Dieses Bild zeigt einen Panoramablick über die Dächer einer historischen europäischen Altstadt, mit engen Gassen und traditionellen Gebäuden, die sich bis zum Horizont erstrecken.
Abb. 1: Historische Altstadt von Nürnberg (Quelle: RM Rudolf Müller Medien GmbH & Co. KG)

Planung | Ausführung 2024-10-15T08:20:14.498Z Brandschutz in historischen Bauten

Brandschutztechnische Besonderheiten bei Baudenkmälern

Historische Bauten stehen als Baudenkmäler oft unter Denkmalschutz. Für umzusetzende Brandschutzmaßnahmen gilt außerdem Bestandsschutz. Ein Brand bedroht jedoch nicht nur die Personen im Baudenkmal, sondern oft auch wertvolle Kulturgüter. Dieser Beitrag stellt die Besonderheiten beim Brandschutz in historischen Bauten vor.

Historische Bauten sind Bauwerke, die ihre ursprüngliche Bausubstanz durch die Jahrhunderte hindurch weitestgehend erhalten haben. Aus denkmalpflegerischer Sicht sind historische Bauten Baudenkmäler.

Verschiedene Typen von Baudenkmälern sind z. B.:

  • Kirchen und Klöster,
  • Burgen und Schlösser,
  • Bibliotheken, Archive und Museen,
  • Schulen und Hochschulbauten,
  • landwirtschaftliche Hofanlagen und Fachwerkbauten oder
  • Türme und Industriebauten.
Die majestätische Burg Eltz, umgeben von dichtem grünen Wald, erhebt sich auf einem Hügel in einer malerischen Landschaft. Die Burg zeichnet sich durch ihre charakteristischen Spitzdächer und zahlreichen Türme aus, während der Vordergrund von grünen Baumwipfeln und der blauen Himmel mit leichten Wolken das Bild abrunden.
Abb. 2: Burg Eltz in Rheinland-Pfalz (Quelle: RM Rudolf Müller Medien GmbH & Co. KG)

Baudenkmal und Denkmalschutz: Was bedeutet das?

Baudenkmäler sind Gebäude und sonstige bauliche Anlagen, an deren teilweiser oder vollständiger Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Dies ist der Fall, wenn die Bauten bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und wenn für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen [1].

Das schutzwürdige Objekt muss zwar aus einer abgeschlossenen, historisch gewordenen Epoche stammen, kann aber Schöpfung der jüngsten Vergangenheit sein, sodass zu Baudenkmälern inzwischen auch Gebäude der 1950er-Jahre gehören. Nicht nur das Alter oder die Schönheit, sondern auch sein Denkmalwert bestimmen also, ob es sich bei einem Objekt um ein Denkmal handelt.

Unter Denkmalschutz werden nicht nur die typischen historischen Bauten wie Burgen, Schlösser und Kirchen gestellt, sondern auch Verwaltungsbauten, Schulen und Krankenanstalten sowie Fachwerkhäuser, Hochhäuser, Fabrikhallen, technische Kulturdenkmäler und Türme.

Um das historische Erbe sichtbar zu machen, können eingetragene Baudenkmäler mit einer Denkmalplakette versehen werden. Es ist seitens des jeweiligen Bundeslandes eine Art Anerkennung für den Denkmaleigentümer, der sich verpflichtet, das Denkmal im Interesse der Allgemeinheit zu erhalten und so zur Wahrung des kulturellen Erbes beizutragen [2].

Der Bild zeigt einen Panoramablick auf die Stadt Würzburg mit zahlreichen roten Dächern und historischen Gebäuden, die neben einem Fluss liegt. Im Hintergrund sieht man Kirchtürme und andere markante Bauwerke.
Abb. 3: Stadtansicht von Würzburg (Quelle: RM Rudolf Müller Medien)

Brände und Brandgefahren in historischen Gebäuden

Brände in Baudenkmälern entstehen oft im Verborgenen oder brechen plötzlich aus. Besondere Situationen und die Beschaffenheiten tragen dazu bei, dass sich Schadenfeuer und Brandrauch mehr oder weniger ungehindert in Räumen und anderen Bereichen eines Baudenkmals ausbreiten können.

