Im September ist ein Entwurf der VdS 6024 „Brandschutz elektrischer Geräte in sensiblen Bereichen, Verfahren für die Prüfung und Anerkennung“ erschienen. Die Frist zur Stellungnahme zum Entwurf läuft bis Ende Oktober 2025.
An Flughäfen oder Bahnhöfen, bei Behörden oder Kliniken, in Shoppingcentern oder Hauseingängen: Digitale Medientechnik dient immer häufiger als Wegweiser, Informationsmedium, Werbeträger oder auch dazu, Wartezeiten für Besucher mit unterhaltenden Inhalten zu überbrücken. Der Mehrwert der digitalen Systeme liegt auf der Hand. Weniger klar ist die Situation, wenn es um Anforderungen des Brandschutzes und die baurechtliche Genehmigung von Medientechnik zur Aufstellung in sensiblen Bereichen geht.
Das Ziel der Richtlinien besteht darin, einheitliche Verfahren für die Bewertung von elektrischen Geräten für den Einsatz in sensiblen Bereichen bundesweit festzulegen. Zusätzlich sind die unterschiedlichen landesspezifischen Gesetzesgrundlagen hierbei gesondert betrachtet und im Einzelfall mitberücksichtigt worden.
Der 21-seitige Entwurf der Richtlinie VdS 6024:2025-10 „Brandschutz elektrischer Geräte in sensiblen Bereichen, Verfahren für die Prüfung und Anerkennung“ ist kostenfrei als Download verfügbar. Für den Entwurf kann bis zum 24. Oktober 2025 im Konsultationsverfahren zum Entwurf eine Stellungnahme abgegeben werden.