Ein Dokument mit dem Titel "Feuerschutzabschlüsse (Innentüren)" und einem roten Stempel mit der Aufschrift "Zurückgezogen".
Die Veröffentlichung des DIBt vom 7. Dezember 2023 wurde inzwischen ersatzlos zurückgezogen. (Quelle: RM Rudolf Müller Medien GmbH & Co. KG / Canva)

Planung | Ausführung 2025-06-17T12:20:47.420Z DIBt-Hinweis zurückgezogen: „Feuerschutzabschlüsse (Innentüren) Einbau in Wände und Anschluss an Bauteile“

Das Deutsche Institut für Bautechnik hatte am 7. Dezember 2023 den DIBt-Hinweis „Feuerschutzabschlüsse (Innentüren) Einbau in Wände und Anschluss an Bauteile“ veröffentlicht. Diese Veröffentlichung wurde nun zurückgezogen.

Im Dezember 2023 sorgte eine Mitteilung des Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) im Hinblick auf die Einbauvorschriften von Feuerschutzabschlüssen für große Unruhe in der Fachwelt. In dieser Mitteilung wurde die Behauptung aufgestellt, dass zahlreiche der bisher in der Praxis erprobten Einbausituationen nicht mit den einschlägigen An- und Verwendbarkeitsnachweisen abgedeckt seien und es sich somit um „wesentliche Abweichungen“ handeln würde. Diese Aussage stand im Widerspruch zur Einschätzung zahlreicher Experten und namhafter Hersteller von Feuerschutzabschlüssen [1] [2]. Insbesondere untergrub diese Mitteilung die gemäß Landesbauordnung den „am Bau Beteiligten“ zugewiesene Aufgabe, die Einbausituation der Feuerschutzabschlüsse auf der Baustelle im konkreten Einzelfall zu bewerten.

Die Auswirkungen auf den Baustellen waren verheerend: Laufende Bauvorhaben konnten nicht uneingeschränkt fortgeführt werden. Häufig mussten nachträglich Änderungen im Hinblick auf die Anschlussbauteile der Feuerschutzabschlüsse erfolgen oder es waren weitergehende Nachweise (beispielsweise vorhabenbezogene Bauartgenehmigungen) zu erbringen. Mehraufwand in der Planung und auf den Baustellen sowie erhebliche Verzögerungen bei der Bauausführung waren die Folge.

Offensichtlich haben die umfangreichen Proteste in der Fachwelt ihre Wirkung nicht verfehlt: Nunmehr hat das DIBt die entsprechende Mitteilung ersatzlos zurückgezogen.

Anlässlich der Brandschutztagung der Ingenieurakademie West gGmbH am 3. Juni 2025 in Düsseldorf informierte Frau Johanna Bartling, Abteilungsleitung – Bauphysik, Technische Gebäudeausrüstung im DIBt, die Zuhörerschaft wie folgt: “Wir haben entschieden, die Veröffentlichung „Feuerschutzabschlüsse (Innentüren) – Einbau in Wände und Anschluss an Bauteile vom 7. Dezember 2023“ ersatzlos zurückzuziehen, da sie im Ergebnis mehr Fragen aufgeworfen, als zur Klärung beigetragen hat. […] Grundsätzlich liegt es […] in der Verantwortung des Anwenders eines Feuerschutzabschlusses zu beurteilen, ob die tatsächlichen Bedingungen vor Ort bei der Anwendung in einem konkreten Bauvorhaben eine wesentliche Abweichung von den im Anwendbarkeitsnachweis (abZ/aBG) beschriebenen Randbedingungen darstellen. Es fällt dagegen nicht in die Zuständigkeit des DIBt, eine konkrete Einbausituation vor Ort zu bewerten.” [3]

Nunmehr kann die Bewertung der Einbausituationen von Feuerschutzabschlüssen durch die am Bau Beteiligten somit wieder zielgerichtet und sachgerecht erfolgen. Die vorliegende Klarstellung des DIBt wird daher in der Fachwelt ausdrücklich begrüßt.

Quellen

[1] Kleine-Beckel, S.: „Die typische Einbausituation weicht von der Norm ab”. In: FeuerTrutz Magazin, RM Rudolf Müller Medien, Ausgabe 3.2024, S. 46-49, KöIn, 2024.

[2] Spindler, A. und Dietrich, M.: „Mischen: Impossible?“. In: FeuerTrutz Magazin, RM Rudolf Müller Medien, Ausgabe 4.2024, S. 18-22, KöIn, 2024.

[3] Ingenieurkammer-Bau NRW: E-Mail. Betreff: Hinweise des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) zu Feuerschutzabschlüssen. 11.06.2025.

zuletzt editiert am 13. August 2025