Typische Brandursachen in historischen Gebäuden sind z. B.:

  • vorsätzliche Brandstiftung,
  • veraltete und schadhafte elektrische Leitungen,
  • elektrische Geräte (z. B. infolge Überhitzung oder Kurzschlüssen),
  • fahrlässig und unvorsichtig durchgeführte Sanierungsarbeiten, z. B. am Dach,
  • Rauchrohre und alte Kamine oder
  • unvorsichtiger Umgang mit offenem Feuer und Glut.

In Baudenkmälern ist die Gefahr der schnellen Ausbreitung eines Brandes als höher einzuschätzen als die Gefahr der Brandentstehung. Obwohl meist Massivbauten, sind Baudenkmäler unter maßgeblicher Verwendung von Holz errichtet worden. Dazu zählen ausgedehnte, hohe und ausgetrocknete Dachstühle, Holzbalkendecken (verkleidet mit Brettern und mit unzugänglichen Hohlräumen), Wandflächen mit Holzvertäfelung, hängende Holzgewölbe und -tonnen sowie offene und ausgedehnte Holztreppen.

Außer dem Baustoff Holz tragen in Baudenkmälern auch andere Stoffe und Gegenstände zur Brandausbreitung bei. Es sind vor allem Möbel, Ausstellungsstücke, Kabel- und Rohrisolierungen, die in den letzten Jahrzehnten in den Baudenkmälern nachträglich eingebaut wurden, sowie Staubablagerungen.

Tabelle: Beispiele von Großbränden in Baudenkmälern in Deutschland

Brandobjekt Datum Brandursache Schäden

Schloss Oberköllnbach in Postel (Niederbayern)

04.02.2022

unbekannt

1 Todesopfer, Verwaltungsgebäude des Schlosses niedergebrannt

Historischer Hörsaal im Liebig-Museum in Gießen (Hessen)

05.12.2022

technischer Defekt

500.000 €, Experimententisch und Tafel zerstört, starke Rußschäden

Ev. Stadtkirche in Großröhrsdorf (Oberlausitz)

04.08.2023

Brandstiftung

Dachstuhl und Glockenturm zerstört, Kirchenschiff ausgebrannt

Turm Nördlinger Tor in Dinkelsbühl (Mittelfranken)

09.08.2023

möglicherweise technischer Defekt

2 Geschosse ausgebrannt, Löschwasserschäden

Neutorturm in Arnstadt (Thüringen)

14.04.2024

Brandstiftung

Turmspitze abgebrannt, Löschwasserschäden

Baurechtliche Einordnung bei historischen Bauten

Bei historischen Bauten spielen der Bestandsschutz sowie die Anforderungen des Denkmalschutzes eine große Rolle. Dabei kommt es manchmal zu Differenzen hinsichtlich der Brandschutzmaßnahmen zur Erreichung der Schutzziele.

Bestandsschutz bei historischen Bauten

Maßstab eines bestimmten Sicherheitsniveaus, das in Gebäuden – auch in Bestandsbauten – eingehalten werden sollte, ist heutzutage die jeweilige Landesbauordnung (LBO). In diesen Bauordnungen und den Durchführungsverordnungen ist der bauliche und technische sowie teilweise der betriebliche Brandschutz verankert. Es werden darin Anforderungen an die Lage des Bauwerks, seine Rettungswege und Bauteile sowie an die Nutzung festgelegt. Von diesen Anforderungen weichen historische Bauten in vielen Bereichen ab.

Der Brandschutz in Baudenkmälern ist immer ein nachträglicher. Baudenkmäler bestehen eben seit vielen Jahren, und alle heutigen Brandschutzmaßnahmen werden dem Gebäude zusätzlich zugefügt. Bestehende Gebäude genießen jedoch den baurechtlich gesicherten Bestandschutz: Sie müssen die heutigen Vorschriften des baulichen Brandschutzes nicht erfüllen und schon deswegen an die heute geltenden Bauvorschriften nicht angepasst werden, sofern der Bestandsschutz gültig ist.

