VdS Schadenverhütung hat mit Ausgabedatum August 2025 einen Entwurf der PROVE-Spezifikation für Cyber-Sicherheit für Komponenten der Brandschutz- und Sicherungstechnik (VdS 6063) für Endverbraucherinnen und -verbraucher veröffentlicht. Stellungnahmen zum Entwurf sind bis Ende September möglich.
Der Einsatz netzwerkfähiger Sicherheitstechnik in privaten Haushalten nimmt immer weiter zu. Durch zunehmende Vernetzung ihrer Komponenten und dem damit verbundenen Datenaustausch steigt zugleich das potentielle Schadensrisiko bei Ausfall oder Missbrauch. Für ihren zuverlässigen Betrieb ist ein angemessener Standard in der Cyber-Sicherheit somit unerlässlich.
Vor diesem Hintergrund hat die VdS Schadenverhütung GmbH, in Begleitung durch das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik), die Anforderungen an eine sichere Nutzung durch Endverbraucher in der PROVE-Spezifikation 6063: 2025-08 beschrieben. Sie gilt für Komponenten smarter Sicherheitstechnik im privaten Wohnbereich, wie etwa Einbruchmeldeanlagen, Smart Locks oder Überwachungskameras sowie die damit verbundenen Web-, App- oder Cloud-Anwendungen.
Herstellerfirmen und Anbieter:innen sollen mit dieser Spezifikation die Möglichkeit erhalten, ein angemessenes Cyber-Sicherheitsniveau von Komponenten der Brandschutz- und Sicherungstechnik für Endverbraucherinnen und -verbraucher nachzuweisen. Das VdS-Prüfverfahren können sie dabei gleichzeitig für die Beantragung des IT-Sicherheitskennzeichens des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nutzen.
Der 54-seitige Entwurf PROVE-Spezifikation 6063:2025-08 „Cyber-Sicherheit für Komponenten der Brandschutz- und Sicherungstechnik, Anforderungen zur Nutzung durch Endverbraucher“ ist kostenfrei als Download verfügbar. Für den Entwurf kann bis zum 26. September 2025 im Konsultationsverfahren zum Entwurf eine Stellungnahme abgegeben werden.