Störungen und Abschaltungen angezeigt und an vorgegebene Stellen weitergeleitet. Die BMZ dient auch verschiedenen manuellen Abfragen, Schaltvorgängen und Programmiervorgängen, z. B.:

  • Durchblättern der Alarmmeldungen,
  • Abruf der Störmeldungen,
  • Rückstellung des Alarmzustandes und
  • Zu- und Abschaltung von Meldern und Ansteuerungen.

Bei baurechtlich geforderten BMA und Alarmierungseinrichtungen ist gemäß MLAR ein Funktionserhalt im Brandfall von 30 Minuten gefordert. Dies betrifft nicht in jedem Fall alle Komponenten einer BMA.

Brandmelder

BMA werden von nichtautomatischen oder/und automatischen Meldern angesteuert. Dies ergibt sich aus den Vorschriften oder aus dem Brandschutzkonzept. Die Anforderung in den Vorschriften, in denen BMA gefordert sind, lautet „selbsttätig wirkende“ oder „automatische“ BMA, was beides in Richtung automatische Melder abzielt, die meist durch manuelle Melder ergänzt werden.

Handfeuermelder in der Bauart eines Druckknopfmelders
Handfeuermelder in der Bauart eines Druckknopfmelders (Quelle: RM Rudolf Müller Medien GmbH & Co. KG)

Brandmelder können zu Melderbereichen und Meldergruppen zusammengefasst werden. Ziel dieser Strukturierung ist es, der Feuerwehr eine schnelle Lokalisierung des Brandes zu ermöglichen.

Der Begriff „Brandmelder“ fungiert als Überbegriff. Es wird differenziert zwischen automatischen Brandmeldern und nichtautomatischen Brandmeldern bzw. Handmeldern (früher Druckknopfmelder).

Automatische Brandmelder

Automatische Brandmelder erkennen den Brand an dessen Folgeerscheinungen. Dies können sowohl chemische Reaktionsprodukte als auch physikalische Erscheinungen sein. Aus diesen Kenngrößen ergibt sich eine weitere Einteilung der automatischen Brandmelder:

  • Rauchmelder
  • Brandgas-/CO-Melder
  • Wärmemelder
  • Flammenmelder
  • Videobrandmelder

Ist ein Brandmelder in der Lage, verschiedene Kenngrößen zu detektieren, handelt es sich um einen Mehrkriterien- oder Kombimelder. In der Praxis ist zu prüfen, welche Kenngrößen bei der Projektierung angemessen sind.

Nichtautomatische Brandmelder – Handfeuermelder

Seit Einführung der DIN EN 54-11:2001-10 „Brandmeldeanlagen – Teil 11: Handfeuermelder“ lautet der offizielle Begriff für nichtautomatische bzw. manuelle Brandmelder Handfeuermelder. Diese Begriffswahl resultiert daraus, dass innerhalb der EU traditionell unterschiedliche Meldertypen zur manuellen Alarmierung anzutreffen waren. In Deutschland war dies der Druckknopfmelder. Zur Auslösung wird die Scheibe eingeschlagen und der Druckknopf gedrückt. Weil dies zwei Vorgänge sind, wird dieser Melder auch Duplexmelder genannt. In Deutschland kommen nach wie vor hauptsächlich Druckknopfmelder zum Einsatz.

Feuerwehrperipheriegeräte, u.a. mit Feuerwehr-Anzeigetableau, Feuerwehr-Bedienfeld, Feuerwehr-Zutrittsorganisation und Feuerwehr-Laufkarten
Feuerwehrperipheriegeräte, u. a. mit Feuerwehr-Anzeigetableau, Feuerwehr-Bedienfeld,Feuerwehr-Zutrittsorganisation und Feuerwehr-Laufkarten (Quelle: RM Rudolf Müller Medien)

Feuerwehrperipherie

Ein Hauptzweck einer BMA besteht darin, die Feuerwehr zeitnah zu alarmieren, damit sie im Entstehungsstadium eines Brandes Maßnahmen ergreifen kann. Dazu gehö­ren heute nicht nur die Alarmierung, sondern auch eine schnelle Orientierung und ein schneller Zugang vor Ort. Zu diesem Zweck sind im Rahmen der BMA auch Geräte und Einrichtungen vorzusehen, die im Einsatzfall der Feuerwehr eine optimale Unterstützung bieten.

