Brände zerstören mitunter wertvolle Kulturgüter. Der Beitrag beleuchtet die zentrale Rolle des Brandschutzes im Kulturgutschutz und weist auf Überschneidungen beider Bereiche hin. Vorgestellt werden praxisnahe Maßnahmen zur Brandverhütung und -bekämpfung in historischen Bauten, Museen und Kirchen. Dabei geht es um bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen, die den Schutz des kulturellen Erbes nachhaltig gewährleisten und zugleich den besonderen Anforderungen denkmalgeschützter Objekte gerecht werden.
Der Kulturgutschutz zieht immer mehr die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit und der Fachkreise auf sich. Angesichts der Zerstörungen des materiellen und immateriellen kulturellen Erbes durch Brände in den letzten Jahren und des wachsenden Bewusstseins für den Schutz des menschlichen Erbes ist dies nicht überraschend.
Fast erübrigt es sich, beispielhaft die in den letzten Jahren durch Feuer zerstörten historischen Bauten mit ihrer wertvollen Ausstattung zu erwähnen: Motorradmuseum am Timmelsjoch 2021 (A), Nationalmuseum in Rio de Janeiro 2018 (BR), Notre-Dame-Kathedrale in Paris 2019 (F), Altstadt-Fachwerkhäuser in Hannoversch Münden 2008, 2020 und 2021, Eisenbahnmuseum in Schwerin 2023, ehem. Kloster Monastère du Bon-Pasteur in Montreal (Kanada) 2023, Börse in Kopenhagen 2024 (Abb. 1), Kloster Hosios Lukas in Stiri 2024 (GR) und die historische Altstadt von Arnheim 2025 (NL).

Nicht unerwähnt bleiben sollten aber auch die kleineren und weniger bekannten Objekte, die ebenfalls Kulturgüter sind bzw. waren und durch Feuer ganz oder teilweise zerstört wurden, wie etwa zuletzt der Färberwinkel in Kaufbeuren (2021) (Abb. 2), der Hörsaal im Liebig-Museum in Gießen (2022), die ev. Stadtkirche in Großröhrsdorf (2023), die „Karlsburg“ in Bad Ems (2024) oder Schloss Johannstorf bei Dassow (2025).
Schon vor Jahren postuliert, findet die Auffassung [1], dass Kulturgutschutz auch Aufgabe des Brandschutzes und der Feuerwehr sein sollte, immer mehr Zustimmung und Verbreitung. „ Kulturgutschutz muss Teil der täglichen Arbeit werden!“, fordert z. B. die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) in mehreren Stellungnahmen und Pressemitteilungen [2]. Der Kulturgutschutz ist zwar (noch) nicht direkt Aufgabe des Brandschutzes, es gibt aber Überschneidungen in den Zielen beider Schutzbereiche, sodass auch der Brandschutz – sowohl der vorbeugende als auch der abwehrende – zum Schutz des kulturellen Erbes bewusst und systematisch beiträgt.
Schutzziel: Kulturgutschutz
Was versteht man unter dem Begriff Kulturgut? Nach § 6 Kulturgutschutzgesetz (KGSG) ist Nationales Kulturgut insbesondere dasjenige Kulturgut, das in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes eingetragen ist oder sich in öffentlichem Eigentum und im Bestand einer öffentlich-rechtlichen, das Kulturgut bewahrenden Einrichtung befindet. Als Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes werden in Deutschland von den Ländern geführte Verzeichnisse besonders schützenswerter Kulturgüter bezeichnet [3]. Für eine Stadt, ein Museum oder eine Kirchengemeinde kann Kulturgut auch ein Gebäude, ein Buch, ein Kunstwerk oder ein Manuskript sein, das sich nicht in einem solchen Verzeichnis findet, aber trotzdem Identität, Geschichte und Traditionen einer Einrichtung oder Gemeinschaft repräsentiert.
