Im Februar 2025 ist der Entwurf der DIN VDE 0833-1 (VDE 0833-1) „Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 1: Allgemeine Festlegungen“ erschienen. Die Einspruchsfrist zum Entwurf endet Ende Mai.
Die Norm gilt für das Planen, Errichten, Erweitern, Ändern und den Betrieb von Gefahrenmeldeanlagen. Sie ist anwendbar für Konzept, Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Überprüfung, Abnahme, Betrieb und Instandhaltung von Gefahrenmeldeanlagen (GMA) für Brand, Einbruch und Überfall sowie weiteren Sicherheitsanlagen.
Die DIN VDE 0833-1 behandelt Anforderungen für Brandmeldeanlagen, Sprachalarmanlagen und Einbruch- sowie Überfallmeldeanlagen in Verbindung mit den entsprechenden DIN-Normen. Sie ist nicht für bergbauliche Betriebe unter Tage anwendbar und kann bei bestehenden Anlagen nur nach Überprüfung und Anpassung der Instandhaltungspläne angewendet werden.
Gegenüber der bisher gültigen Fassung der DIN VDE 0833-1 (VDE 0833-1):2014-10 wurden verschiedene redaktionelle Änderungen vorgenommen.
Die Frist zur Stellungnahme zum Entwurf endet am 31.05.2025 und kann über das DIN-VDE Entwurfsportal erfolgen.
www.din.de