Türverschlüsse in Flucht- und Rettungswegen müssen sowohl unbefugten Zutritt verhindern als auch eine schnelle Flucht ermöglichen. In der ifz info TU-04/2 werden die baurechtlichen Anforderungen und die Funktionalität von Notausgangs- und Paniktüren in Deutschland thematisiert. Die Publikation des ifz - Informationszentrum für Fenster und Fassaden, Türen und Tore, Glas und Baustoffe e.V. erläutert dabei die relevanten Normen EN 179 und EN 1125 sowie die Einsatzbereiche dieser Türverschlüsse.
Notausgangsverschlüsse nach EN 179 sind für Bereiche konzipiert, in denen keine Panikgefahr besteht und die Nutzer mit der Türfunktion vertraut sind. Paniktürverschlüsse nach EN 1125 hingegen ermöglichen auch ohne Vorkenntnisse ein schnelles Öffnen, selbst bei starkem Druck durch eine Menschenmenge. Sie werden unter anderem in Veranstaltungsstätten, Kinos und Behörden eingesetzt.
Neben mechanischen Türverschlüssen kommen zunehmend elektrisch gesteuerte Fluchttüranlagen nach DIN EN 13637 zum Einsatz. Da diese Norm noch nicht vollständig harmonisiert ist, sind entsprechende Anwendungen derzeit nur eingeschränkt möglich. Grundsätzlich müssen Fluchttüren leicht zu öffnen sein, nach außen aufschlagen und regelmäßig gewartet werden. Die Normen EN 179 und EN 1125 empfehlen eine monatliche Überprüfung, sofern vom Hersteller keine anderen Intervalle vorgegeben sind.
Die ifz info TU-04/2 „Türverschlüsse in Flucht- und Rettungswegen“ (Fassung 11/2024) wurde vom ifz - Informationszentrum für Fenster und Fassaden, Türen und Tore, Glas und Baustoffe e.V. veröffentlicht und ist kostenlos als Download verfügbar.
Das ifz Informationszentrum gehört zum ift Rosenheim, das sich seit seiner Gründung 1966 mit der ganzheitlichen Betrachtung von Bauteilen und Konstruktionen befasst.