Mit Ausgabedatum April 2016 ist die Richtlinie VDI 4062 „Evakuierung von Personen im Gefahrenfall“ erschienen. Sie spricht Arbeitgeber und Betreiber an, die für den Schutz ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie betriebsfremder Personen (wie Besucher oder Kunden) verantwortlich sind. Sie ist auf alle betrieblichen Situationen anzuwenden.
Ziel des Evakuierungskonzepts ist die Lebensrettung, wenn bestehende Schutzmaßnahmen versagen. Auch vorbeugende Gründe können zu einer Evakuierung führen. Mittels eines Evakuierungskonzepts muss überprüft werden, wie für betriebsspezifische Gefahren ein sicheres Verlassen der Gefährdungsbereiche möglich ist und ein Betreten verhindert wird. Die Wirksamkeit des Evakuierungskonzepts ist in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren (z.B. durch eine Übung) und die Ergebnisse sind zu dokumentieren. Dabei erkannte Verbesserungsmöglichkeiten sind in das Evakuierungskonzept aufzunehmen.
Die Richtlinie VDI 4062 beschreibt, wie diese Evakuierung als Selbstrettung organisiert und durchgeführt werden kann, und beschreibt die Schnittstellen zur Fremdrettung, insbesondere bei Menschen mit Behinderungen. Sie gibt den für die Evakuierung Verantwortlichen eine Hilfestellung zur Vorbereitung und Durchführung der Evakuierung durch branchenübergreifende Lösungsmethoden sowie durch das Aufzeigen von Mitteln (baulich und technisch) und Methoden (organisatorisch und personell).
Weitere Informationen finden Sie unter www.vdi.de/4062