Ist eine der Bedingungen für den Bestandsschutz nicht erfüllt oder entfällt dieser bei der Sanierung oder Modernisierung, können nachträgliche bauliche und anlagentechnische Maßnahmen verlangt werden. Der Bestand kann dann baurechtlich als Neubau betrachtet werden. Diese Problematik entsteht im Bestand insbesondere bei Nutzungsänderungen.

Auch Baudenkmäler, die nicht baulich oder in ihrer Nutzung geändert werden, müssen nachträglich brandschutztechnisch ertüchtigt werden, wenn sie konkrete Gefahren für Leben oder Gesundheit in sich bergen. Dies ist in den Landesbauordnungen im sogenannten „Anpassungsparagrafen“ festgelegt.

Denkmalschutzrecht

Den Status eines rechtskräftigen Denkmals erhält ein Objekt, indem es unter Denkmalschutz gestellt wird. Je nach Bundesland erfolgt die Unterschutzstellung als ein Verwaltungsakt einer Kommune oder eines Amtes für Denkmalpflege durch eine Eintragung in ein Denkmalverzeichnis (konstitutives System; Denkmalbuch, Denkmalliste) oder kraft Gesetzes aufgrund der Erfüllung der Kriterien eines Denkmals (nachrichtliches Denkmalverzeichnis).

Ein Denkmalschild mit einem NRW-Wappen darauf, das an einer verputzten Wand befestigt ist.
Abb. 4: Plakette zur Kennzeichnung eines Denkmals in NRW (Quelle: RM Rudolf Müller Medien GmbH & Co. KG)

Der Denkmalwert muss anhand der Kriterien des Denkmalschutzgesetzes geprüft, beschrieben und begründet werden. Dabei gilt der Grundsatz der Reversibilität: Alle im Zusammenhang mit einer Instandsetzungsmaßnahme notwendigen Maßnahmen in einem Baudenkmal – also auch einer brandschutztechnischen Ertüchtigung – müssen wieder rückgängig zu machen sein.

Die Denkmalpflege hat die Erhaltung von Denkmälern und die Bewahrung des geschichtlichen Zeugnisses zum Ziel. Die Erhaltung erfordert ihre dauernde Pflege durch Instandsetzung und Wartung und wird durch eine denkmalverträgliche Nutzung begünstigt.

Denkmalschutz bedeutet jedoch nicht, dass an einem Gebäude nichts mehr verändert werden darf oder ein bestimmter Zustand wiederhergestellt werden muss. Denkmäler dürfen verändert werden, um sie weiter erhalten und sinnvoll nutzen zu können. Bei Veränderungsabsichten ist eine Genehmigung durch die Untere Denkmalbehörde erforderlich, die wiederum mit dem Landesamt für Denkmalpflege in Kontakt tritt, bevor sie eine Entscheidung trifft. Dies hat den Vorteil, dass die Fachleute der Denkmalbehörden ihre Spezialkenntnisse in der Behandlung historischer Bausubstanzen einbringen können. Sie helfen, kostspielige Fehler bereits in der Planungsphase zu vermeiden und bautechnisch korrekte und denkmalverträgliche Lösungen anzuwenden.

Schutzziele im Brandschutz

Das Ziel von Brandschutzmaßnahmen ist zunächst der Schutz von Personen, die sich in dem Baudenkmal aufhalten und es im Brandfall verlassen müssen. Ein weiteres besonderes Schutzziel ist der Schutz von Kulturgut, das vor Feuerauswirkungen und Rußeinwirkungen geschützt werden soll.

Zwischen Brand- und Denkmalschutz entstehen manchmal Differenzen in Bezug auf Brandschutzmaßnahmen. Der Denkmalschutz will den Baubestand original erhalten, für den Brandschutz ist der Schutz von Menschen vor Brandeinwirkungen wichtiger.

In Deutschland gibt es keine gesonderten Bau- und Brandschutzvorschriften für historische Bauten. Der gesamte Prozess der Beurteilung der Brandsicherheit, der Erarbeitung eines Brandschutzkonzepts und der Realisierung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen beruht auf Verständigung und Kompromissen zwischen den Teilnehmern. Diese sind Denkmaleigentümer:in und Betreiber:in, Architekt:in, Sachbearbeiter:innen der Unteren Bauaufsichtsbehörde, Sachbearbeiter:innen der Denkmalbehörde und des Landesdenkmalamtes, Brandschutzingenieur:innen und Brandschutzsachverständige.