Dazu gehören:

  • Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD)
  • Freischaltelement (FSE)
  • Feuerwehr-Bedienfeld (FBF)
  • Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT)
  • Feuerwehr-Laufkarten

Brandfallsteuerung

„Brandfallsteuerung“ ist der Überbegriff für automatisch ausgelöste Funktionen, die bei definierten Alarmen durch ein Steuersignal der BMZ aktiviert werden.

Dies können z. B. sein:

  • Ansteuerung der Alarmierungsanlage
  • Freischaltung der Notausgangstüren
  • Öffnung bzw. Aktivierung der Entrauchungsanlage
  • Aktivierung einer Löschanlage
  • Um- oder Abschaltung der Lüftungsanlagen
  • Steuerung vorgegebener Funktionen der Aufzüge
  • Aktivierung der Feuerwehraufzüge
  • Öffnung des FSD
  • Schließung der Feuerschutzabschlüsse (wenn nicht individuell gesteuert)
  • Aktivierung der Sicherheitsbeleuchtung
  • Ansteuerung der Evakuierungsleitsysteme

Die entsprechenden Funktionen werden meist über eine potenzialfreie Schnittstelle der BMZ angesteuert, um unerwünschte Rückwirkungen auf diese zu vermeiden.

Alle Brandfallsteuerungen müssen zusammen mit der BMA unter rechtzeitiger Einbeziehung aller beteiligten Fachplaner*innen und der zuständigen Brandschutzdienststelle sorgfältig projektiert werden. Bei umfangreichen Zusammenhängen und Abhängigkeiten wird eine Brandfallsteuermatrix erstellt, in der die einzelnen Szenarien übersichtlich zusammengestellt werden.

Alarmübertragung

Der Alarm einer behördlich notwendigen BMA muss i. d. R. auf die zuständige Feuerwehrleitstelle direkt aufgeschaltet werden. Wie diese Aufschaltung erfolgen muss, ist regional festgelegt. Meist handelt es sich um redundante Systeme (z. B. Festnetz und GSM-Netz), sodass bei Ausfall eines Übertragungsnetzes ein anderer Übertragungsweg verfügbar ist. In manchen Bereichen können auch virtuelle Wege des Internets (VPN-Tunnel) in die Übertragung eingebunden werden.

Die Technischen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen (TAB) enthalten individuell festgelegte technische Anschlussbedingungen, die erforderlich sind, damit BMA zur zuständigen öffentliche Alarmierungsstelle (Feuerwehrleitstelle/integrierte Leitstelle) aufgeschaltet werden können. Die Aufschaltung der Brandmeldeanlage erfolgt i. d. R. nur bei Einhaltung der jeweiligen technischen Anschlussbedingung. Die TAB werden von den jeweiligen Gemeinden, Landkreisen bzw. den Leitstellen-Zweckverbänden, in Großstädten auch von der zuständigen Feuerwehrdienststelle veröffentlicht.

Die Aufschaltung freiwillig errichteter BMA (diese dürfen in keinem Zusammenhang mit Brandschutznachweisen, Brandschutzkonzepten oder behördlichen Forderungen stehen) kann bei anderen Stellen erfolgen. Dafür sollten vorzugsweise zertifizierte Notruf-Service-Leitstellen (NSL) herangezogen und im Einzelfall gewünschte Interventionsmaßnahmen im Vorfeld dokumentiert werden.

Von Alarmmeldungen zu unterscheiden sind Störmeldungen der BMA. Diese werden vorzugsweise bei Leitstellen der Anlagenhersteller, Errichter oder bei Notruf-Service-Leitstellen aufgeschaltet.