Was ist dann der Kulturgutschutz überhaupt? In der Praxis der Anwendung des Begriffs Kulturgutschutz wird heute unterschieden zwischen dem rechtlichen Kulturgutschutz und den praktischen Maßnahmen zum Schutz von Kulturgütern. Unabhängig von der Diskussion, welche von Menschen geschaffenen Werke erhaltungswürdig und damit schutzbedürftig sind, regelt offiziell das Kulturgutschutzgesetz (KGSG) [4] in Deutschland insbesondere den Schutz nationalen Kulturguts gegen Abwanderung ins Ausland. Die für den Kulturgutschutz anzuwendende Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten [5] von 1954 ist ein völkerrechtlicher Vertrag zum Schutz von Kulturgut während eines Kriegs oder bewaffneten Konflikts vor Zerstörung oder Beschädigung.
Was die Bedrohung von Kulturgütern durch Feuer angeht, ist der Aspekt der Substanzerhaltung maßgebend. Kulturgüter sollen wegen ihrer Unwiederbringlichkeit für künftige Generationen erhalten werden und müssen daher vor Feuer geschützt werden. Nicht zu überschätzen ist aber auch die gesellschaftliche und psychologische Bedeutung eines, wenn auch nur sehr kleinen, Kirchengebäudes, einer historischen Aktensammlung, eines Stadtturms oder eines historischen Lokals in einem Ort für dessen Bewohner, aber auch für dessen Besucher. Wird solches materielles Erbe durch Feuer zerstört, geht auch ein Identitätspunkt verloren – die Menschen werden ärmer.
Schutzziel: Brandschutz
Kann Kulturgutschutz im oder durch Brandschutz realisiert werden? Um Schutz von erheblichen Sachwerten und Eigentum geht es auch im Brandschutz. In Deutschland sind verpflichtende bauliche und anlagentechnische Brandschutzmaßnahmen in historischen Bauten allein für Zwecke des Kulturgutschutzes nicht vorgesehen. Jahrelang wiederholte Anregungen sind noch nicht umgesetzt [6], was u. a. an der getrennten Zuständigkeit einerseits des Bundes für den Kulturgutschutz, verstanden als Schutz der Kulturgüter im Militärkonflikt, und andererseits der Länder für den Bau-, Brand- und Denkmalschutz liegt.
Immerhin wird inzwischen auch von Nicht-Brandschützern betont, dass Kulturgutschutz auch für die Feuerwehr und die Katastrophenschutzbehörden zu ihren Pflichten im Rahmen ihres Aufgabenspektrums gehöre. Sie haben die Erfüllung ihrer brand- und katastrophenschutzrechtlichen Aufgaben auch an kulturgutspezifischen Erfordernissen auszurichten [7].
Kulturschutz: Hat den Schutz von Denkmälern, Kunstwerken und historischen Stätten vor Zerstörung, Diebstahl und Beschädigung zum Ziel und damit die Bewahrung des kulturellen Erbes für zukünftige Generationen und der Brandschutz.
Brandschutz: Umfasst Maßnahmen, die dazu dienen, Brände zu verhindern und die Ausbreitung von Feuer zu begrenzen, und hat zum Ziel, den Schutz von Leben, Eigentum und der Umwelt vor den Gefahren durch Feuer zu gewährleisten.
Folglich ist es offensichtlich, dass Brandschutzmaßnahmen direkt dem Kulturgutschutz dienen und dass der Brandschutz im Rahmen seiner Tätigkeit den Schutz von Kulturgütern vor Feuer und Brandrauch als eine seiner Pflichten verstehen muss.
Zudem legt schon die sog. Brandschutzgeneralklausel jeder Landesbauordnung fest, dass auch bei bestehenden baulichen Anlagen wirksame Löscharbeiten möglich sein müssen [8]. Löscharbeiten können nicht als wirksam angesehen werden, wenn etwa ein historischer Dachstuhl komplett abbrennt und einstürzt oder enorme Löschwasserschäden und Verluste entstehen. Mit der Brandschutzgeneralklausel lässt sich daher in vielen Fällen begründen, dass eine wirksame Brandbekämpfung eines Baudenkmals durch die Feuerwehr nicht durchführbar wäre, wenn sein historischer Holzdachstuhl in Flammen stände und das Gebäude folglich eine Löschanlage braucht. Wenngleich weitere Maßnahmen zunächst lediglich als Empfehlung ausgesprochen und nach Baurecht nicht direkt umgesetzt werden können – hier wäre über ein weiteres Betätigungs- und Rechtsfeld nachzudenken. [...]