In Baudenkmälern sollte es nicht darum gehen, einzelne Bau- und Brandschutzvorschriften zu erfüllen, sondern schutzzielorientierte Brandschutzmaßnahmen auszuarbeiten. Die gewählten Brandschutzmaßnahmen sollten praktisch umsetzbar und denkmalgerecht sein.

Das Foto zeigt das Innere eines Gebäudes nach einem Brand mit verkohlten Wänden, Decken und übrig gebliebenen Gebäudeteilen.
Abb. 5: Nach einem Brand in einem historischen Gebäude: abgebrannte und eingestürzte Holztreppe, Brandzerrungen an Fachwerkwänden sowie eine zerstörte Treppenraum- bzw. Trennwand in Trockenbau. (Quelle: Sylwester Kabat)

Besonderheiten und Herausforderungen: Brandschutz in historischen Bauten

Historische Bauten weisen eine Reihe von Besonderheiten und Herausforderungen für die Umsetzung der brandschutztechnischen Schutzziele auf, die sich aus ihrem Alter und ihrer Bestandssituation ergeben.

Baudenkmäler als Bestandsbauten

Baudenkmäler sind Bestandsbauten, die oft vor Jahrhunderten erbaut wurden. Sie weisen die Bausubstanz und den baulichen Zustand aus der Erbauungszeit ebenso auf wie die Änderungen, die im Lauf der Jahre vorgenommen wurden. Zudem sind historische Feuerschutzmaßnahmen in solchen Bauten vorzufinden. Diese Maßnahmen müssen heute nicht pauschal verworfen, sondern können in das aktuelle Konzept des Brandschutzes integriert werden.

Sondernutzungen von historischen Bauten

Statt als Wohnraum stehen historische Bauten oft der Öffentlichkeit zur Verfügung oder werden für besondere Zwecke genutzt. Solche Sondernutzungen in historischen Objekten sind z. B.

  • Versammlungen,
  • Ausstellungen,
  • Produktionen,
  • Lagerungen,
  • Beherbergungen oder
  • Schulungen.

Einsatzgrenzen der Feuerwehr

Im Gefahrenfall wird die Brandsicherheit von Menschen in einem Baudenkmal nicht nur von seinem baulichen Zustand abhängen, sondern auch von den Möglichkeiten der Rettungsmannschaften, einen wirksamen Einsatz durchzuführen. Daher müssen bei der Beurteilung der Brandsicherheit die Einsatzgrenzen der örtlichen Feuerwehr – insbesondere in Bezug auf die Rettung von Menschen – beachtet werden. Mögliche Hindernisse und Gefahren sollten untersucht und beurteilt und je nach Bedarf und Möglichkeit durch vorbeugende Brandschutzmaßnahmen beseitigt bzw. kompensiert werden.

Zusätzliche Gefahren infolge Sanierung

Zur Änderung des Brandgefährdungsbildes können in historischen Bauten auch Sanierungen und Modernisierungen beitragen. Die Wahl der Baustoffe und der Technik sowie die gewünschte Nutzung sollten darum gut überlegt und aufeinander sowie auf das historische Gebäude bezogen abgestimmt werden.

Welche Brandschutzmaßnahmen sind in historischen Gebäuden zu beachten?

Die brandschutztechnische Ertüchtigung eines Baudenkmals kann

  • als freiwillige Maßnahme,
  • aus Kulturgut- bzw. Denkmalschutzgründen oder
  • zur Kompensierung von zu großen Brandgefahren

durchgeführt werden.

Ein Baudenkmal ist brandschutztechnisch zu ertüchtigen, wenn es nicht die Grundsätze des bautechnischen Brandschutzes erfüllt, also eine konkrete bzw. erhebliche Brandgefahr darstellt bzw. keinen Bestandsschutz genießt.

