In Bayern ist ein "Leitfaden Feuerbeschau zum Umgang mit Bestandsbauten“ erschienen. Dieser beschreibt die unterschiedlichen Ansätze eines Brandschutznachweises (Brandschutzkonzeptes) und einer Feuerbeschau und soll so die Unterschiede und Verantwortlichkeiten klarstellen.
Die Verordnung über die Feuerbeschau (FBV) dient dazu, Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz, die durch Brände entstehen können, zu verhüten. Hierfür werden bestehende Gebäude und sonstige bauliche Anlagen, bei denen Brände erhebliche Gefahren für Personen oder außergewöhnliche Sach- und Umweltschäden zur Folge haben können, wiederkehrend überprüft. Die Feuerbeschau beschränkt sich somit auf Gebäude, die ein objektiv erhöhtes Risiko aufweisen. Über einen bauaufsichtlichen Brandschutznachweis wird bei Neubauten oder bei genehmigungspflichtigen Umbaumaßnahmen die Einhaltung der derzeit aktuellen Brandschutzanforderungen des Baurechts nachgewiesen.
Der Leitfaden erläutert die Unterschiede und geht auf den Zweck, die Zuständigkeiten und die eigentlichen Prüfinhalte einer Feuerbeschau ein. Dabei wird auch erklärt, was eine Feuerbeschau nicht umfasst. Im Anhang ist die Verordnung über die Feuerbeschau, Vorschläge für Prüffristen und eine Prüfliste enthalten.
Verfasser des "Leitfaden Feuerbeschau zum Umgang mit Bestandsbauten" (3,94 MB - PDF) (Stand 02/2025) ist Peter Bachmeier, Leitender Branddirektor und Abteilungsleiter Einsatzvorbeugung der Branddirektion München. Erstellt wurde der Leitfaden auf Initiative des Beauftragten für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung und in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.
