Im Januar 2024 hat das DIBt Grundsätze für die Nachweisführung im Antragsverfahren zur Erteilung allgemeiner Bauartgenehmigungen für feuerwiderstandsfähige Bauteile in Stahl-Modulbauweise (Raumzellen) veröffentlicht. Diese wurden nun ergänzt und aktualisiert.
Im Dokument wird der Ablauf des Antragsverfahrens, Anforderungen an das Nachweiskonzept und die Nachweisführung zur Darlegung des Feuerwiderstands sowie die Ausfertigung der gutachterlichen Stellungnahme zu den Untersuchungsergebnissen beschrieben.
Die Grundsätze wurden nun von der Projektgruppe „Modulbau“ des Sachverständigenausschuss „Brandverhalten von Bauteilen“ fortgeschrieben und konkretisiert. Gegenüber der Fassung von Januar 2024 wurde insbesondere das Kapitel 4.1.4 „Prüfverfahren“ ergänzt, in dem zwei mit den Sachverständigen abgestimmte Prüfaufbauten beschrieben werden.
Die neue Fassung (Stand 10. Februar 2025) kann auf der Webseite des DIBt kostenlos heruntergeladen werden .
Im August 2023 hatte das DIBt außerdem eine Mitteilung zu den Ver- und Anwendbarkeitsnachweisen für feuerwiderstandsfähige Bauteile in Stahl-Modulbauweise veröffentlicht.