Folgende Brandschutzmaßnahmen sind empfehlenswert:

  • Bauliche Sicherung der Rettungswege und Flächen für die Feuerwehr

  • horizontale und vertikale Unterteilung des Gebäudes in Brandabschnitte sowie Abschottung der Wand- und Deckendurchbrüche

  • Einbau von Brandschutzeinrichtungen

  • Erhöhung der Feuerwiderstandsdauer der Bauteile

  • Austausch von brennbaren gegen nichtbrennbare und nicht brennend abtropfende Baustoffe

  • Instandsetzung und Modernisierung der haustechnischen Anlagen

In erster Linie sind unbedingt die Rettungswege zu beurteilen und ggf. nachträglich zu sichern, auch baulich. Es ist nicht möglich, genaue Aussagen zur Feuerwiderstandsdauer historischer Bauteile zu erarbeiten, weil wissenschaftliche Untersuchungen und Brandprüfungen nach heutigen Normen fehlen. Aufgrund der Erfahrungen mit vergleichbaren „neuen“ Bauteilen lässt sich das Brandverhalten jedoch in der Regel abschätzen. So kann in Brandschutzkonzepten auch für historische Bauwerke nachgewiesen werden, dass die Schutzziele der aktuellen Bauordnungen erreicht werden können.

Es sind heutzutage viele Kompensationsmaßnahmen möglich und anerkannt, die die vorgegebenen Schutzziele des Brandschutzes erreichen und gleichzeitig seitens der Denkmalpflege akzeptabel sind. Dazu gehören insbesondere Brandschutzeinrichtungen und Anlagen, die das Erscheinungsbild eines Baudenkmals und seine Originalsubstanz weder beeinträchtigen noch zerstören.

Beinahe gleichzeitig mit allen anderen Maßnahmen ist die wachsende Bedeutung des Brandschutzmanagements zu unterstreichen. Dazu gehören die Aufgaben der Leitung einer Einrichtung oder des Baudenkmaleigentümers, den betrieblichen Brandschutz im Objekt fachgemäß zu organisieren und zu praktizieren.

Brandschutzkonzepte für historische Bauten erstellen

Bei der Erstellung von Brandschutzkonzepten für Baudenkmäler sollten neben den allgemeinen Regeln noch folgende Punkte beachtet werden:

  • Aufnahme des Ist-Zustands: Infrastruktur der Umgebung, Lage, Bausubstanz, Nutzung, Brandlasten, vorhandene Brandschutzmaßnahmen, zu schützendes Kulturgut; dies erfordert: Ortstermine, Gespräche, Studium der Pläne sowie der Literatur inkl. der baugeschichtlichen des konkreten Bauwerks
  • Analyse und Beurteilung des Bestands und der geplanten Nutzung bzw. Sanierung; Festlegung der Schutzziele
  • Gefahrenbeurteilung der bestehenden bzw. geplanten Nutzung: Personengefährdung, Brandentstehungs- und Brandausbreitungsgefahr, Kulturgut- und Umweltgefährdung
  • Soll-ist-Vergleich aufgrund der geltenden Bauordnung und sonstiger Vorschriften; Beurteilung des baurechtlichen Bestandsschutzes und Ausarbeitung der sich daraus ergebenden Abweichungen vom geltenden Recht
  • Ausarbeitung von denkmalgerechten Brandschutzmaßnahmen und geeigneten Kompensationsmaßnahmen
  • Abstimmung des Entwurfs des Brandschutzkonzepts mit der Denkmalschutzbehörde

Der Artikel ist im FeuerTrutz Dossier "Brandschutz im Bestand" (September 2024) erschienen. Das komplette Dossier ist kostenlos als Download erhältlich.

Quellen

[1] Siehe z. B. § 2 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchGNRW) oder § 3 Abs. 2 NDSchG Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz)

2] Siehe z. B. RdErl. des MBV vom13.04.2010 – Denkmalplakette des Landes Nordrhein-Westfalen (MBl. NRW 2010, S. 310)

[3] Kabat, Sylwester: Brandschutz in historischen Bauten: Maßnahmen – Denkmalschutz – Beispiele. FeuerTRUTZ Network GmbH, Köln 2017

zuletzt editiert am 15. Oktober 2024