Mit Ausgabedatum September 2025 sind die beiden Normentwürfe DIN 14677-1 und DIN 14677-2 zur Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen erschienen. Teil 1 behandelt Instandhaltungsmaßnahmen und Teil 2 thematisiert die Mindestqualifikation und Kompetenznachweis des Instandhaltungspersonals. Die Einspruchsfrist für beide Entwürfe endet Ende November 2025.
Der Zweck einer elektrisch gesteuerten Feststellanlage besteht darin, selbstschließende Feuer-/Rauchschutzabschlüsse zuverlässig in geöffnetem Zustand festzustellen und im Brandfall zum frühestmöglichen Zeitpunkt auszulösen, ohne jedoch ein Alarmsignal zu verursachen, das zur Feuerwehr weitergeleitet wird. Darin unterscheidet sich die geforderte Funktion der Brandmelder vom üblichen Gebrauch dieser in Brandmeldeanlagen.
Entwurf DIN 14677-1: Instandhaltungsmaßnahmen
Mit diesem Dokument soll die Instandhaltung von Feststellanlagen vereinheitlicht werden und damit eine Grundlage für Betreiber und Instandhalter für die Instandhaltung von Feststellanlagen für Feuerschutz- und/oder Rauchschutzabschlüsse bilden. Die Durchführung der Instandhaltungsmaßnahmen nach den Festlegungen dieser Norm stellt sicher, dass Feststellanlagen mit dokumentierter Abnahmeprüfung ihre Betriebsbereitschaft über die gesamte Nutzungsdauer bei bestimmungsgemäßem Gebrauch und Betrieb aufrechterhalten. Bei Feststellanlagen sind dokumentierte Abnahmeprüfungen bauaufsichtlich vorgeschrieben beziehungsweise in den entsprechenden Anwendbarkeitsnachweisen festgelegt.
Die DIN 14677-1 legt Anforderungen für die Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und/oder Rauchschutzabschlüsse sowie Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen (im Folgenden „Abschlüsse“ genannt) in Gebäuden fest. Die Norm ist nicht anwendbar für die Instandhaltung der Abschlüsse selbst und gilt auch nicht für die bauaufsichtlich geforderte Abnahme von Feststellanlagen für Abschlüsse.
Gegenüber der bisher gültigen Fassung der DIN 14677-1:2018-08 wurden verschiedene Änderungen vorgenommen. Die Frist zur Stellungnahme zum Normentwurf endet am 25. November 2025.
Entwurf DIN 14677-2: Mindestqualifikation und Kompetenznachweis des Instandhaltungspersonals
Die DIN 14677-2 legt Anforderungen für die Mindestqualifikation und den Kompetenznachweis von Personen, welche die Instandhaltung von Feststellanlagen an Feuerschutz- und/oder Rauchschutzabschlüssen sowie Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen durchführen, fest.
Gegenüber der bisher gültigen Fassung der DIN 14677-2:2018-08 wurden verschiedene Änderungen vorgenommen. Die Frist zur Stellungnahme zum Normentwurf endet ebenfalls am 25. November 2025.
Beide Normentwürfe wurden vom Arbeitsausschuss NA 031-02-06 AA „Planung, Instandhaltung, Montage“ im DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) erarbeitet.