Blitzleuchte und Sirene
Alarmierungstechnik – optische und akustische Signalgeber (Quelle: Bruno auf Pixabay)

Alarmierung

Eine Alarmierung soll sicherstellen, dass Personen in einem Gebäude mittels Verbreitung eines Notsignals und/oder einer Sprachalarmierung rechtzeitig auf eine Gefahr auf­merksam gemacht werden („Warnen“) – und daraufhin den Gefahrenbereich verlassen.

Es gibt zwei Stufen der Alarmierung, die sich auch im Bau­ordnungsrecht niederschlagen:

  • Alarmierungseinrichtungen, durch die Personen gewarnt werden können, und
  • Alarmierungsanlagen.

Die Begriffe sind im Bauordnungsrecht allerdings nicht eindeutig gewählt. Alarmierungseinrichtungen sind nicht zwingend Anlagen. Es sind auch Geräte denkbar, die an einer zentralen Stelle deponiert sind und mit denen anwe­sendes Personal warnen kann (z. B. Megafone). Ist hingegen von Alarmierungseinrichtungen die Rede, die von BMA aktiviert werden, sind sie Bestandteil der BMA. Das Gleiche gilt, wenn die jeweilige Vorschrift BMA und Alarmierungseinrichtungen vorgibt. Bei einer Alarmierungsanlage handelt es sich um ein in sich abgeschlossenes System zur Alarmierung von Perso­nen.

Beispiele für Systeme zur Alarmierung, die von BMA angesteuert werden können:

  • Akustische Signalgeber (z. B. Sirenen)
  • Optische Signalgeber (z.B . Blitzleuchten)
  • Sprachalarmanlagen

Falschalarme: Probleme für Brandmeldeanlagen

Falschalarme: Probleme für Brandmeldeanlagen

Falschalarme können durch technische Fehler in der BMA, böswilliges Auslösen eines Handmelders, aber auch betriebliche Emissionen ausgelöst werden, die fälschlicherweise als Brand detektiert werden. Oft wurden bei der Projektierung der BMA bzw. der Auswahl der Melder betriebsbedingte Störgrößen (Abgase, Dämpfe, betriebsbedingte Feuchte) nicht oder nur unzureichend berücksichtigt.

Eine Auswahl möglicher Maßnahmen zur Vermeidung von Falschalarmen:

  • Alarmzwischenspeicherung (auch Zweimelderabhängigkeit Typ A)
  • Zweimelderabhängigkeit (auch Zweimelderabhängigkeit Typ B)
  • Mehrkriterienmelder
  • Algorithmusauswertung/Mustererkennung

Die genannten Maßnahmen führen zu der Betriebsart TM (technische Maßnahmen zur Vermeidung von Falschalarmen) nach DIN VDE 0833-2. Diese Betriebsart ist bei der Verwendung von BMA im Rahmen der MIndBauRL ausdrücklich vorgeschrieben. Auch in anderen Fällen, in denen die BMA Bestandteil eines Brandschutzkonzepts ist, sollten ausschließlich Anlagen mit der Betriebsart TM eingesetzt werden. Weitere Betriebsarten nach DIN VDE 0833-2 sind die Betriebsart OM (ohne Maßnahmen zur Vermeidung von Falschalarmen) und die Betriebsart PM (personelle Maßnahmen zu Vermeidung von Falschalarmen).

Quellen

1. DIN 14675-1:2020-01 „Brandmeldeanlagen– Teil 1: Aufbau und Betrieb“

2. DIN VDE 0833-2:2017-10 „Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen“

3. DIN VDE 0833-2:2022-06 „Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen“

4. Normreihe DIN EN 54 „Brandmeldeanlagen“

5. MVV TB 2023/1

Der Artikel ist im FeuerTrutz Dossier „Brandmeldetechnik und Alarmierung“ (Oktober 2023) erschienen. Das komplette Dossier ist kostenlos als Download erhältlich.

zuletzt editiert am 04. März 2024