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Weiterlesen? Der vollständige Artikel ist in Ausgabe 4.2025 des FeuerTrutz Magazins erschienen (August 2025) und außerdem als Download verfügbar. Der Artikel behandelt die möglichen Brandschutzmaßnahmen für den Kulturgutschutz und zieht ein Fazit.
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[1] S. Kabat: Kulturgutschutz als Schutzziel des Brandschutzes. In: vfdb-Zeitschrift für Forschung, Technik und Management im Brandschutz 47(1998)1, S. 16 – 22 [Kabat, Kulturschutz]; S. Kabat: Brandschutz in Baudenkmälern und historischen Bauten. Brandgefährdungen – Einsatzerkenntnisse – Brandschutzmaßnahmen. 2., aktualisierte Auflage. Köln: FeuerTrutz 2025, S. 17 ff.
[2] https://www.vfdb.de/newsroom/presse/brand-in-rouen-vfdb-kulturgutschutz-muss-teil-der-taeglichen-arbeit-werden (Zugriff: 22.03.2025); https://www.vfdb.de/newsroom/presse/vfdb-kulturgutschutz-gehoert-staerker-in-den-blickpunkt (Zugriff: 22.03.2025)
[3] https://www.kulturgutschutz-deutschland.de/DE/AllesZumKulturgutschutz/alleszumkulturgutschutz_node.html [Zugriff: 19.04.2025]
[4] Gesetz zum Schutz von Kulturgut (Kulturgutschutzgesetz – KGSG) vom 31.07.2016; URL: https://www.gesetze-im-internet.de/kgsg/ [Zugriff: 23.03.2025]
[5] https://www.denkmalrechtbayern.de/wp-content/uploads/2015/06/NEU_1_1_Haager_Konvention_mit_Ausfuehrungsbestimmungen_26_S.pdf [Zugriff: 23.03.2025]
[6] M. Altenkamp: Kulturgut schützen. Das BRAWA-Projekt. FeuerTrutz Magazin (2023)5, S. 30 – 34
[7] J. Tellenbröker: Kulturgutschutz durch Brand- und Katastrophenschutzrecht. In: VDR: Einsatzhandbuch Kulturgut. Bonn 2024, S. 22 ff.
[8] Beispielhaft § 14 Musterbauordnung (MBO)
[9] S. Kabat: Feuer in der Kirche. Feuer bewahren, vor Feuer schützen. Göppingen: Manuella Kinzel 2023, S. 106 ff.
[10] Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Abschlussbericht zum DBU-geförderten Projekt: Digitales Branddetektions- und Früherkennungssystem für Kulturgüter (DIBRAK), Clausthal-Zellerfeld, CUTEC, 2024 – URL: https://www.dbu.de/projektdatenbank/35580-01/ [Zugriff:22.04.2025]
[11] BRAWA-Projekt: Kulturgut bewahren durch Helfermotivation und geringe Brandwahrscheinlichkeiten – URLs: https://www.sifo.de/sifo/de/projekte/schutz-kritischer-infrastrukturen/soziooekonomische-und-soziokulturelle-infrastrukturen/brawa/brawa-kulturgut-bewahren-durch-inge-brandwahrscheinlichkeiten.html; https://www.brawa.ovgu.de/ [Zugriff: 22.04.2025]
[12] M. Rüffer: vfdb kooperiert beim Kulturgutschutz mit Restauratoren, Feuerwehr-Magazin, vom 19.03.2024 – URL: https://www.feuerwehrmagazin.de/wissen/praxistipps-kulturgutschutz-fuer-feuerwehren-63517 [Zugriff: 23.04.2025]; Ch. Menzel/M. Rüsenberg: Einsatztaktik für die Feuerwehr. Hinweise zu Bränden in Kultur- und Sakralbauten, Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, Bruchsal 2021
[13] Kabat, Kulturgutschutz